Sitzung: 20.05.2015 Ausschuss für Gemeindeentwicklung, Umwelt und Ordnungswesen
Beschluss: mehrheitlich angenommen
Abstimmung: Ja: 18, Nein: 1, Enthaltungen: 0
Vorlage: 067/2015
Die Vorlage 067/2015 zu diesem Tagesordnungspunkt ist dem Originalprotokoll
als Anlage 5 beigefügt.
Frau Odenthal erläutert die wesentlichen Planänderungen auf Grund der
eingegangenen Stellungnahmen aus der frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit sowie der Träger
öffentlicher Belange.
Ratsherr Hübner bitte darum, im Bereich der Zufahrt am Uphovener Weg
nur Anwohnerparken zu genehmigen um „Fremdparken“ von Besuchern und
Mitarbeitern des Krankenhauses zu verhindern.
Frau Odenthal erläutert auf seine Nachfrage, warum auf einen
Lärmschutzwall verzichtet werden kann. Das Baugebiet wird sowohl Bereiche für
Einzel- und Doppelhäuser, als auch für Mehrfamilienhäuser enthalten. Um
flächensparendes Bauen zu ermöglichen, wird eine ein- bis zweigeschossige
Bebauung festgesetzt. Die Grundstücke werden im Umlegungsverfahren neu geordnet
und den bisherigen Eigentümern wieder zugeteilt. Die Gemeinde schöpft im
Umlegungsverfahren den sogenannten „Umlegungsvorteil“ ab, dessen genaue Höhe im
Umlegungsverfahren ermittelt wird. Es wird mit einer Zuteilung von nur wenigen Baugrundstücken
an die Gemeinde gerechnet. Frau Odenthal beantwortet darüber hinaus Fragen zum
prognostizierten Verkehrsaufkommen aus dem Baugebiet und zum Straßenentwurf.
Auf Nachfrage einer Bürgerin erläutert sie, dass im Bebauungsplan nur bedingt
klimaschutzrelevante Festsetzungen möglich sind. Die Anregung, ein
Blockheizkraftwerk für das Baugebiet zu errichten, soll geprüft werden.
Das Baugebiet Lerchenhain wird gemäß dem politischen Auftrag
weiterverfolgt. Rein planungsrechtlich hat allerdings das Baugebiet „Nottuln
Nord“ derzeit einen Vorsprung.
Beschlussvorschlag:
Der Sachstand wird zustimmend zur Kenntnis genommen. Die Verwaltung wird beauftragt, das Verfahren auf der vorliegenden Grundlage fortzuführen.