Die Vorlage
ist dem Originalprotokoll als Anlage Nr. 3 beigefügt.
Ohne
Aussprache fasst der Rat folgenden Beschluss:
Beschluss:
Die beigefügten
Richtlinien über die Erhebung festgesetzter Entgelte für die sonstigen
gemeindlichen Räume und Flächen werden beschlossen.