Sitzung: 16.09.2014 Rat
Beschluss: einstimmig angenommen
Abstimmung: Ja: 34, Nein: 0, Enthaltungen: 0
Vorlage: 112/2014
Die Vorlage ist dem Originalprotokoll als Anlage Nr. 8 beigefügt.
Ohne Aussprache fasst der Rat folgenden Beschluss:
Beschluss:
Für den in Anlage 2 abgegrenzten Änderungsbereich wird ein Verfahren zur Änderung des Bebauungsplanes Nr. 36 „Westlich der Dülmener Straße und B67“ im beschleunigten Verfahren gem. § 13a BauGB eingeleitet (Aufstellungsbeschluss gem. § 2 BauGB). Ziel der Planänderung ist die Steuerung von Vergnügungsstätten.