Beschluss: einstimmig angenommen

Abstimmung: Ja: 19, Nein: 0, Enthaltungen: 0

Die Vorlage 064/2015 zu diesem Tagesordnungspunkt ist dem Originalprotokoll als Anlage 3 beigefügt.

Ratsherr Haase weist darauf hin, dass dieser Tagesordnungspunkt bereits nichtöffentlich vorberaten wurde.

 

Herr Meidt, Fa. ALDI, erläutert, dass während der Bauphase der der ehemalige „K+K“-Markt an der Dülmener Straße zur Zwischennutzung angemietet werden soll. Dauerhaft sei dieser Zweitstandort für ALDI nicht interessant.

 

Der neue Standort des Glascontainers wird voraussichtlich auf dem Parkplatz im Bereich der LKW-Zufahrt angeordnet und durch die Schallschutzwand zu den Wohngebäuden in der Nachbarschaft abgeschirmt. Auch wenn der bestehende Altglascontainer im Imissionsschutzgutachten nicht explizit erwähnt wird, werden seitens der Verwaltung keine Bedenken gegen den Standort auf dem Grundstück erhoben. Ratsfrau Roeing-Franke regt an, einen unterirdischen Container zu errichten. Die Kosten für eine Versenkung des Containers müsste die Fa. ALDI übernehmen. Hierzu kann Herr Meidt ad hoc keine Aussage treffen.

 

Herr Meidt sichert zu, zu prüfen, ob die seitens der UBG vorgeschlagene gestalterische Angleichung des Werbepylons an das Vorbild der Firma Hagebau mit dem Corporate Design der Firma ALDI vereinbar ist.

 

Ratsfrau Bürger erkundigt sich nach der Gestaltung der Fahrradständer. Herr Fuchte erklärt gegenüber dem Senioren- und Behindertenbeauftragten Strebel, dass im vorhabenbezogenen Bebauungsplan zwei Behindertenstellplätze vorgesehen sind. Für die Zwischennutzung des K+K müssen bauordnungsrechtlich ebenfalls Behindertenstellplätze nachgewiesen werden.

 

 

 

 

 


Beschlussvorschlag:

  1. Der Rat der Gemeinde Nottuln stimmt der Abwägung der zum vorhabenbezogenen Bebauungsplan Nr. 140 „Lebensmitteldiscountmarkt an der Appelhülsener Straße / Bodelschwinghstraße“ abgegebenen Stellungnahmen, wie in Anlage 1 vorgeschlagen, zu.
  2. Der Rat der Gemeinde Nottuln stimmt dem Vorhaben- und Erschließungsplan (Anlage 2) zu. Der Vorhaben- und Erschließungsplan wird Bestandteil des vorhabenbezogenen Bebauungsplans.
  3. Der Rat der Gemeinde Nottuln beschließt den vorhabenbezogenen Bebauungsplan Nr. 140 „Lebensmitteldiscountmarkt an der Appelhülsener Straße / Bodelschwinghstraße“ (Anlage 2) gemäß §§ 2 und 10 Abs. 1 Baugesetzbuch in Verbindung mit § 12 Baugesetzbuch und §§ 7 und 41 der Gemeindeordnung NRW als Satzung. Die Begründung mit Umweltbericht wird beschlossen (Anlage 3-5).