Sitzung: 07.09.2016 Ausschuss für Gemeindeentwicklung, Umwelt und Ordnungswesen
Beschluss: einstimmig angenommen
Abstimmung: Ja: 19, Nein: 0, Enthaltungen: 0
Vorlage: 130/2016
Vorlage 130/2016 zu diesem Tagesordnungspunkt ist dem Originalprotokoll als Anlage 8 beigefügt.
Herr Fuchte erörtert den Sachstand. Der Investor des Bauvorhabens wird mit einem städtebaulichen Vertrag dahingehend gesteuert, dass die südliche Grünfläche 4 mal im Jahr zwischen April bis Oktober (Vegetationszeit) gepflegt/gemäht wird.
Die CDU-Fraktion merkt an, dass die Grünfläche einmal im Monat gemäht werden sollte.
Die Ergänzung/Anpassung des städtebaulichen Vertrages um den Passus, dass die Grünfläche während der Vegetationszeit zwischen April bis Oktober einmal im Monat gemäht wird, wird wie folgt abgestimmt: 11 Ja, 4 Nein, 4 Enthaltungen.
Beschlussvorschlag:
- Der Rat der Gemeinde Nottuln stimmt dem städtebaulichen Vertrag mit dem Eigentümer der südwestlichen Grünfläche zu deren regelmäßigen Pflege (insbesondere Mähen) zu.
- Der Rat der Gemeinde Nottuln stimmt der Abwägung der zur 4. Änderung des Bebauungsplans Nr. 80 „Am Hangenfeld“ abgegebenen Stellungnahmen, wie in Anlage 1 vorgeschlagen, zu.
- Die 4. Änderung des Bebauungsplans Nr. 80 „Am Hangenfeld“ (siehe Anlage 2) im beschleunigten Verfahren gemäß § 13a Baugesetzbuch wird gemäß § 10 Baugesetzbuch als Satzung beschlossen. Die zugehörige Begründung (siehe Anlage 3) wird beschlossen.