Die Vorlage ist dem Originalprotokoll als Anlage Nr. 10 beigefügt.

 


Beschluss:

Das Verfahren zur Aufstellung der Außenbereichssatzung „Hövel“ mit dem Ziel dort die Zulässigkeit für Wohnnutzungen und kleinere Handwerks- und Gewerbebetriebe zu erleichtern, wird eingeleitet (Aufstellungsbeschluss gem. § 2 BauGB). Der geplante Geltungsbereich ist Anlage 3 zu entnehmen. Dieser Beschluss ersetzt den Aufstellungsbeschluss des Rates vom 24.03.2015 (VL 022/2015).