Beschluss: mehrheitlich angenommen

Abstimmung: Ja: 13, Nein: 3, Enthaltungen: 0

Die Vorlage zu diesem Tagesordnungspunkt (168/2013) ist dem Originalprotokoll als Anlage 2

beigefügt.

 

Herr Fuchte erläutert, dass die Verwaltung das Vorhaben an diesem Standort außerordentlich begrüßt.

 

Auf Rückfrage von Herrn van Stein erläutert der Architekt des Vorhabens, Herr Hannemann, dass ein geringfügiges Verschieben des Gebäudes nach Norden grundsätzlich denkbar sei, eine wie vom Bebauungsplan ursprünglich vorgeschlagene Übereckbebauung jedoch angesichts des Entwurfskonzepts nicht denkbar sei.

 

Ratsherr Peter-Dosch begrüßt ein geringfügiges Abrücken des Gebäudes von der Münsterstraße aus gestalterischen Gründen ebenfalls.


Beschlussvorschlag:

Der Befreiung von der Baugrenze im Bebauungsplan Nr. 78 „Appelhülsen Nord“ gemäß Antrag in Anlage 1 wird zugestimmt.