Die Vorlage ist dem Originalprotokoll als Anlage Nr. 3 beigefügt.

 

Ohne Aussprache fasst der Rat folgenden Beschluss:


Beschluss:

Die beigefügten Richtlinien über die Erhebung festgesetzter Entgelte für die sonstigen gemeindlichen Räume und Flächen werden beschlossen.