Beschluss: einstimmig angenommen

Abstimmung: Ja: 16, Nein: 0, Enthaltungen: 3

Die Vorlage 202/2015 zu diesem Tagesordnungspunkt ist dem Originalprotokoll als Anlage 10 beigefügt.

Herr Fuchte erläutert, dass eine rechtliche Situation für die Aufstellung der Außenbereichssatzung momentan nicht eindeutig zu klären ist. Die ursprünglich angedachte Grenze der Außenbereichssatzung ist auf Grund von zu hohen Geruchsimmissionswerten so nicht einzuhalten. Eine Realisierung von Wohngebäuden wäre nicht möglich. Dies wäre ein Widerspruch in sich, es darf keine Außenbereichssatzung aufgestellt werden, die im Nachhinein eine Entwicklung von Wohngebäuden untersagt auf Grund der höhten Immissionswerte. Somit wird die Grenze angepasst

Die Bedenken und Sorgen eines Anwohners können im weiteren Verfahren geäußert werden, hierzu gibt es die Möglichkeit der Stellungnahme während der Öffentlichkeitsbeteiligung. Es werden alle erforderlichen Unterlagen in vollem Umfang während der Offenlage zur Einsicht zur Verfügung gestellt.


Beschluss:

Das Verfahren zur Aufstellung der Außenbereichssatzung „Hövel“ mit dem Ziel dort die Zulässigkeit für Wohnnutzungen und kleinere Handwerks- und Gewerbebetriebe zu erleichtern, wird eingeleitet (Aufstellungsbeschluss gem. § 2 BauGB). Der geplante Geltungsbereich ist Anlage 3 zu entnehmen. Dieser Beschluss ersetzt den Aufstellungsbeschluss des Rates vom 24.03.2015 (VL 022/2015).