Beschluss: mehrheitlich angenommen

Abstimmung: Ja: 18, Nein: 1, Enthaltungen: 0

Die Vorlage 067/2015 zu diesem Tagesordnungspunkt ist dem Originalprotokoll als Anlage 5 beigefügt.

Frau Odenthal erläutert die wesentlichen Planänderungen auf Grund der eingegangenen Stellungnahmen aus der frühzeitigen Beteiligung  der Öffentlichkeit sowie der Träger öffentlicher Belange.

Ratsherr Hübner bitte darum, im Bereich der Zufahrt am Uphovener Weg nur Anwohnerparken zu genehmigen um „Fremdparken“ von Besuchern und Mitarbeitern des Krankenhauses zu verhindern.

Frau Odenthal erläutert auf seine Nachfrage, warum auf einen Lärmschutzwall verzichtet werden kann. Das Baugebiet wird sowohl Bereiche für Einzel- und Doppelhäuser, als auch für Mehrfamilienhäuser enthalten. Um flächensparendes Bauen zu ermöglichen, wird eine ein- bis zweigeschossige Bebauung festgesetzt. Die Grundstücke werden im Umlegungsverfahren neu geordnet und den bisherigen Eigentümern wieder zugeteilt. Die Gemeinde schöpft im Umlegungsverfahren den sogenannten „Umlegungsvorteil“ ab, dessen genaue Höhe im Umlegungsverfahren ermittelt wird. Es wird mit einer Zuteilung von nur wenigen Baugrundstücken an die Gemeinde gerechnet. Frau Odenthal beantwortet darüber hinaus Fragen zum prognostizierten Verkehrsaufkommen aus dem Baugebiet und zum Straßenentwurf. Auf Nachfrage einer Bürgerin erläutert sie, dass im Bebauungsplan nur bedingt klimaschutzrelevante Festsetzungen möglich sind. Die Anregung, ein Blockheizkraftwerk für das Baugebiet zu errichten, soll geprüft werden.

 

Das Baugebiet Lerchenhain wird gemäß dem politischen Auftrag weiterverfolgt. Rein planungsrechtlich hat allerdings das Baugebiet „Nottuln Nord“ derzeit einen Vorsprung.

 

 


Beschlussvorschlag:

Der Sachstand wird zustimmend zur Kenntnis genommen. Die Verwaltung wird beauftragt, das Verfahren auf der vorliegenden Grundlage fortzuführen.