Die Vorlage ist dem Originalprotokoll als Anlage Nr. 9 beigefügt.

Ohne Aussprache fasst der Rat folgenden Beschluss:


Beschluss:

1.    Der Rat der Gemeinde Nottuln stimmt der Abwägung der zum Bebauungsplan Nr. 141 „Zwischen Antonistraße und Lerchenhain“ abgegebenen Stellungnahmen, wie in Anlage 1 vorgeschlagen, zu.

2.    Der Rat der Gemeinde Nottuln beschließt den Bebauungsplan Nr. 141 „Zwischen Antonistraße und Lerchenhain“ (Anlage 2) gemäß §§ 2 und 10 Abs. 1 Baugesetzbuch sowie §§ 7 und 41 der Gemeindeordnung NRW als Satzung. Die zugehörige Begründung (Anlagen 3-4) wird beschlossen.