Beschluss: einstimmig angenommen

Abstimmung: Ja: 34, Nein: 0, Enthaltungen: 0

Die Vorlage ist dem Originalprotokoll als Anlage Nr. 8 beigefügt.

Ohne Aussprache fasst der Rat folgenden Beschluss:


Beschluss:

Für den in Anlage 2 abgegrenzten Änderungsbereich wird ein Verfahren zur Änderung des Bebauungsplanes Nr. 36 „Westlich der Dülmener Straße und B67“ im beschleunigten Verfahren gem. § 13a BauGB eingeleitet (Aufstellungsbeschluss gem. § 2 BauGB). Ziel der Planänderung ist die Steuerung von Vergnügungsstätten.