Sitzung: 21.03.2013 Ausschuss für Gemeindeentwicklung, Umwelt und Ordnungswesen
Beschluss: mehrere Beschlüsse >> Niederschrift
Vorlage: 045/2013
Die
Vorlage zu diesem Tagesordnungspunkt (045/2013) ist dem Originalprotokoll als
Anlage 8 beigefügt.
Herr
Fuchte erläutert das Verfahren zur Ausnahme von der Veränderungssperre und die
einzuhaltenden Fristen. Gebe die Gemeinde keine fristgerechte Stellungnahme ab,
werde dies von der Bauaufsicht als Zustimmung gewertet. Der Beschluss beziehe
sich auf das konkrete, der Vorlage beigefügte Vorhaben. Jegliche Änderungen an
dem Vorhaben bedürften einer erneuten Beschlussfassung über eine Ausnahme von
der Veränderungssperre. Der Beschluss beinhalte lediglich eine Entscheidung
über die bauplanungsrechtliche Zulässigkeit, nicht jedoch über die Finanzierung
des Vorhabens.
Aus dem
Publikum sowie aus den Reihen des Ausschusses wird geäußert, dass die im Zuge
des Familienausschusses und weiterer Gespräche abgestimmten Änderungen in die
vorliegenden Planungen noch nicht eingeflossen seien sowie Unklarheiten
bezüglich der Finanzierung bestünden. Dies betreffe zum Beispiel die Lage der
Fahrradabstellanlage sowie den Zuschnitt der Klassenräume. Eine Zustimmung zu
der Veränderungssperre könne als politisches Signal verstanden werden, dass
diese Änderungen nicht mehr eingepflegt werden müssten.
Andererseits
könne eine Ablehnung der Ausnahme von der Veränderungssperre vom Vorhabenträger
als negative Grundhaltung der Gemeinde gegenüber dem Gesamtvorhaben gewertet
werden.
Im
Anschluss wird zunächst über eine Vertagung des Beschlusses auf die Ratssitzung
und nach Ablehnung dieses Vorschlags über den ursprünglichen Beschlussvorschlag
abgestimmt.
Beschluss:
1. Der
Beschluss wird auf die Ratssitzung am 16.04.2013 vertagt.
Abstimmungsergebnis:
mehrheitlich abgelehnt
Ja 4 Nein 9
Enthaltung 1
2. Die
Gemeinde erteilt für die in der Anlage 3 dargestellten Vorhaben ihr
Einvernehmen für die Zulassung einer Ausnahme von der Veränderungssperre für
den künftigen Geltungsbereich des Bebauungsplanes Nr. 127 „Auf der Burg"
gemäß § 14 Absatz 2 Baugesetzbuch.
Abstimmungsergebnis:
mehrheitlich angenommen
Ja 9 Nein 2
Enthaltung 5