Sitzung: 06.03.2013 Betriebsausschuss
Beschluss: mehrheitlich angenommen
Abstimmung: Ja: 14, Nein: 2, Enthaltungen: 1
Vorlage: 039/2013
Die Vorlage
ist dem Originalprotokoll als Anlage Nr. 2 beigefügt.
Betriebsleiter
Scheunemann erinnert an die im Jahr 2010 beim IWW, Mühlheim a.d. Ruhr in
Auftrag gegebene Standort- und Nutzungsanalyse, in der als möglicher
Eintragspfad die Gülledüngung explizit thematisiert worden ist. Als Ergebnis
der Informationsveranstaltung „Kooperation Landwirtschaft/Wasserwirtschaft“ am
28.02.2013 teilt Herr Scheunemann mit, dass die Bewirtschafter einer
Vereinbarung zum Düngeverzicht für 2013 voraussichtilich zustimmen werden.
Herr
Dipl.-Geograph Nolte vom IWW stellt die wasserwirtschaftlichen Gegebenheiten
(mikrobiologische Belastung) im Zeitablauf bis 2012 dar und empfiehlt, den
Gülleverzicht auch im nächsten Jahr fortzuführen, da diese Maßnahme durchaus
zielführend ist.
Frau
Elies von der Landwirtschaftskammer Coesfeld informiert zur Kostensituation bei
wirtschaftlichen Nachteilen des Düngeverzichts.
Zu diesem
Top ist der Pressetext „Änderung des Landeswassergesetzes“ vom 28.02.2013 als
Information zum aktuellen Stand der „Dichtheitsprüfung in der Gemeinde Nottuln“
an die Ausschussmitglieder verteilt worden.
Beschluss:
Die
Vereinbarungen über den Verzicht auf eine Wirtschaftsdüngung für Teilbereiche
des Wasserschutzgebietes/Wassereinzugsgebietes zwischen den Bewirtschaftern und
der Wasserversorgung Nottuln werden für die Periode 06/2013 bis 06/2014
entsprechend der Sachverhaltsdarstellung verlängert.