Die Vorlage zu diesem Tagesordnungspunkt (150/2012) ist dem Originalprotokoll als Anlage 8 beigefügt.

 

Ratsherr Rulle erkundigt sich, welche Materialien und welchen Umfang der in den Architektenzeichnungen gezeigte Pylon gemäß Bebauungsplan haben darf. Frau Odenthal erläutert, dass die Materialität nicht festgelegt ist. Es dürfen nur technisch erforderliche untergeordnete Bauteile die angegebenen Höhen überschreiten.

 

Auf Nachfrage von Ratsfrau Roeing-Franke bestätigt Frau Odenthal, dass die nun zulässigen Baukörper höher und massiver werden können als in den Architekturzeichnungen angegeben. Frau Odenthal weist darauf hin, dass es sich nicht um einen vorhabenbezogenen Bebauungsplan handelt und die eingereichten Vorentwürfe des Architekten nicht eingehalten werden müssen.

 

Herr van Stein spricht sich gegen die Änderung aus, da der Umfang der Veränderungen gegenüber dem ursprünglich vorgestellten Änderungswunsch zu erheblich ist.

 


Beschluss:

1.      Die in Anlage 1 gegebenen Abwägungsempfehlungen werden beschlossen.

 

Abstimmungsergebnis:

 

Ja 14 / nein 1 / Enthaltung 1

 

2.      Der vorliegende Bebauungsplan Nr. 124 „Ehemalige Molkerei, Appelhülsen“ 1. Änderung (siehe Anlage 3) wird gemäß § 10 Baugesetzbuch als Satzung beschlossen. Die zugehörige Begründung (siehe Anlage 4) wird beschlossen.

 

Abstimmungsergebnis:

 

Ja 14 / nein 1 / Enthaltung 1