Die Vorlage
ist dem Originalprotokoll als Anlage Nr. 3 beigefügt.
Herr
Hauck-Zumbülte nimmt wegen Befangenheit an der Beratung und Abstimmung zu
diesem TOP nicht teil.
Ohne
Aussprache fasst der Rat folgenden Beschluss:
Beschluss:
1. Die in Anlage 1 gegebenen
Abwägungsempfehlungen werden beschlossen.
2. Der vorliegende Bebauungsplan Nr. 120
„Alte Mühle“ (siehe Anlage 2) wird gemäß § 10 Baugesetzbuch als Satzung
beschlossen. Die zugehörige Begründung (siehe Anlage 3) wird beschlossen.