Beschluss: mehrheitlich angenommen

Abstimmung: Ja: 15, Nein: 1, Enthaltungen: 0

Die Vorlage zu diesem Tagesordnungspunkt (219/2012) ist dem Originalprotokoll als Anlage 4 beigefügt.

 

Herr Flögel äußert sich positiv zu den erreichten Verbesserungen für den Radverkehr. Die Zufahrtssituation an der Appelhülsener Straße sehe er jedoch weiterhin als problematisch an, da es z. B. Konflikte mit dem Parksuchverkehr geben könne. Herr Fuchte antwortet darauf, dass die Zuwegung neben der Ausfahrt des Geländes liege. Daher sei ein Konflikt mit dem Parksuchverkehr an dieser Stelle eher nicht zu erwarten. Weiterhin weist er drauf hin, dass die Gemeinde keine Handhabe über die Gestaltung der Bundesstraße habe, weil sie nicht Straßenbaulastträger sei. Die Führung des Radverkehrs auf der Bundesstraße sei zudem bei der jetzigen Verkehrsbelastung ausgeschlossen.

Ratsherr Rulle begrüßt die Entwicklung der Planung ebenfalls. Er erkundigt sich nach den Möglichkeiten des Nachbarn, der über einen Rechtsanwalt eine negative Stellungnahme zum Bebauungsplan abgegeben hat. Frau Odenthal erläutert, dass die Grenze des Plangebietes sich an dieser Stelle an dem von der Gemeinde beschlossenen Einzelhandelskonzept orientiert. Der Nachbar dürfe auf seinem Grundstück Einzelhandelsnutzungen ansiedeln, sofern er nicht mit zentrenrelevanten Waren handelt, wie sie in der Nottulner Liste zum Einzelhandelskonzept definiert sind.

Herr van Stein weist darauf hin, dass der Markt für Einzelhandelsanbieter in Nottuln durch das Vorhaben gesättigt werde. Vorhaben, die näher am historischen Ortskern liegen, wie z. B. die Planungen für den Potthoff würden durch den Beschluss des VBB erschwert. Darüber hinaus befürchtet er, dass die Neuansiedlung von Geschäften an der Appelhülsener Straße zu weiteren Leerständen im Ortskern führen werde. 


Beschlussvorschlag:

Die Änderungen am vorhabenbezogenen Bebauungsplan Nr. 132 „Einkaufszentrum Appelhülsener Straße“ und den zugehörigen Plänen und Gutachten (vgl. Anlage 1- 7) werden zustimmend zur Kenntnis genommen. Die Verwaltung wird beauftragt, das Verfahren wie beschrieben weiter zu führen.