Beschluss: mehrheitlich angenommen

Abstimmung: Ja: 17, Nein: 1, Enthaltungen: 1

Die Vorlage 023/2015 zu diesem Tagesordnungspunkt ist dem Originalprotokoll als Anlage 6 beigefügt.

Bürgermeister Schneider erklärt, dass die Planungsleistungen und die Bauleitung hausintern erbracht werden sollen, um Kosten zu sparen.

Die CDU-Fraktion beantragt, dass ggf. weitergehende Planungsleistungen, wie z.B. ein Artenschutzgutachten, durch die katholische Kirche als Antragsteller finanziert werden. Frau Odenthal prüft, ob die externe Vergabe eines Artenschutzgutachtens notwendig ist.

Ratsherr Walter bittet darum, die fußläufige Anbindung (Straßenausbau) entlang des Kücklingswegs zur Trauerhalle zu überprüfen. 


Beschluss:

Ein Verfahren zur Änderung des Bebauungsplanes Nr. 84 „Appelhülsen-Nord II“ im Beschleunigten Verfahren gemäß § 13 a BauGB wird für den in der Anlage 1 abgegrenzten Geltungsbereich eingeleitet (Aufstellungsbeschluss gemäß § 2 BauGB). Ziel der Änderung ist die Schaffung der planungsrechtlichen Voraussetzungen zum Bau einer Trauerhalle. Die Kosten für die Artenschutzprüfung zahlt der Antragsteller.