Beschluss: einstimmig angenommen

Abstimmung: Ja: 16, Nein: 0, Enthaltungen: 0

Die Vorlage zu diesem Tagesordnungspunkt (048/2013) ist dem Originalprotokoll als Anlage 5 beigefügt.

 

Es wird beschlossen, dass der Antragsteller die Kosten für die Änderung zahlen soll und der Beschlussvorschlag wird dahingehend ergänzt.

 


Beschlussvorschlag:

Dem Antrag wird stattgegeben. Ein Verfahren zur Änderung des Bebauungsplans Nr. 109 „Gewerbe- und Industriegebiet Beisenbusch“ hinsichtlich der Werbeanlagen an Tankstellen im vereinfachten Verfahren gem. § 13 BauGB wird eingeleitet. Die Kosten des Verfahrens trägt der Antragsteller.