Beschluss: mehrheitlich angenommen

Abstimmung: Ja: 17, Nein: 2, Enthaltungen: 0

Vorlage 157/2016 zu diesem Tagesordnungspunkt ist dem Originalprotokoll als Anlage 1 beigefügt.

Herr Fuchte informiert zu Anfang, dass in der Vorlage auf Seite 5 der dritte Spiegelstrich entfällt. Der Autor der Anlage 2b ist Herr Suhre (Roxeler Ingenieurgesellschaft mbH). Die geplanten Kanalbaukosten in Höhe von rd. 30.000 Euro werden durch den Gebührenhaushalt der Gemeinde finanziert.

Das Bündnis 90/Die Grünen merken an, dass nicht die Gesamtsituation der Straßen im Ortskern das Problem der Barrierefreiheit sei, sondern die Querungsmöglichkeiten der Straßen ausschlaggebend sind, ob der Ortskern barrierefrei genutzt werden kann. Somit müsste nur an den Querungsstellen/Übergängen der Straßen eine Absenkung der Bürgersteige und eine Oberflächenanpassung der Fahrbahn erfolgen. Eine Sanierung/Erneuerung der Straßenfläche sei nicht notwendig, da die momentane Situation darauf schließen lässt, dass die Fahrbahnoberfläche an und für sich noch funktionstüchtig sei. Diese Alternative wäre nicht nur kostengünstiger für die Gemeinde, sondern würde auch die Anlieger nur gering bis gar nicht durch entstehende Kosten belasten.

Die übrigen Fraktionen sprechen sich gegen derartige Einzelmaßnahmen aus, sondern befürworten das Verfolgen der seit 2012 entstandenen Gesamtkonzeption.

Intensiv diskutiert wird die Frage, der KAG-Beitragspflicht. Hierzu erläutert Herr Dr. Hüttenbrink (HüttenbrinkPartner Rechtsanwälte mbB) die bisherige Herangehensweise für die Berechnung der KAG-Beiträge. Hierbei ist festzuhalten, dass die Gemeinde sich darauf verständigt hat die Straße als Haupterschließungsstraße zuführen und somit die geringste Belastung der Anlieger anstrebt.

Herr Suhre vom Ingenieurbüro nts, erläutert die aktuelle Situation der Straßenbeschaffenheit, deren Aufbau sowie die künftige Planung. Im Hinblick auf die Gestaltung wird aus dem Gremium heraus vorgeschlagen, Varianten der Rinnengestaltung vorzulegen und eine Visualisierung der Vorzugsvariante vorzulegen. Im Übrigen fand die vorgelegte Variante jedoch Zustimmung.

Die Grünen-Fraktion formuliert folgenden Antrag zur Abstimmung:

„Mit der Herstellung der Barrierefreiheit im Ortskern wird so schnell wie möglich begonnen. Die Verwaltung legt dem Ausschuss eine Kalkulation über die Höhe der hierfür erforderlichen Mittel vor. Ein Neubau der Straßen im Ortskern erfolgt nicht, solange die unbedingte Notwendigkeit einer solchen Maßnahme nicht belegt ist.“

Abstimmungsergebnis: 2 Ja, 16 Nein, 1 Enthaltungen

Der Antrag wird mehrheitlich abgelehnt.

Herr Fuchte formuliert folgenden Beschlussvorschlag:

1. Der seitens der Gemeinde vorgeschlagenen Materialauswahl für eine „Vorzugsvariante“ wird grundsätzlich zugestimmt. Es wird jedoch noch eine Visualisierung dieser Variante sowie mehrere Vorschläge für die Gestaltung der Rinne vorgelegt.

2. Dem Vorschlag für die Inhalte des Förderantrages 2016 (Maßnahmen zur Umsetzung ab 2017) wird zugestimmt. Die Verwaltung wird damit beauftragt, einen entsprechenden Förderantrag zu stellen. Zusätzlich wird im Hinblick auf die neuen Erkenntnisse zur KAG-Beitragspflicht der bestehende Fördermittelantrag zum 1. Bauabschnitt des barrierefreien Umbaus des Ortskerns geändert.

Abstimmungsergebnis: 17 Ja, 2 Nein, 0 Enthaltungen

Der Antrag wird mehrheitlich angenommen.

Anschließend stellt Herr Martin (Architekt) die ersten Entwurfsvarianten für die Aschebergsche Kurie vor. Hierbei steht der barrierefreie Umbau der Kurie im Vordergrund. Neben einem zweiten Notausgang im Erdgeschoss sowie im Ratssaal (1. OG) wird ein Aufzug für den barrierefreien Zugang des Obergeschosses geplant. Zudem wird die Möglichkeit vorgestellt, das Nachbargebäude (Alte Mühle) mit in Umbauprozess einzubeziehen und ggf. auch über dieses einen Zugang zum Ratssaal zu realisieren.

Parteiübergreifend werden die Entwurfsvarianten 2 und 3 favorisiert. Diese beziehen das benachbarte alte Mühlen-Gebäude mit ein, wobei die Alte Mühle in beiden Entwurfsvarianten den Aufzug integriert.


Beschlussvorschlag:

1. Der seitens der Gemeinde vorgeschlagenen Materialauswahl für eine „Vorzugsvariante“ wird grundsätzlich zugestimmt. Es wird jedoch noch eine Visualisierung dieser Variante sowie mehrere Vorschläge für die Gestaltung der Rinne vorgelegt.

2. Dem Vorschlag für die Inhalte des Förderantrages 2016 (Maßnahmen zur Umsetzung ab 2017) wird zugestimmt. Die Verwaltung wird damit beauftragt, einen entsprechenden Förderantrag zu stellen. Zusätzlich wird im Hinblick auf die neuen Erkenntnisse zur KAG-Beitragspflicht der bestehende Fördermittelantrag zum 1. Bauabschnitt des barrierefreien Umbaus des Ortskerns geändert.