Die Vorlage zu diesem Tagesordnungspunkt (118/2014) ist dem Originalprotokoll als Anlage 5 beigefügt.

Herr Fuchte berichtet über das Beratungsgespräch mit der zuständigen Förderstelle der Bezirksregierung Münster vom 28.08.2014. In das Programm der Städtebauförderung wurde ein neuer Schwerpunkt aufgenommen, die Förderung von kommunalem Gebäudebestand. Die Verwaltung wird vor diesem Hintergrund auch die Umnutzung der leerstehenden ehemaligen Geschwister-Scholl-Hauptschule als Maßnahme in das Integrierte Handlungskonzept aufnehmen. Ein weiteres Abstimmungsgespräch mit der Förderstelle ist für das Frühjahr nächsten Jahres vorgesehen, wenn ein Entwurf des Integrierten Handlungskonzeptes vorliegt. Es ist vorgesehen, die vorliegende Maßnahmensammlung im November in einem Workshop mit Vertretern der politischen Parteien ausführlich zu diskutieren.

Einige Mitglieder des Ausschusses äußern sich positiv zum bisherigen Prozess und insbesondere zur Bürgerbeteiligung. Auf Nachfrage erläutert Herr Fuchte, dass vor Einreichung des Antrags auf Städtebaufördermittel alle anderen Fördermöglichkeiten geprüft bzw. ausgeschöpft werden müssen.

Aus den Reihen der Zuhörer werden Fragen zum Auswahlverfahren der Maßnahmen, zum voraussichtlichen Maßnahmenbeginn und zur weiteren Information der Öffentlichkeit gestellt. Herr Schneider erläutert, dass der Gemeindeentwicklungsausschuss über die wesentlichen Inhalte des Integrierten Handlungskonzeptes bzw. über wichtige Änderungen regelmäßig informiert wird und ggf. entsprechende Beschlüsse fasst. Die Verwaltung ihrerseits wird einzelne Maßnahmen dann aus dem Programm streichen, wenn diese aus verschiedenen Gesichtspunkten heraus keinen Aussicht auf Erfolg mehr haben. Der Umsetzungsbeginn einzelner Maßnahmen hängt, bei Vorliegen der Fördergelder, stark vom individuellen Planungsstand ab. Die Öffentlichkeit wird wie gehabt über weitere Entwicklungsschritte informiert und beteiligt.


Beschlussvorschlag:

Der Bericht über das das Maßnahmenpaket zur Entwicklung des Ortskerns und das weitere Vorgehen wird zustimmend zur Kenntnis genommen. Im Zusammenhang mit der Erarbeitung des „Integrierten Handlungskonzeptes“ für den Ortskern Nottuln wird die Verwaltung mit der Vorbereitung eines Antrags auf Städtebaufördermittel (2015) beauftragt.