Vorlage 130/2016 zu diesem Tagesordnungspunkt ist dem Originalprotokoll als Anlage 8 beigefügt.

Herr Fuchte erörtert den Sachstand. Der Investor des Bauvorhabens wird mit einem städtebaulichen Vertrag dahingehend gesteuert, dass die südliche Grünfläche 4 mal im Jahr zwischen April bis Oktober (Vegetationszeit) gepflegt/gemäht wird.

Die CDU-Fraktion merkt an, dass die Grünfläche einmal im Monat gemäht werden sollte.

Die Ergänzung/Anpassung des städtebaulichen Vertrages um den Passus, dass die Grünfläche während der Vegetationszeit zwischen April bis Oktober einmal im Monat gemäht wird, wird wie folgt abgestimmt: 11 Ja, 4 Nein, 4 Enthaltungen.


Beschlussvorschlag:

  1. Der Rat der Gemeinde Nottuln stimmt dem städtebaulichen Vertrag mit dem Eigentümer der südwestlichen Grünfläche zu deren regelmäßigen Pflege (insbesondere Mähen) zu.
  2. Der Rat der Gemeinde Nottuln stimmt der Abwägung der zur 4. Änderung des Bebauungsplans Nr. 80 „Am Hangenfeld“ abgegebenen Stellungnahmen, wie in Anlage 1 vorgeschlagen, zu.
  3. Die 4. Änderung des Bebauungsplans Nr. 80 „Am Hangenfeld“ (siehe Anlage 2) im beschleunigten Verfahren gemäß § 13a Baugesetzbuch wird gemäß § 10 Baugesetzbuch als Satzung beschlossen. Die zugehörige Begründung (siehe Anlage 3) wird beschlossen.