Die Vorlage ist dem Originalprotokoll als Anlage Nr. 9 beigefügt.

 

 

Ohne Aussprache fasst der Rat folgenden Beschluss:


Beschluss:

Dem Antrag wird stattgegeben. Ein Verfahren zur Änderung des Bebauungsplans Nr. 109 „Gewerbe- und Industriegebiet Beisenbusch“ hinsichtlich der Werbeanlagen an Tankstellen im vereinfachten Verfahren gem. § 13 BauGB wird eingeleitet.