Die Vorlage ist dem Originalprotokoll als Anlage Nr. 6 beigefügt.

Ohne Aussprache fasst der Rat folgenden Beschluss:


Beschluss:

  1. Die in Anlage 1 gegebenen Abwägungsempfehlungen werden beschlossen.
  2. Die vorliegende Bebauungsplans Nr. 137 „Steinstraße Süd“ (Anlage 2) wird gemäß § 10 Baugesetzbuch als Satzung beschlossen. Die zugehörige Begründung (Anlage 3) wird beschlossen.