Beschluss: mehrheitlich abgelehnt

Abstimmung: Ja: 7, Nein: 12, Enthaltungen: 0

Vorlage 119/2017 zu diesem Tagesordnungspunkt ist dem Originalprotokoll als Anlage 4 beigefügt.

Herr Fuchte führt in die Thematik ein. Auf Rückfrage erläutert er, dass eine Wertabschöpfung grundsätzlich bei einer klassischen Nachverdichtung nicht vorgesehen ist.

Die SPD merkt an, dass sie grundsätzlich eine Nachverdichtung begrüßen. Des Weiteren sollte der Straßenraum entlang der Lindenstraße neu gestaltet werden, da es hier eine verengte und unübersichtliche Situation gibt.

Herr Fuchte erläutert, dass die Flächen/Flurstücke entlang der Häuserfronten der Lindenstraße im Eigentum der Gemeinde Nottuln bzw. im Eigentum von Straßen.NRW liegen. Somit ist eine Neugestaltung der Verkehrsfläche in Rücksprache mit Straßen.NRW umsetzbar. Hierfür ist eine separate Planung sinnvoll, die den gesamten Straßenraum begutachtet.

Die FDP spricht sich für die zweigeschossige Bebauung im Nachverdichtungsbereich, als auch für die separate Planung des Straßenraums aus.

Die Grünen schließen sich Vorredner an.

Die CDU und UBG sehen in der zweigeschossigen Nachverdichtung eine Problemlage die nicht alle Belange der Beteiligten berücksichtigt. Hier wird eine eingeschossige Bauweise als Kompromisslösung angesehen.

Ein Anwohner der Erlenstraße erläutert seinen Standpunkt. Eine Nachverdichtung wird nicht abgelehnt, sondern nur die baulichen Ausmaße. Eine eingeschossige Bauweise wird sehr begrüßt, da diese sich deutlich harmonischer in das Umfeld der Erlenstraße einfügt.

Ein weiterer Anwohner merkt an, dass aus seiner Sicht eine zweigeschossige Bebauung gerade in diesem Bereich sinnvoll sei.

Der ursprüngliche Bebauungsplan (Satzungsbeschluss) wird mehrheitlich abgelehnt. Eine korrigierte Version zur Offenlage (ein Vollgeschoss, max. Trauf- und Firsthöhe) wird für die nächste Ausschusssitzung am 13.09.2017 vorbereitet.


Beschlussvorschlag:

  1. Der Rat der Gemeinde Nottuln stimmt der Abwägung der zum Bebauungsplan Nr. 148 „Zwischen Lindenstraße und Münsterstraße - Appelhülsen“ abgegebenen Stellungnahmen, wie in Anlage 1 vorgeschlagen, zu.
  2. Der vorliegende Bebauungsplan Nr. 148 „Zwischen Lindenstraße und Münsterstraße - Appelhülsen“ (siehe Anlage 2) im beschleunigten Verfahren gemäß § 13a Baugesetzbuch wird gemäß § 10 Baugesetzbuch als Satzung beschlossen. Die zugehörige Begründung (siehe Anlage 3 und 4) wird beschlossen.