Beschluss: mehrheitlich angenommen

Abstimmung: Ja: 14, Nein: 2, Enthaltungen: 1

Die Vorlage ist dem Originalprotokoll als Anlage Nr. 2 beigefügt.

 

Betriebsleiter Scheunemann erinnert an die im Jahr 2010 beim IWW, Mühlheim a.d. Ruhr in Auftrag gegebene Standort- und Nutzungsanalyse, in der als möglicher Eintragspfad die Gülledüngung explizit thematisiert worden ist. Als Ergebnis der Informationsveranstaltung „Kooperation Landwirtschaft/Wasserwirtschaft“ am 28.02.2013 teilt Herr Scheunemann mit, dass die Bewirtschafter einer Vereinbarung zum Düngeverzicht für 2013 voraussichtilich zustimmen werden.

 

Herr Dipl.-Geograph Nolte vom IWW stellt die wasserwirtschaftlichen Gegebenheiten (mikrobiologische Belastung) im Zeitablauf bis 2012 dar und empfiehlt, den Gülleverzicht auch im nächsten Jahr fortzuführen, da diese Maßnahme durchaus zielführend ist.

 

Frau Elies von der Landwirtschaftskammer Coesfeld informiert zur Kostensituation bei wirtschaftlichen Nachteilen des Düngeverzichts.

 

Zu diesem Top ist der Pressetext „Änderung des Landeswassergesetzes“ vom 28.02.2013 als Information zum aktuellen Stand der „Dichtheitsprüfung in der Gemeinde Nottuln“ an die Ausschussmitglieder verteilt worden.

 

 


Beschluss:

 

Die Vereinbarungen über den Verzicht auf eine Wirtschaftsdüngung für Teilbereiche des Wasserschutzgebietes/Wassereinzugsgebietes zwischen den Bewirtschaftern und der Wasserversorgung Nottuln werden für die Periode 06/2013 bis 06/2014 entsprechend der Sachverhaltsdarstellung verlängert.