Betreff
Integriertes Handlungskonzept für den Ortskern von Nottuln: Sachstand, vorläufige Bestimmung eines Maßnahmenpaketes und weiteres Vorgehen
Vorlage
118/2014
Art
Beschlussvorlage

Beschlussvorschlag:

Der Bericht über das das Maßnahmenpaket zur Entwicklung des Ortskerns und das weitere Vorgehen wird zustimmend zur Kenntnis genommen. Im Zusammenhang mit der Erarbeitung des „Integrierten Handlungskonzeptes“ für den Ortskern Nottuln wird die Verwaltung mit der Vorbereitung eines Antrags auf Städtebaufördermittel (2015) beauftragt.

 


Sachverhalt:

In der Sitzung des Rates der Gemeinde Nottuln am 09.07.2013 wurde die Verwaltung mit der Erstellung eines „Integrierten Handlungskonzeptes“ (InHk) für den Ortskern Nottuln beauftragt (VL 098/2013). Mit der damaligen Vorlage wurden bereits die Grundzüge eines InHk, eines Beteiligungskonzeptes und die mögliche Abgrenzung des Nottulner Ortskerns vorgestellt. Außerdem wurden erste mögliche Inhalte in Form einer Ideensammlung vorgestellt, die es im weiteren Prozeß zu konkretisieren gilt. Mit der Vorlage zur Sitzung des Ausschusses für Gemeindeentwicklung, Umwelt und Ordnungswesen am 22.01.2014 (VL 005/2014) wurde bereits ausführlich über die Hintergründe, den Ablauf und den Zeitplan zur Erarbeitung des integrierten Handlungskonzeptes, die Erfordernisse/Voraussetzungen für die Städtebauförderung und die Grundzüge des geplanten Beteiligungsverfahrens berichtet.

Am 21.11.2013 hat im Forum des Gymnasiums Nottuln die Auftaktveranstaltung zum Erarbeitungsprozess stattgefunden. Die Beteiligung der Bürger wurde am 27.03.2014 mit einer Planungswerkstatt in der Alten Amtmannei fortgeführt. Im Anschluss an die Planungswerkstatt wurden an drei Terminen themenbezogene Arbeitskreise für die Bürgerschaft angeboten: „Einzelhandel“, „barrierefreier Ortskern“ und „Spielmöglichkeiten im Ortskern“. Die Ergebnisse der Arbeitskreise sind in das Maßnahmenpaket eingeflossen.

Mit dieser Vorlage stellt die Verwaltung den aktuellen Sachstand des Integrierten Handlungskonzeptes, die Ergebnisse der bisherigen Arbeit in Form des vorläufigen Maßnahmenpaketes und den vorgesehenen weiteren Ablauf und Zeitplan vor.

 

1. Sachstand des „Integrierten Handlungskonzeptes“: Ergebnisse der Bürgerbeteiligung

Die Schwerpunkte der Arbeit am Integrierten Handlungskonzept für den Ortskern von Nottuln lagen im 1. Halbjahr 2014 in der Bestandsanalyse (Stärken-Schwächen-Analyse), der Konkretisierung von Zielen und Handlungsfelder und der Ideensammlung von Maßnahmen und Projekten insbesondere auch durch die Bürgerbeteiligung.

Neben der internen Analyse der Verwaltung fanden hierzu am 27.03.2014 eine Planungswerkstatt in der Alten Amtmannei und im Mai 2014 drei thematische Arbeitskreise statt. In der Planungswerkstatt selbst wurde in den Gruppen „Entwicklung des Einzelhandels“, „Kultur, Tourismus und Gastronomie“, „Stadtgestaltung, barrierefreier Ortskern und Ortsdurchfahrt“ und „soziale Infrastruktur, Spielmöglichkeiten und Treffpunkte“ gemeinsam mit den Bürger diskutiert und Ideen und Anregungen für die Entwicklung dieser Bereiche gesammelt. Im Plenum zum Abschluss der Planungswerkstatt wurde vielfach der Wunsch geäußert, sich zu einzelnen Themen erneut zu treffen und intensiver diskutieren zu können. Diesem Wunsch hat die Verwaltung mit der Einrichtung einzelner Arbeitskreise entsprochen.

Die Ergebnisse sowohl der Planungswerkstatt als auch der drei Arbeitskreise wurden dokumentiert und allen Beteiligten zur Verfügung gestellt (s. Anlagen 1-4 zur Vorlage).

Am 26.08.2014 findet ein weiterer Arbeitskreis zum Thema „Kultur, Tourismus, Gastronomie“ statt, voraussichtlich im September folgt eine Veranstaltung zum Thema „Stadtgestaltung: Stiftsplatz“. Zu einzelnen Terminen wurden externe Fachplaner eingeladen (z.B. Planungsbüro „STADTKINDER“ zum Arbeitskreis „Spielmöglichkeiten im Ortskern“). An den Arbeitskreisen haben jeweils bis zu 20 Bürger teilgenommen, die Resonanz auf die Veranstaltungen war durchweg positiv. Begleitet wurden die Veranstaltungen mit entsprechenden Pressemitteilungen und mit der Möglichkeit, sich an einem online-Forum zu beteiligen.

Im Ergebnis der Bürgerbeteiligung und der internen Arbeit der Verwaltung ist ein vorläufiges Maßnahmenpakte zusammengestellt worden.

 

2. Handlungsfelder und vorläufiges Maßnahmenpaket

a) Handlungsfelder und Entwicklungsziele

Auf der Grundlage der bisherigen Bestandsanalyse, der Erkenntnisse aus bereits vorliegenden Konzepten, Planungen und Gutachten und den Ergebnissen der öffentlichen Veranstaltungen wurden folgende Handlungsfelder und Entwicklungsziele für den Ortskern von Nottuln konkretisiert:

§  Handlungsfeld Einzelhandel

Erhalt und Weiterentwicklung des Einzelhandelsstandortes „Ortskern“

Entwicklung einer zusammenhängenden Handelslage bzw. von Konzentrationsbereichen für den Einzelhandel

§  Handlungsfeld Kultur, Tourismus und Gastronomie

Erhalt, Ausbau und bessere Vernetzung der Angebote im Ortskern zum Ausgehen und Erleben

Verbesserung der Angebote, Informationen und Dienstleistungen (im Ortskern) für Besucher und Touristen

§  Handlungsfeld Stadtgestaltung: öffentliche Plätze, Immobilien und Ortsdurchfahrt

Attraktive Gestaltung der Wege und Plätze im Ortskern, die zum Verweilen, Spielen, Erholen und Unterhalten für alle Generationen einladen

Umnutzung von (historischen) Gebäuden im Ortskern

Neugestaltung der Ortsdurchfahrt (vor dem Hintergrund der Ortsumgehung)

§  Handlungsfeld barrierefreier Ortskern

Schaffung attraktiver, barrierefreier Wege, die wesentliche Ziele im Ortskern mit den angrenzenden Bereichen verbinden

Realisierung eines barrierefreien Ortskerns

→ …

 

Diese Zusammenstellung kann sich im Zuge der weiteren Arbeit am Konzept noch verändern. Auch wenn der integrierte Ansatz eine ganzheitliche Betrachtung erfordert, gilt es weiterhin frühzeitig Schwerpunkte zu identifizieren, die verstärkt bearbeitet werden sollen und u. U. auch Umsetzbares von Nicht-Umsetzbarem zu trennen.

 

b) Vorläufiges Maßnahmenpaket

Die vorläufige Zusammenstellung der Maßnahmen setzt sich zusammen aus

-       Vorschlägen und Ideen aus der Bürgerbeteiligung;

-       Vorhaben bestehender privater Initiativen (z. B. Kaufmannschaft, Verein „historisches Nottuln“);

-       eigenen bereits vorliegenden Planungen bzw. Konzepten der Gemeinde Nottuln (z. B. zur Umgestaltung der Ortsdurchfahrt Nottuln, zur Umnutzung der ehemaligen Hauptschule).

Darüber hinaus wird zurzeit vom Büro Stadt+Handel im Auftrag der Gemeinde Nottuln das Einzelhandelskonzept von 2009 überarbeitet. Der Auftrag an das Büro wurde um Analysen und Maßnahmevorschläge für die Ortskernentwicklung erweitert. Mit ersten Ergebnissen ist im November 2014 zu rechnen.

Das Arbeitspapier mit der gesamten Maßnahmensammlung, Stand 08/2014, ist der Vorlage als Anlage beigefügt (Anlage 6).

 

I. Handlungsfeld Einzelhandel

Im Handlungsfeld „Einzelhandel“ sind zum jetzigen Zeitpunkt 8 Maßnahmen aufgeführt. Übergreifende Maßnahmen sind z. B. die Erstellung eines räumlichen Konzeptes zur Verteilung und Entwicklung des Einzelhandels im Ortskern und die Bündelung vermittelnder und steuernder Aufgaben zur Förderung des Einzelhandels bei einem Ansprechpartner. Darüber hinaus gibt es u. a. Vorschläge zur Schaffung von Anreizen für Existenzgründer, für gezielte Werbung für den Einzelhandel im Ortskern und zum Ausbau des Wochenmarktes.

 

II. Handlungsfeld Kultur, Tourismus und Gastronomie

Im Handlungsfeld „Kultur, Tourismus und Gastronomie“ sind 8 Maßnahmen aufgeführt. Hierzu zählen neben der Erarbeitung eines übergeordneten Konzeptes für die verschiedenen Veranstaltungen im Ortskern z. B. auch die Einrichtung eines Bürger- und Kulturzentrums, ggf. mit Café und die Realisierung eines Museums im Ortskern (private Initiative). (Das Treffen des Arbeitskreises „Kultur, Tourismus und Gastronomie“ stand zum Zeitpunkt der Erstellung der Vorlage noch aus).

 

III Handlungsfeld Stadtgestaltung: öffentliche Plätze, Immobilien und Ortsdurchfahrt

Im Handlungsfeld „Stadtgestaltung“ sind 7 Maßnahmen aufgeführt. Einige Maßnahmen behandeln die Neugestaltung bzw. Aufwertung der öffentlichen Plätze im Ortskern, die Errichtung von Spielmöglichkeiten und die Umgestaltung der Ortsdurchfahrt Nottuln. Eine weitere Maßnahme umfasst die Umnutzung der ehemaligen Hauptschule für Verwaltungszwecke.

 

IV Handlungsfeld barrierefreier Ortskern

Im Handlungsfeld „barrierefreier Ortskern“ sind 4 Maßnahmen aufgeführt. Hierzu zählen im Wesentlichen die schrittweise Umsetzung des Maßnahmenkonzeptes „Barrierefreier Umbau Ortskern Nottuln“ (Planersocietät) und die Verbesserung der Zugänglichkeit der öffentlichen Gebäude (z. B. Alte Amtmannei, Ratssaal, Trauzimmer)

 

Es ist geplant, die einzelnen Maßnahmen ausführlich in einem gesonderten Fachworkshop den politischen Vertretern der Gemeinde Nottuln vorzustellen und zu diskutieren (voraussichtlich im November 2014). Darüber hinaus sollen die Ergebnisse des Integrierten Handlungskonzeptes in einer Abschlussveranstaltung der Öffentlichkeit vorgestellt werden.

Für die einzelnen Maßnahmen muss nunmehr in mehreren Schritten u. a. die Relevanz für die Ortskernentwicklung (Priorität), die grundsätzliche Förderfähigkeit und die Machbarkeit (Realisierbarkeit) geprüft werden. In einem nächsten Schritt müssen die Maßnahmen und ihrer voraussichtlichen Kosten konkretisiert werden.

Die vorläufige Maßnahmensammlung wird in einem ersten Gespräch am 28.08.2014 mit Vertretern der zuständigen Förderstelle bei der Bezirksregierung Münster beraten. Über die Ergebnisse dieses Gesprächs wird in der Sitzung mündlich berichtet.

 

3. Zeitplan

Der zeitliche Rahmen und die Inhalte eines InHk ergeben sich, neben den individuellen Gegebenheiten vor Ort, aus den gesetzlich formulierten Anforderungen und aus den Bedingungen aus der Städtebauförderung (s. Anlage 5).

Fixpunkte für den Zeitplan sind insbesondere auch die Vorgaben zur Beantragung von Städtebaufördermitteln. Der Antrag ist i.d.R. bis zum 31.08. des Jahres (im Jahr 2014: 31.10.) für die Aufnahme in das Programm für das Folgejahr zu stellen. Ziel für die Ortskernentwicklung Nottuln ist somit die Einreichung des Förderantrags zum 31.08.2015 (voraussichtlicher Stichtag). Nach Bewilligung des Förderantrags bzw. positivem Zuwendungsbescheid kann mit der Umsetzung der Maßnahmen begonnen werden.

Entscheidend ist, dass mit dem Förderantrag bereits ein fertiggestelltes und vom Rat der Gemeinde beschlossenes Handlungsprogramm eingereicht werden muss.

Schwerpunkte im 2. Halbjahr 2014:

Erarbeitung des Maßnahmen- und Projektprogramms:

§  Schwerpunktsetzung, Prüfung der Förderfähigkeit und Konkretisierung

§  Projektentwicklung

§  Ermittlung der Kosten

§  Finanzierungs- und Zeitplan

Seitens der Politik muss in diesem Zeitraum auch die Gebietsabgrenzung, z. B. als Sanierungs- oder Stadtumbaugebiet förmlich beschlossen werden.

Schwerpunkte im 1. Halbjahr 2015:

§  Vervollständigung des Maßnahmen-, Kosten-, Finanzierungs- und Zeitplans;

§  Dokumentation des gesamten Entwicklungskonzeptes;

§  Vorbereitung des Förderantrags

§  Vorbereitung der Umsetzung erster Maßnahmen

Seitens der Politik muss das gesamte Handlungskonzept förmlich beschlossen werden.

Mit der Vorlage eines vorläufigen Maßnahmenpaketes und dem Beratungsgespräch mit der Förderstelle zum jetzigen Zeitpunkt liegt die Verwaltung voll im Zeitplan.

 

4. Umsetzung

Mit dem politischen Beschluss durch den Gemeinderat über das gesamte Handlungskonzept beginnt die Umsetzungsphase des erarbeiteten Maßnahmenkatalogs, je nach Art der Maßnahmen kann diese über mehrere Jahre andauern. Im Vorfeld bzw. im Zuge der Umsetzung müssen die Maßnahmen mit entsprechenden vorbereitenden Planungen konkretisiert und Prioritäten gebildet werden. In dieser Phase können sich neue Sachverhalte ergeben, Rahmenbedingungen haben sich möglicherweise geändert, und Änderungen bei den veranschlagten Kosten sind möglich. Insbesondere auch in der Umsetzungsphase ist die Einbindung privater Unternehmen und Initiativen wünschenswert.


Finanzielle Auswirkungen:

Das integrierte Handlungskonzept wird im Wesentlichen von der Verwaltung erarbeitet, somit entstehen interne Personalkosten. Für die Unterstützung durch externe Sachverständige bzw. einen Moderator sind 12.000 €, verteilt auf die Haushaltsjahre 2014 und 2015 in den Haushalt eingestellt worden. Für die Überarbeitung des Einzelhandelskonzeptes sind 10.000 € im Haushaltsjahr 2014 eingeplant.

Für die Umsetzung der aus dem Konzept resultierenden Maßnahmen entstehen Folgekosten, die zum jetzigen Zeitpunkt noch nicht abzuschätzen sind. Diese sollen in erster Linie durch zu beantragende Städtebaufördermittel, möglichst kombiniert mit privaten Mitteln, abgedeckt werden. Darüber hinaus sollen weitere Fördermöglichkeiten für Einzelmaßnahmen geprüft werden. Zu beachten ist, dass die Gemeinde bei der Zuwendung von Städtebaufördermitteln einen entsprechenden Eigenanteil bereitstellen muss.

 


Anlagen:

1.    Protokoll der Planungswerkstatt vom 27.03.2014

2.    Protokoll des Arbeitskreises Einzelhandel vom 12.05.2014

3.    Protokoll des Arbeitskreises „Barrierefreier Ortskern“ vom 12.05.2014

4.    Protokoll des Arbeitskreises „Spielmöglichkeiten“ vom 20.05.2014

5.    Zeit- und Ablaufplan

6.    Vorläufige Zusammenstellung der Maßnahmen, Stand 08/2014