Betreff
Vereinbarungen über den Verzicht auf eine Wirtschaftsdüngung für das Wasserschutzgebiet der Wasserversorgung Nottuln
Vorlage
039/2013
Art
Beschlussvorlage

Beschlussvorschlag:

 

Die Vereinbarungen über den Verzicht auf eine Wirtschaftsdüngung für Teilbereiche des Wasserschutzgebietes/Wassereinzugsgebietes zwischen den Bewirtschaftern und der Wasserversorgung Nottuln werden für die Periode 06/2013 bis 06/2014 entsprechend der Sachverhaltsdarstellung verlängert.

 


Sachverhalt:

 

Die vor dem Hintergrund der mikrobiologischen Belastung des Nottulner Grundwassers durchgeführte Standort- und Nutzungsanalyse umfasst mehrere mögliche Eintragspfade. Mögliche Eintragspfade betreffen einerseits undichte Abwasserleitungen und andererseits die Wirtschaftsdüngung zu wasserwirtschaftlich kritischen Zeiten auf bestimmten Flächen.

 

Möglichen undichten Abwasserleitungen soll durch die sogenannte Dichtheitsprüfung von Abwasserleitungen begegnet werden. Aufgrund der immer noch laufenden Expertenrunden und politischen Beratungen auf Landesebene, wird erst im laufenden Jahr mit einem Ergebnis für die Dichtheitsprüfungen zu rechnen sein. Bis dahin empfiehlt der Städte- und Gemeindebund, bestehende Satzungsregelungen nicht umzusetzen. Auch in der Gemeinde Nottuln wird die Fristensatzung für die Dichtheitsprüfung im Wasserschutzgebiet/ Wassereinzugsgebiet zur Zeit nicht umgesetzt. Die Betriebsleitung wird dem Betriebsausschuss über die weitere Entwicklung berichten.

 

Bezüglich des möglichen Eintragspfades für eine mikrobiologische Belastung durch eine Wirtschaftsdüngung, wurden für die Jahre 2011 und 2012 im Rahmen der Kooperation Landwirtschaft/Wasserwirtschaft im Stevereinzugsgebiet sogenannte „Vereinbarungen über einen Düngungsverzicht“ abgeschlossen. Inhalt ist, dass die Bewirtschafter im Wassereinzugsgebiet auf festgelegten Flächen auf eine Wirtschaftsdüngung nach der Hauptfruchternte (Herbstdüngung) verzichten und dafür einen finanziellen Ausgleich für die daraus resultieren Mehraufwendungen erhalten.

 

Im Jahr 2011 wurden durch die Kooperationsberaterin bei der Landwirtschaftskammer der wirtschaftliche Nachteil mit 125,49 €/Hektar für Ackerflächen und mit 180,33 €/Hektar für Grünland/Ackergras bewertet. Der finanzielle Ausgleich für das Jahr 2011 betrug bei einer Fläche von rd. 145 Hektar insgesamt 19.558,14 € (netto). Für das Jahr 2012 betrug der finanzielle Ausgleich bei gleichen „Hektarsätzen“ und einer Fläche von rd. 111 Hektar insgesamt 15.431,51 €. Für 2012 hatte sich die Fläche um rd. 34 Hektar verringert, da aufgrund eines Erlasses des „Umweltministeriums“ des Landes NRW für bestimmte Bewirtschaftungsformen eine Düngung nach Hauptfruchternte als nicht fachgerecht bewertet worden ist.

 

Im Jahr 2009 wurde im Entnahmebrunnen 3 des Wasserwerkes in einem Zeitraum von 36 Tagen an insgesamt 16 Tagen eine mikrobiologische Belastung festgestellt. Im Jahr 2010 lagen in einem Zeitraum von 38 Tagen an insgesamt 14 Tagen Analysen mit einem Belastungsnachweis vor. Im Jahr 2011, also in dem Jahr, in dem erstmals die Vereinbarungen über den Düngungsverzicht gegriffen haben, wurde über einen Zeitraum von 26 Tagen „nur“ an 4 Tagen eine mikrobiologische Belastung nachgewiesen. Im Jahr 2012 wurde bei Kenntnis der wasserwirtschaftlich kritischen Zeiten und täglichen Rohwasseranalysen in diesem Zeitraum an keinem Tag eine Belastung mit E-Coli nachgewiesen.

 

Auch wenn damit kein Nachweis der Ursächlichkeit einer Wirtschaftsdüngung für die mikrobiologischen Belastungen erbracht werden kann, so trägt die Maßnahme „Düngungsverzicht“ zum Grundwasserschutz bei, so dass nach Möglichkeit die Vereinbarungen auch für die Düngungsperiode nach Ernte der Hautfrucht 2013 fortgesetzt werden sollten. Für diesen anstehenden Zeitraum ist aber aufgrund des Anstiegs der Kosten für Mineraldüngung und Gülletransport mit einem höheren wirtschaftlichen Nachteil als in Vorjahren zu rechnen. Die Kooperationsberaterin beziffert in Abstimmung mit der Landwirtschaftskammer die neuen Sätze mit 171,71 €/Hektar für Ackerland und mit  249,11 /Hektar für Grünland/Ackergras. Neben den allgemeinen Kostensteigerungen seit 2011 (im Jahr 2012 wurde auf eine Anpassung der Ausgleichssätze seitens der Landwirtschaft verzichtet) sind für den erheblichen Kostenanstieg für 2013 insbesondere Kosten der Gülleabgabe ursächlich. Die Kosten der Gülleabgabe liegen für 2013 bei rd. 12 €/m³, während diese Kosten für 2011 und 2012 noch mit 7,61 €/m³ zu beziffern waren. Damit kommt es zu einem Anstieg für diese Kostenposition um 57,69 %.

 

Unter Berücksichtigung des o.a. geltenden Erlasses und der Bewirtschaftung 2012 wird von einer auszugleichenden Fläche von rd. 111 Hektar ausgegangen. Insgesamt ist danach für 2013 mit einem finanziellen Ausgleich von rd. 21.200 € zu rechnen. Finanzmittel in Höhe von 22.000 € wurden im Wirtschaftsplan der Wasserversorgung für 2013 eingestellt.

 

Sollten sich wider Erwarten alle Bewirtschafter dazu entscheiden, eine Bewirtschaftung zu wählen, die grundsätzlich eine Herbstdüngung erlaubt und im Fall einer Vereinbarung zwischen Bewirtschafter und Wasserversorgung einen Ausgleich für den wirtschaftlichen Nachteil nach sich zieht, könnte es zu einem Ausgleich in Höhe von rd. 26.200 € führen. Die Kostenüberschreitung in Höhe von 4.200 € gegenüber dem Planansatz von 22.000 € müsste in diesem Fall im laufenden Erfolgsplan aufgefangen werden.

 

Am 28.02.2013 wird unter Federführung der „Kooperation“ ein Abstimmungstermin zwischen den Bewirtschaftern und den Vertretern des Wasserwerkes Nottuln stattfinden. Sofern hier eine Zustimmung der Bewirtschafter bezüglich der Fortsetzung der Vereinbarungen über den Düngungsverzicht signalisiert wird, kann der Betriebsausschuss in seiner Sitzung am 06.03.2013 darüber beraten, ob auch seitens der Wasserversorgung eine Fortsetzung angestrebt wird. Aus Sicht der Betriebsleitung ist eine Fortsetzung vor dem Hintergrund eines vorbeugenden und umfassenden Grundwasserschutzes von hoher Bedeutung.

 

Die Übersichten zur Kostenentwicklung, basierend auf den Berechnungen der Kooperationsberaterin in Abstimmung mit der Landwirtschaftskammer, sowie der Erlass vom 19.03.2012 zum Vollzug der Düngeverordnung, sind als Anlage der Vorlage beigefügt. Die Kooperationsberaterin, Frau Elies, wird in der Sitzung des Betriebsausschusses anwesend sein und für Fragen zu diesem Tagesordnungspunkt zur Verfügung stehen.

 

 


Finanzielle Auswirkungen:

 

Ausgleich der wirtschaftlichen Nachteile voraussichtlich rd. 21.200 € (max. rd. 26.200 €)

 


Anlagen:

 

1.      Übersichten zur Kostenentwicklung

2.      Erlass des Ministeriums für Klimaschutz, Umwelt, Landwirtschaft, Natur- und Verbraucherschutz des Landes NRW vom 19.03.2012