Die Vorlage ist dem Originalprotokoll als Anlage Nr. 9 beigefügt.
Ohne Aussprache fasst der Rat folgenden Beschluss:
Beschluss:
1.
Der Rat der Gemeinde Nottuln stimmt der Abwägung der zum Bebauungsplan
Nr. 141 „Zwischen Antonistraße und Lerchenhain“ abgegebenen Stellungnahmen, wie
in Anlage 1 vorgeschlagen, zu.
2.
Der Rat der Gemeinde Nottuln beschließt den Bebauungsplan Nr. 141
„Zwischen Antonistraße und Lerchenhain“ (Anlage 2) gemäß §§ 2 und 10 Abs. 1
Baugesetzbuch sowie §§ 7 und 41 der Gemeindeordnung NRW als Satzung. Die
zugehörige Begründung (Anlagen 3-4) wird beschlossen.