Beschlussvorschlag:
Der Bericht über das das Maßnahmenpaket zur
Entwicklung des Ortskerns und das weitere Vorgehen wird zustimmend zur Kenntnis
genommen. Im Zusammenhang mit der Erarbeitung des „Integrierten
Handlungskonzeptes“ für den Ortskern Nottuln wird die Verwaltung mit der
Vorbereitung eines Antrags auf Städtebaufördermittel (2015) beauftragt.
Sachverhalt:
In der Sitzung des Rates der Gemeinde Nottuln am 09.07.2013 wurde die
Verwaltung mit der Erstellung eines „Integrierten Handlungskonzeptes“ (InHk) für
den Ortskern Nottuln beauftragt (VL 098/2013). Mit der damaligen Vorlage wurden
bereits die Grundzüge eines InHk, eines Beteiligungskonzeptes und die mögliche
Abgrenzung des Nottulner Ortskerns vorgestellt. Außerdem wurden erste mögliche
Inhalte in Form einer Ideensammlung vorgestellt, die es im weiteren Prozeß zu
konkretisieren gilt. Mit der Vorlage zur Sitzung des Ausschusses für
Gemeindeentwicklung, Umwelt und Ordnungswesen am 22.01.2014 (VL 005/2014) wurde
bereits ausführlich über die Hintergründe, den Ablauf und den Zeitplan zur
Erarbeitung des integrierten Handlungskonzeptes, die Erfordernisse/Voraussetzungen
für die Städtebauförderung und die Grundzüge des geplanten
Beteiligungsverfahrens berichtet.
Am 21.11.2013 hat im Forum des Gymnasiums Nottuln die
Auftaktveranstaltung zum Erarbeitungsprozess stattgefunden. Die Beteiligung der
Bürger wurde am 27.03.2014 mit einer Planungswerkstatt in der Alten Amtmannei
fortgeführt. Im Anschluss an die Planungswerkstatt wurden an drei Terminen
themenbezogene Arbeitskreise für die Bürgerschaft angeboten: „Einzelhandel“,
„barrierefreier Ortskern“ und „Spielmöglichkeiten im Ortskern“. Die Ergebnisse
der Arbeitskreise sind in das Maßnahmenpaket eingeflossen.
Mit dieser Vorlage stellt die Verwaltung den aktuellen Sachstand des
Integrierten Handlungskonzeptes, die Ergebnisse der bisherigen Arbeit in Form
des vorläufigen Maßnahmenpaketes und den vorgesehenen weiteren Ablauf und
Zeitplan vor.
1. Sachstand des „Integrierten Handlungskonzeptes“: Ergebnisse der Bürgerbeteiligung
Die Schwerpunkte der Arbeit am Integrierten Handlungskonzept für den
Ortskern von Nottuln lagen im 1. Halbjahr 2014 in der Bestandsanalyse
(Stärken-Schwächen-Analyse), der Konkretisierung von Zielen und Handlungsfelder
und der Ideensammlung von Maßnahmen und Projekten insbesondere auch durch die
Bürgerbeteiligung.
Neben der internen Analyse der Verwaltung fanden hierzu am 27.03.2014
eine Planungswerkstatt in der Alten Amtmannei und im Mai 2014 drei thematische
Arbeitskreise statt. In der Planungswerkstatt selbst wurde in den Gruppen
„Entwicklung des Einzelhandels“, „Kultur, Tourismus und Gastronomie“, „Stadtgestaltung,
barrierefreier Ortskern und Ortsdurchfahrt“ und „soziale Infrastruktur,
Spielmöglichkeiten und Treffpunkte“ gemeinsam mit den Bürger diskutiert und
Ideen und Anregungen für die Entwicklung dieser Bereiche gesammelt. Im Plenum
zum Abschluss der Planungswerkstatt wurde vielfach der Wunsch geäußert, sich zu
einzelnen Themen erneut zu treffen und intensiver diskutieren zu können. Diesem
Wunsch hat die Verwaltung mit der Einrichtung einzelner Arbeitskreise
entsprochen.
Die Ergebnisse sowohl der Planungswerkstatt als auch der drei
Arbeitskreise wurden dokumentiert und allen Beteiligten zur Verfügung gestellt
(s. Anlagen 1-4 zur Vorlage).
Am 26.08.2014 findet ein weiterer Arbeitskreis zum Thema „Kultur,
Tourismus, Gastronomie“ statt, voraussichtlich im September folgt eine
Veranstaltung zum Thema „Stadtgestaltung: Stiftsplatz“. Zu einzelnen Terminen
wurden externe Fachplaner eingeladen (z.B. Planungsbüro „STADTKINDER“ zum
Arbeitskreis „Spielmöglichkeiten im Ortskern“). An den Arbeitskreisen haben jeweils
bis zu 20 Bürger teilgenommen, die Resonanz auf die Veranstaltungen war
durchweg positiv. Begleitet wurden die Veranstaltungen mit entsprechenden
Pressemitteilungen und mit der Möglichkeit, sich an einem online-Forum zu
beteiligen.
Im Ergebnis der Bürgerbeteiligung und der internen Arbeit der
Verwaltung ist ein vorläufiges Maßnahmenpakte zusammengestellt worden.
2. Handlungsfelder und vorläufiges Maßnahmenpaket
a) Handlungsfelder und
Entwicklungsziele
Auf der Grundlage der bisherigen Bestandsanalyse, der Erkenntnisse aus
bereits vorliegenden Konzepten, Planungen und Gutachten und den Ergebnissen der
öffentlichen Veranstaltungen wurden folgende Handlungsfelder und Entwicklungsziele
für den Ortskern von Nottuln konkretisiert:
§
Handlungsfeld Einzelhandel
→ Erhalt
und Weiterentwicklung des Einzelhandelsstandortes „Ortskern“
→ Entwicklung einer zusammenhängenden Handelslage bzw.
von Konzentrationsbereichen für den Einzelhandel
→
…
§
Handlungsfeld Kultur, Tourismus und
Gastronomie
→ Erhalt, Ausbau und bessere Vernetzung der Angebote im
Ortskern zum Ausgehen und Erleben
→ Verbesserung der Angebote, Informationen und
Dienstleistungen (im Ortskern) für Besucher und Touristen
→ …
§
Handlungsfeld Stadtgestaltung:
öffentliche Plätze, Immobilien und Ortsdurchfahrt
→ Attraktive Gestaltung der Wege und Plätze im Ortskern,
die zum Verweilen, Spielen, Erholen und Unterhalten für alle Generationen
einladen
→ Umnutzung von (historischen)
Gebäuden im Ortskern
→ Neugestaltung der Ortsdurchfahrt (vor
dem Hintergrund der Ortsumgehung)
→ …
§ Handlungsfeld
barrierefreier Ortskern
→ Schaffung attraktiver, barrierefreier Wege, die
wesentliche Ziele im Ortskern mit den angrenzenden Bereichen verbinden
→ Realisierung eines barrierefreien
Ortskerns
→ …
Diese Zusammenstellung kann sich im Zuge der weiteren Arbeit am Konzept
noch verändern. Auch wenn der integrierte Ansatz eine ganzheitliche Betrachtung
erfordert, gilt es weiterhin frühzeitig Schwerpunkte zu identifizieren, die
verstärkt bearbeitet werden sollen und u. U. auch Umsetzbares von
Nicht-Umsetzbarem zu trennen.
b) Vorläufiges Maßnahmenpaket
Die vorläufige Zusammenstellung der Maßnahmen setzt sich zusammen aus
-
Vorschlägen
und Ideen aus der Bürgerbeteiligung;
-
Vorhaben
bestehender privater Initiativen (z. B. Kaufmannschaft, Verein „historisches
Nottuln“);
-
eigenen
bereits vorliegenden Planungen bzw. Konzepten der Gemeinde Nottuln (z. B. zur
Umgestaltung der Ortsdurchfahrt Nottuln, zur Umnutzung der ehemaligen
Hauptschule).
Darüber hinaus wird zurzeit vom Büro Stadt+Handel im Auftrag der
Gemeinde Nottuln das Einzelhandelskonzept von 2009 überarbeitet. Der Auftrag an
das Büro wurde um Analysen und Maßnahmevorschläge für die Ortskernentwicklung
erweitert. Mit ersten Ergebnissen ist im November 2014 zu rechnen.
Das
Arbeitspapier mit der gesamten Maßnahmensammlung, Stand 08/2014, ist der
Vorlage als Anlage beigefügt (Anlage 6).
I. Handlungsfeld Einzelhandel
Im Handlungsfeld „Einzelhandel“ sind zum jetzigen Zeitpunkt 8 Maßnahmen aufgeführt. Übergreifende Maßnahmen sind z. B. die Erstellung eines räumlichen Konzeptes zur Verteilung und Entwicklung des Einzelhandels im Ortskern und die Bündelung vermittelnder und steuernder Aufgaben zur Förderung des Einzelhandels bei einem Ansprechpartner. Darüber hinaus gibt es u. a. Vorschläge zur Schaffung von Anreizen für Existenzgründer, für gezielte Werbung für den Einzelhandel im Ortskern und zum Ausbau des Wochenmarktes.
II. Handlungsfeld Kultur,
Tourismus und Gastronomie
Im Handlungsfeld „Kultur, Tourismus und Gastronomie“ sind 8 Maßnahmen aufgeführt. Hierzu zählen neben der Erarbeitung eines übergeordneten Konzeptes für die verschiedenen Veranstaltungen im Ortskern z. B. auch die Einrichtung eines Bürger- und Kulturzentrums, ggf. mit Café und die Realisierung eines Museums im Ortskern (private Initiative). (Das Treffen des Arbeitskreises „Kultur, Tourismus und Gastronomie“ stand zum Zeitpunkt der Erstellung der Vorlage noch aus).
III Handlungsfeld
Stadtgestaltung: öffentliche Plätze, Immobilien und Ortsdurchfahrt
Im Handlungsfeld „Stadtgestaltung“ sind 7 Maßnahmen aufgeführt. Einige Maßnahmen behandeln die Neugestaltung bzw. Aufwertung der öffentlichen Plätze im Ortskern, die Errichtung von Spielmöglichkeiten und die Umgestaltung der Ortsdurchfahrt Nottuln. Eine weitere Maßnahme umfasst die Umnutzung der ehemaligen Hauptschule für Verwaltungszwecke.
IV Handlungsfeld
barrierefreier Ortskern
Im Handlungsfeld „barrierefreier Ortskern“ sind 4 Maßnahmen aufgeführt. Hierzu zählen im Wesentlichen die schrittweise Umsetzung des Maßnahmenkonzeptes „Barrierefreier Umbau Ortskern Nottuln“ (Planersocietät) und die Verbesserung der Zugänglichkeit der öffentlichen Gebäude (z. B. Alte Amtmannei, Ratssaal, Trauzimmer)
Es ist geplant, die einzelnen Maßnahmen ausführlich in einem
gesonderten Fachworkshop den politischen Vertretern der Gemeinde Nottuln vorzustellen
und zu diskutieren (voraussichtlich im November 2014). Darüber hinaus sollen
die Ergebnisse des Integrierten Handlungskonzeptes in einer Abschlussveranstaltung
der Öffentlichkeit vorgestellt werden.
Für die einzelnen Maßnahmen muss nunmehr in mehreren Schritten u. a.
die Relevanz für die Ortskernentwicklung (Priorität), die grundsätzliche
Förderfähigkeit und die Machbarkeit (Realisierbarkeit) geprüft werden. In einem
nächsten Schritt müssen die Maßnahmen und ihrer voraussichtlichen Kosten
konkretisiert werden.
Die vorläufige
Maßnahmensammlung wird in einem ersten Gespräch am 28.08.2014 mit Vertretern
der zuständigen Förderstelle bei der Bezirksregierung Münster beraten. Über die
Ergebnisse dieses Gesprächs wird in der Sitzung mündlich berichtet.
3. Zeitplan
Der zeitliche Rahmen und die Inhalte eines InHk ergeben sich, neben den
individuellen Gegebenheiten vor Ort, aus den gesetzlich formulierten
Anforderungen und aus den Bedingungen aus der Städtebauförderung (s. Anlage 5).
Fixpunkte für den Zeitplan sind insbesondere auch die Vorgaben zur
Beantragung von Städtebaufördermitteln. Der Antrag ist i.d.R. bis zum 31.08.
des Jahres (im Jahr 2014: 31.10.) für die Aufnahme in das Programm für das
Folgejahr zu stellen. Ziel für die Ortskernentwicklung Nottuln ist somit die
Einreichung des Förderantrags zum 31.08.2015 (voraussichtlicher Stichtag). Nach
Bewilligung des Förderantrags bzw. positivem Zuwendungsbescheid kann mit der
Umsetzung der Maßnahmen begonnen werden.
Entscheidend ist, dass mit dem Förderantrag bereits ein
fertiggestelltes und vom Rat der Gemeinde beschlossenes Handlungsprogramm
eingereicht werden muss.
Schwerpunkte
im 2. Halbjahr 2014:
Erarbeitung des Maßnahmen- und Projektprogramms:
§ Schwerpunktsetzung, Prüfung der
Förderfähigkeit und Konkretisierung
§ Projektentwicklung
§ Ermittlung der Kosten
§ Finanzierungs- und Zeitplan
Seitens der
Politik muss in diesem Zeitraum auch die Gebietsabgrenzung, z. B. als
Sanierungs- oder Stadtumbaugebiet förmlich beschlossen werden.
Schwerpunkte
im 1. Halbjahr 2015:
§ Vervollständigung des Maßnahmen-,
Kosten-, Finanzierungs- und Zeitplans;
§ Dokumentation des gesamten
Entwicklungskonzeptes;
§ Vorbereitung des Förderantrags
§ Vorbereitung der Umsetzung erster
Maßnahmen
Seitens der
Politik muss das gesamte Handlungskonzept förmlich beschlossen werden.
Mit der
Vorlage eines vorläufigen Maßnahmenpaketes und dem Beratungsgespräch mit der
Förderstelle zum jetzigen Zeitpunkt liegt die Verwaltung voll im Zeitplan.
4. Umsetzung
Mit dem politischen Beschluss durch den Gemeinderat über das gesamte
Handlungskonzept beginnt die Umsetzungsphase des erarbeiteten
Maßnahmenkatalogs, je nach Art der Maßnahmen kann diese über mehrere Jahre
andauern. Im Vorfeld bzw. im Zuge der Umsetzung müssen die Maßnahmen mit
entsprechenden vorbereitenden Planungen konkretisiert und Prioritäten gebildet werden.
In dieser Phase können sich neue Sachverhalte ergeben, Rahmenbedingungen haben
sich möglicherweise geändert, und Änderungen bei den veranschlagten Kosten sind
möglich. Insbesondere auch in der Umsetzungsphase ist die Einbindung privater
Unternehmen und Initiativen wünschenswert.
Finanzielle Auswirkungen:
Das integrierte Handlungskonzept wird im
Wesentlichen von der Verwaltung erarbeitet, somit entstehen interne
Personalkosten. Für die Unterstützung durch externe Sachverständige bzw. einen
Moderator sind 12.000 €, verteilt auf die Haushaltsjahre 2014 und 2015 in den
Haushalt eingestellt worden. Für die Überarbeitung des Einzelhandelskonzeptes
sind 10.000 € im Haushaltsjahr 2014 eingeplant.
Für die Umsetzung der aus dem Konzept
resultierenden Maßnahmen entstehen Folgekosten, die zum jetzigen Zeitpunkt noch
nicht abzuschätzen sind. Diese sollen in erster Linie durch zu beantragende
Städtebaufördermittel, möglichst kombiniert mit privaten Mitteln, abgedeckt
werden. Darüber hinaus sollen weitere Fördermöglichkeiten für Einzelmaßnahmen
geprüft werden. Zu beachten ist, dass die Gemeinde bei der Zuwendung von
Städtebaufördermitteln einen entsprechenden Eigenanteil bereitstellen muss.
Anlagen:
1.
Protokoll
der Planungswerkstatt vom 27.03.2014
2.
Protokoll
des Arbeitskreises Einzelhandel vom 12.05.2014
3.
Protokoll
des Arbeitskreises „Barrierefreier Ortskern“ vom 12.05.2014
4.
Protokoll
des Arbeitskreises „Spielmöglichkeiten“ vom 20.05.2014
5.
Zeit-
und Ablaufplan
6.
Vorläufige
Zusammenstellung der Maßnahmen, Stand 08/2014