Sitzung: 22.06.2011 Ausschuss für Gemeindeentwicklung, Umwelt und Ordnungswesen
Beschluss: einstimmig angenommen
Abstimmung: Ja: 15, Nein: 0, Enthaltungen: 0
Vorlage: 052/2011
Die
Vorlage zu diesem Tagesordnungspunkt (052/2011) ist dem Originalprotokoll als
Anlage 4
beigefügt.
Bürgermeister
Schneider erläutert einleitend, dass die Änderung des Bebauungsplanes
hinsichtlich der Verschiebung der östlichen Erschließungsstraße, dem Entfall
der Obstwiese und der Modifizierung bei den Betriebswohnungen unproblematisch
sei. Angesichts der hohen erforderlichen Ausgleichszahlungen für die Zulassung
eines zentralen Werbepylons schlägt er vor, diesen Teil der Änderung zunächst
zurückzustellen, bis die Realisierung des Pylons durch einen Investor
tatsächlich sichergestellt ist. Herr Fuchte erläutert im Anschluss, dass
hierfür eine erneute Offenlage des Bebauungsplanes erforderlich ist und daher
ein Satzungsbeschluss erst nach den Sommerferien getroffen werden kann.
Nach
kurzer Aussprache wird beschlossen:
Beschluss:
Die
Verwaltung wird beauftragt, den Entwurf der 1. Änderung des Bebauungsplanes Nr.
109 „Gewerbe- und Industriegebiet Beisenbusch“ erneut offenzulegen. Dabei soll
die Festsetzung zur Zulässigkeit des ca. 40 m hohen Werbepylons nicht mehr Teil
des Entwurfes sein.