Die Vorlage ist dem Originalprotokoll als Anlage Nr. 5 beigefügt.

 

Ohne Aussprache fasst der Rat folgenden Beschluss:


Beschluss:

1.       Die in Anlage 1 gegebenen Abwägungsempfehlungen werden beschlossen.

 

2.       Die vorliegende Änderung des Bebauungsplans Nr. 80 „Am Hangenfeld“ (siehe Anlage 2) wird gemäß § 10 Baugesetzbuch als Satzung beschlossen. Die zugehörige Begründung (siehe Anlage 3) wird beschlossen.