Beschluss: einstimmig angenommen

Die Vorlage ist dem Originalprotokoll als Anlage Nr. 3 beigefügt.

In seinen Erläuterungen weist Betriebsleiter Scheunemann auf das geänderte Landeswassergesetz, das im Jahr 2013 in Kraft getreten ist, hin. Ergänzend hierzu sind in der Verordnung zur Selbstüberwachung von Abwasserleitungen Regelungen zur Überwachung öffentlicher und privater Abwasserleitungen festgelegt worden. Aus diesem Grund sei die Entwässerungssatzung an die neue Mustersatzung des Städte- und Gemeindebundes anzupassen.

 


Beschluss:

 

Die als Anlage beigefügte Neufassung der Entwässerungssatzung der Gemeinde Nottuln wird beschlossen.