Beschluss: mehrere Beschlüsse >> Niederschrift

Die Vorlage zu diesem Tagesordnungspunkt (160/2013) ist dem Originalprotokoll als Anlage 1

beigefügt.

 

Auf Nachfrage von Ratsherrn Hübner erläutert Herr Fuchte, dass bei Überplanung der Flächen mit der Festsetzung „Private Grünfläche“ seitens der Verwaltung die Gefahr eines entstehenden Planungsschadens zwar als gering eingestuft wird, dies jedoch nicht ausgeschlossen werden kann. Auf Rückfrage von Ratsherrn Rulle erläutert Herr Fuchte, dass das Verursachen eines Planungsschadens nicht rechtswidrig ist, mit diesem jedoch eine Entschädigungspflicht für den hierdurch entstandenen Wertverlust am Grundstück einhergeht.

 

Ratsherr Hübner erläutert, dass es in der UBG-Fraktion zum Thema kein einheitliches Meinungsbild gebe. Er regt an, den Bereich in die Betrachtung für das Integrierte Entwicklungskonzept für den Ortskern einzubeziehen. Herr van Stein spricht sich für eine Bebauung der Fläche aus.

 

Die CDU-Fraktion erläutert, dass im Verfahrensverlauf die Bedeutung des Bodendenkmals erkannt worden sei und dass insbesondere aus diesem Grund eine Bebauung abgelehnt werde. Daher werde der Verwaltungsvorschlag unterstützt.

 

Die FDP-Fraktion erkennt nicht, wie mit Hilfe eines Bebauungsplans der Konflikt zwischen den verschiedenen Interessen gelöst werden kann. Daher werde ebenfalls der Verwaltungsvorschlag unterstützt.

 

Dieser Konflikt wird auch seitens der SPD-Fraktion als nicht lösbar eingestuft. Hinzu komme die weiterhin unklare Erschließungssituation. Daher sei der Verwaltungsvorschlag zwar enttäuschend, aber dennoch die vernünftigste Lösung.

 

Auch seitens der Grünen-Fraktion wird bedauert, dass eine Kompromisslösung nicht erkennbar sei. Daher müsse dem Verwaltungsvorschlag gefolgt werden.


Beschlussvorschlag:

1. Entscheidung für ein Entwicklungsszenario im südlichen Teilbereich (Abgrenzung s. Anlage 1):

 

a) Gemäß Szenario A: Das Bebauungsplanverfahren wird eingestellt. Die Verwaltung wird beauftragt, die Aufhebung der Veränderungssperre für den südlichen Teil des Bebauungsplanes vorzubereiten. Bauanträge, die vor Auslaufen der Veränderungssperre am 24.01.2014 eingehen, werden dem Rat nicht mehr zur Beschlussfassung vorgelegt, sondern als laufendes Geschäft der Verwaltung bearbeitet.  (Vorschlag der Verwaltung)

 

Abstimmungsergebnis:

Ja: 11

Nein: 3

Enthaltung: 2

 

 

2. Entscheidung über das weitere Vorgehen im nördlichen Teilbereich (Abgrenzung siehe Anlage 1):

 

a) Das Bebauungsplanverfahren für den nördlichen Teil des Geltungsbereichs wird eingestellt. Die Verlängerung der Veränderungssperre entfällt. (Vorschlag der Verwaltung)

 

Abstimmungsergebnis:

Ja: 13

Nein: 3

Enthaltung: 0