Beschluss: zur Kenntnis genommen

Die Vorlage zu diesem Tagesordnungspunkt (129/2012) ist dem Originalprotokoll als Anlage 7

beigefügt. Eine während der Sitzung ausliegende Beantwortung einer Anfrage der UBG-Fraktion ist dem Originalprotokoll als Anlage 8 beigefügt.

 

Einleitend stellen die als Gäste anwesenden, vom Investor des Einkaufszentrums beauftragten Fachbüros den aktuellen Sachstand dar.

 

Ausführlich diskutiert wird die Frage, ob die geplante Entwässerung bei Starkregenereignissen ausreichend dimensioniert ist. Hier solle die Gemeinde die nötige Dimensionierung zur schadlosen Abwicklung durch eigene Ingenieurbüros berechnen und anschließend das Gespräch mit möglicherweise betroffenen Nachbarn suchen.

 

Seitens der UBG-Fraktion wird eine Unterstützung des Gesamtprojekts dargelegt, jedoch gefordert, dass die bestehende Bushaltestelle in eine Haltebucht umgewandelt wird. Seitens des Investors wird berichtet, dass für eine solche Haltebucht vom Landesbetrieb Straßenbau NRW keine Notwendigkeit gesehen wird. Außerdem erläutern Bürgermeister Schneider und Herr Fuchte die Vorzüge von Buskaps im Vergleich zu Haltebuchten.

 

Auf Rückfrage von Ratsfrau Brülle-Buchenau wird seitens des Investors erläutert, dass auf Grund bestehender rechtlicher Rahmenbedingungen bei jeder Änderung der angebotenen Sortimente im Einkaufszentrum eine Änderung des Bebauungsplanes erforderlich sei.

 

Auf Rückfrage von Herrn Flögel wird von Seiten des Investors die geplante Radwegeanbindung sowie das gegenüber der ursprünglichen Planung verbesserte Angebot an Abstellmöglichkeiten dargelegt.

 

Ratsfrau Roeing-Franke erläutert, dass ein Café mit Terrasse direkt an der Bundesstraße auf Grund der Schadstoffbelastung kritisch zu sehen sei.

 

Auf Rückfrage von Herrn Hülsken erläutert Herr Fuchte die Lage des Vorhabens im gemäß Einzelhandelskonzept abgegrenzten zentralen Hauptversorgungsbereich.

 

Angesichts der bestehenden offenen Punkte wird von Ratsherrn Hübner angeregt, das Wort „zustimmend“ aus dem Beschlussvorschlag zu streichen. Hierzu wird kein Widerspruch geäußert.


Beschlussvorschlag:

Der Bericht wird zur Kenntnis genommen.