Beschluss: mehrere Beschlüsse >> Niederschrift

Die Vorlage zu diesem Tagesordnungspunkt (185/2012) ist dem Originalprotokoll als Anlage 6 beigefügt.

 

Ratsherr Gausebeck führt an, dass es sich bei dem Antragsteller um ein tradtionsreiches Unternehmen handelt. Viele der Mitarbeiter zeigen Engagement im sozialen Leben, z. B. bei der freiwilligen Feuerwehr. Auch die kooperierende Firma Meypack in Appelhülsen plane eine Erweiterung, so dass dem Wunsch des Antragstellers aus Gründen der Wirtschaftsförderung nachgekommen werden sollte.

 

Ratsherr Hegemann spricht sich ebenfalls für die Wirtschaftsförderung aus, und fragt, in wie weit zur Absicherung ein Rechtsgutachten nötig ist. Herr Fuchte erklärt, dass die Anwendbarkeit des Instrumentes der Außenbereichssatzung planungsrechtlich sehr grenzwertig ist. Darum wäre ein Rechtsgutachten zur Klarstellung wünschenswert. Letztendlich bleibt die Entscheidung trotz des Grenzfalls bei der Politik. Ratsherr Rulle plädiert dafür, von der Entscheidungshoheit des Gremiums Gebrauch zu machen und der Wirtschaftsförderung die Priorität einzuräumen. 

 

Ratsherr Hübner hält die Forderung, der Betrieb solle ins Gewerbegebiet umziehen, für unangemessen. Auf ein Rechtsgutachten kann seiner Meinung nach verzichtet werden. Er fragt, ob der im Lageplan eingezeichnete Lagerplatz in die Satzung mit einbezogen werden kann. Frau Odenthal erläutert, dass die Abgrenzung der Satzung sich an den vorhandenen Gebäuden orientiert und darüber hinaus nicht erweiter werden darf.

 

Ratsherr Dr. Geuking argumentiert, es sei besser, wenn der Antragsteller am Standort bleibe und das Gewerbegebiet Beisenbusch für Firmen freigehalten werde, die einen größeren Platzbedarf haben oder sich erstmalig in Nottuln ansiedeln möchten. Er bittet darum, Variante b) des Beschlusses zu diskutieren, weil dem Antragsteller mit einer möglicherweise rechtsfehlerhaften Satzung ein „Bärendienst“ erwiesen werde.  Dem stimmt auch Ratsfrau Roeing-Franke zu, die sich auch nach der Kostenübernahme für das Gutachten erkundigt. Herr Fuchte erläutert, dass die Kosten vom Antragsteller zu tragen seien.

 

Ratsfrau Roeing-Franke und Ratsherr Rulle und erkundigen sich, inwiefern der nebenliegende landwirtschaftliche Vollerwerbsbetrieb durch die Außenbereichssatzung beeinträchtigt werden könnte. Herr Fuchte erläutert: Durch die Außenbereichssatzung wird zusätzliche Wohnbebauung möglich. Die Wohnbebauung muss im Außenbereich mehr Immissionen hinnehmen als im Wohngebiet. Falls der landwirtschaftliche Betrieb Änderungen vornehmen will, die sich auf den Immissionsschutz auswirken, kann es dennoch dazu kommen, dass er wegen der Wohnbebauung strengere Auflagen erfüllen muss und sich nicht erweitern kann wie gewünscht. Gerade landwirtschaftliche Betriebe sollen aber im Außenbereich angesiedelt werden und arbeiten können. Die Nähe zum landwirtschaftlichen Betrieb ist deshalb in der Stellungnahme der Verwaltung als problematisch eingestuft worden. Im weiteren Beteiligungsverfahren zur Aufstellung der Außenbereichssatzung werden unter anderem auch der Kreis und die Landwirtschaftskammer um eine Stellungnahme gebeten werden.

 

Sitzungsunterbrechung für 10 Minuten.

 

Ratsherr Rulle spricht sich dafür aus, das Verfahren einzuleiten und dabei die Interessen des landwirtschaftlichen Betriebs im Laufe des Verfahrens besonders zu berücksichtigen.

 

 

 


Beschluss:

 

Der Beschluss über b) wird vorgezogen.

 

b) Der Aufstellungsbeschluss wird zurückgestellt. Die Verwaltung wird beauftragt, nach Zustimmung des Antragstellers ein Rechtsgutachten einzuholen.

 

Abstimmungsergebnis:

 

Ja 3 / nein 12 / Enthaltung 1

 

a)      Die Aufstellung des Außenbereichssatzung nach § 35 (6) BauGb wird beschlossen. Die Verwaltung wird beauftragt, das weitere Verfahren nach BauGB einzuleiten.

 

Abstimmungsergebnis:

 

Ja 11 / nein 0 / Enthaltung 5

 

c)  Der Aufstellungsbeschluss wird abgelehnt.

Der Beschluss über c) entfällt.