Beschluss: einstimmig angenommen

Abstimmung: Ja: 15, Nein: 0, Enthaltungen: 0

Die Vorlage zu diesem Tagesordnungspunkt (052/2011) ist dem Originalprotokoll als Anlage 4

beigefügt.

 

Bürgermeister Schneider erläutert einleitend, dass die Änderung des Bebauungsplanes hinsichtlich der Verschiebung der östlichen Erschließungsstraße, dem Entfall der Obstwiese und der Modifizierung bei den Betriebswohnungen unproblematisch sei. Angesichts der hohen erforderlichen Ausgleichszahlungen für die Zulassung eines zentralen Werbepylons schlägt er vor, diesen Teil der Änderung zunächst zurückzustellen, bis die Realisierung des Pylons durch einen Investor tatsächlich sichergestellt ist. Herr Fuchte erläutert im Anschluss, dass hierfür eine erneute Offenlage des Bebauungsplanes erforderlich ist und daher ein Satzungsbeschluss erst nach den Sommerferien getroffen werden kann.

 

Nach kurzer Aussprache wird beschlossen:


Beschluss:

Die Verwaltung wird beauftragt, den Entwurf der 1. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 109 „Gewerbe- und Industriegebiet Beisenbusch“ erneut offenzulegen. Dabei soll die Festsetzung zur Zulässigkeit des ca. 40 m hohen Werbepylons nicht mehr Teil des Entwurfes sein.