Die Vorlage ist dem Originalprotokoll als Anlage Nr. 11 beigefügt.

Ohne Aussprache fasst der Rat folgenden Beschluss:

 


Beschluss:

  1. Der Rat der Gemeinde Nottuln stimmt der Abwägung der zum vorhabenbezogenen Bebauungsplan Nr. 140 „Lebensmitteldiscountmarkt an der Appelhülsener Straße / Bodelschwinghstraße“ abgegebenen Stellungnahmen, wie in Anlage 1 vorgeschlagen, zu.
  2. Der Rat der Gemeinde Nottuln stimmt dem Vorhaben- und Erschließungsplan (Anlage 2) zu. Der Vorhaben- und Erschließungsplan wird Bestandteil des vorhabenbezogenen Bebauungsplans.
  3. Der Rat der Gemeinde Nottuln beschließt den vorhabenbezogenen Bebauungsplan Nr. 140 „Lebensmitteldiscountmarkt an der Appelhülsener Straße / Bodelschwinghstraße“ (Anlage 2) gemäß §§ 2 und 10 Abs. 1 Baugesetzbuch in Verbindung mit § 12 Baugesetzbuch und §§ 7 und 41 der Gemeindeordnung NRW als Satzung. Die Begründung mit Umweltbericht wird beschlossen (Anlage 3-5).