Die Vorlage
ist dem Originalprotokoll als Anlage Nr. 5 beigefügt.
Ohne
Aussprache fasst der Rat folgenden Beschluss:
Beschluss:
1. Die in Anlage 1 gegebenen
Abwägungsempfehlungen werden beschlossen.
2. Die vorliegende Änderung des
Bebauungsplans Nr. 80 „Am Hangenfeld“ (siehe Anlage 2) wird gemäß § 10
Baugesetzbuch als Satzung beschlossen. Die zugehörige Begründung (siehe Anlage
3) wird beschlossen.