Beschlussvorschlag:
a.) Der Erfahrungsbericht wird zur Kenntnis genommen.
Seitens der Verwaltung wird empfohlen, zukünftig auf eine Wiederholung der
Aktion oder vergleichbare Aktionen zu verzichten. Das Laub sollte zukünftig
wieder über den Wertstoffhof oder alternativ über die bereits vorhandenen
Biotonnen entsorgt werden.
b.) Der Erfahrungsbericht wird zur Kenntnis genommen.
Die Verwaltung wird beauftragt auch in den kommenden Jahren
für jeweils zwei
laubintensive Monate pro Jahr in laubintensiven Straßen mit gemeindlichem Baum
vor dem Grundstück maximal zwei zusätzliche Laubtonnen aufzustellen. Die
Laubtonnen werden nur auf Anfrage an Anlieger bereitgestellt.
Die Kosten werden durch den gemeindlichen Haushalt getragen.
Sachverhalt:
Referenzvorlage: 154/2022/I
Laubentsorgung in
den Monaten November und Dezember 2023
Bürgerantrag gem. § 24 GO NW – Regelung zur Laubentsorgung
Mit dem Ratsbeschluss vom 20.06.2023 wurde festgelegt, dass für zwei
laubintensive Monate – November und Dezember 2023 – in laubintensiven Straßen mit gemeindlichem
Baum vor dem Grundstück maximal zwei zusätzliche Laubtonnen aufzustellen sind.
Die Laubtonnen werden nur auf Anfrage an Anlieger bereitgestellt.
Die Kosten werden durch den gemeindlichen Haushalt getragen.
Der Ratsbeschluss wurde wie folgt umgesetzt:
- insgesamt
170 zusätzlichen Biotonnen für 127 Haushalte wurden aufgestellt
- Kosten für
die zusätzlich aufgestellten Laubtonnen 3.392,18 €
(Anmerkung: Die Rechnung der Firma Remondis
i.H.v. 3.392,18
€ beinhaltete keine Tauschgebühr. Da die Laubtonnen nicht Bestandteil
des derzeitigen Vertrages über Sammlung und Transport der Abfälle sind, kann
die Berechnung von Mal zu Mal variieren. Beim nächsten Mal könnten 170 x 38,00
€ Tauschgebühr zusätzlich in Rechnung gestellt werden.)
- Die
gesammelten Mengen können nicht beziffert werden. Sie werden gemeinsam mit
dem „normalen“ Bioabfall über die Abfallgebühren abgerechnet. Eine
Trennung ist nicht möglich.
Bestellungen |
mehr als 5 |
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Nottuln: |
|
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Am Bagno |
2 |
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Antonistraße |
1 |
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Appelhülsener Straße |
3 |
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|
Carl-Diem-Ring |
2 |
|
|
Cilly-Aussem-Weg |
1 |
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|
Coubertin-Str. |
|
9 |
|
Daruper Straße |
2 |
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|
Dülmener Straße |
|
33 |
|
Fasanenfeld |
|
9 |
|
Grauten Ihl |
7 |
||
Grüner Weg |
3 |
|
|
Jesse-Owens-Str. |
2 |
|
|
Ketteler Straße |
1 |
|
|
Lerchenhain |
2 |
|
|
Martinistraße |
2 |
|
|
Nachtigallengrund |
|
14 |
|
Nonnenbachtal |
|
6 |
|
Nurmi-Str. |
3 |
|
|
Oberstockumer Weg |
5 |
|
|
Olympiastraße |
4 |
|
|
Rudolf-Harbig-Str. |
4 |
|
|
Schlehbiek |
3 |
|
|
Sepp-Herberger-Str. |
1 |
|
|
Steinstraße |
|
8 |
|
Stiftsstraße |
|
11 |
|
Summe Nottuln: |
138 |
|
|
|
|
|
|
Appelhülsen: |
|
|
|
Bakenstraße |
|
7 |
|
Brulandstraße |
3 |
|
|
Hellerstraße |
1 |
|
|
Lindenstraße |
4 |
|
|
Prozessionsweg (Pfarrheim, neben Hausnr 28) |
2 |
|
|
Sch. Frenkings Hof |
1 |
|
|
Wemhofstraße |
1 |
|
|
Summe Appelhülsen: |
19 |
|
|
|
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|
|
Darup: |
|
|
|
Billerbecker Straße |
1 |
|
|
Coesfelder Straße |
2 |
|
|
Nieresch |
4 |
|
|
Summe Darup: |
7 |
|
|
|
|
|
|
|
|
|
|
Schapdetten: |
|
|
|
Fuldastraße |
2 |
|
|
Roxeler Straße |
4 |
|
|
Summe Schapdetten: |
6 |
|
|
Gesamt: |
170 |
|
Aus dieser Tabelle kann entnommen werden, in welchen Straßen die
Laubentsorgung für die Anlieger von größerer Bedeutung ist.
Bei den Antragstellern konnte festgestellt werden, dass es sich vielfach
um Anlieger handelte, die privat große Grundstücke mit Bäumen besitzen.
Der derzeitige Dienstleister der Abfallentsorgung, Fa. Remondis, wurde
mit der Aufstellung und Abholung der Laubtonnen beauftragt. Bereits Ende Juni 2023 wurde die Firma vom
Steueramt darauf aufmerksam gemacht, dass ab Ende September eine unbestimmte
Anzahl von 240 l Biotonnen benötigt, aufgestellt und im Dezember wieder
eingesammelt werden muss.
Die Aufträge an die Fa. Remondis sind an folgenden Terminen erledigt
worden:
26.09.2024 = 48 Tonnen
29.09.2024 = 68 Tonnen
23.10.2024 = 23 Tonnen
14.11.2024 = 32 Tonnen
15.11.2023 = 2 Tonnen
= - 2 Tonnen
(wurden nicht aufgestellt)
= 170 Tonnen
./. 3 Monate = 57 Laubtonnen/Monat
Zum Vergleich: durchschnittliche Anzahl der Tauschvorgänge im Jahr 2023
für Gefäßgrößentausch = 29
Adressen
für defekte Tonnen =
51 Adressen
Die Anzahl der Adressen kann eine oder mehrere Tonnen beinhalten.
In einem personellen und materiellen Kraftakt wurden diese Tonnen von
Ende September bis Mitte November ausgeliefert. Zeitweise teilte Fa. Remondis
mit, dass keine Biotonnen mehr in Coesfeld auf dem Hof stehen würden. Erst nach
einer neuen Lieferung könnten wieder welche aufgestellt werden. Die Lieferung
war dann in ca. 10 Tagen in Aussicht gestellt worden. Zeitweise war kein
Personal vorhanden, welches ausliefern konnte.
Die Anlieger fragten telefonisch meist unfreundlich nach dem Verbleib
der bestellten Tonnen.
Bereits Ende Oktober kamen erste Anrufe von Anliegern, dass die
Laubtonnen wieder abgeholt werden könnten, da die Laubzeit um sei. Diese
Gespräche waren ebenfalls selten freundlich, da einigen Nutzern die Tonne im
Weg stand, sie in den Urlaub fahren wollten usw.
Zu diesem Zeitpunkt waren aber noch nicht alle bestellten Laubtonnen
ausgeliefert worden.
Vorgabe war, dass den Anliegern die Laubtonnen für zwei laubintensive
Monate zur Verfügung gestellt werden sollten. Mitte Dezember waren dann endlich
alle Laubtonnen aufgestellt.
Am 11.12.2023 wurde nach Abschluss der Aufstellung der Fa. Remondis
mitgeteilt, dass alle Laubtonnen wieder eingesammelt werden könnten. Durch eine
Presseinformation vom 13.12.2023 wurde die Bürgerschaft darauf hingewiesen.
Auch hier kam es zu Verzögerungen, weil einige Tonnen nicht zugänglich zum
Abholen aufgestellt waren, oder in einigen Fällen auch falsche Tonnen abgeholt
wurden, die anschließend wieder aufgestellt werden mussten.
In der ersten Januarwoche 2024 wurde die Aktion Laubtonnen von Fa.
Remondis abgeschlossen.
Für das Jahr 2025 gibt es bereits Anfragen aus der Bürgerschaft
zusätzliche Biotonnen für die Blütezeit im Frühjahr kostenlos bereitzustellen.
In den Nachbarkommunen werden teilweise Lösungen mit Laubkörben
angeboten. Die Laubkörbe werden von den Bauhöfen gefertigt und entleert
(teilweise mit sog. Laubsaugern). In einer Kommune wird das Laub in Kisten
verpackt von einer gemeinnützigen Organisation eingesammelt. Alle Lösungen
kämpfen mit dem Problem, dass sowohl Grünschnitt, Äste als auch Müll darüber
entsorgt werden. Hierdurch entstehen Schäden an den Fahrzeugen / Maschinen, die
weitere Kosten nach sich ziehen.
Der hiesige Bauhof verfügt über kein Fahrzeug, welches das Laub
absaugen könnte. Bei der Aufstellung von Laubkörben, müsste das Personal des
Bauhofes dementsprechend die Laubkörbe manuell entleeren. Dies würde zu hohen
Personalkosten führen. Somit stellt diese Lösung für Gemeinde Nottuln keine
Alternative dar.
Seitens der Verwaltung wird daher empfohlen, zukünftig auf eine
Wiederholung der Aktion oder vergleichbare Aktionen zu verzichten. Insbesondere
vor der hierzu eindeutigen Rechtsprechung.
Rechtslage:
Die Reinigung aller Gehwege ist mit § 2 Abs. 1 der Satzung der Gemeinde
Nottuln über die Straßenreinigung und die Erhebung von
Straßenreinigungsgebühren auf die Anlieger übertragen. Auch das Laub von Bäumen, die dem Nachbarn oder der Gemeinde
gehören, muss beseitigt werden. Einen Anspruch auf Erstattung der Kosten für
das Entfernen des Laubs gibt es nicht (OLG Hamm, Az.: 5 U 161/08).
Die Rechtslage
der Reinigung von Straßen, Wege und Plätze wird wie folgt kommentiert: Äste,
Laub sowie von Bäumen gefallene Früchte sind Fremdkörper. Sie gehören nicht zur
Straße samt ihrer Bestandteile. Dadurch verunreinigen sie die Straße. Somit
müssen Städte und Gemeinden oder die Anlieger, falls es ihnen übertragen wurde,
reinigen. Das gilt unabhängig vom Eigentum am Baum, der die Blätter abgeworfen
hat. Entscheidend ist allein, dass sich das Laub auf der zu säubernden Straße
oder dem Gehweg befindet. Ein reinigungsverpflichter Anlieger kann juristisch
nicht erfolgreich einwenden, das Laub stamme von einem Baum, der nicht auf
seinem Grundstück stehe und jemand anderem, wie seinem Nachbarn oder der
Kommune, gehöre.
Die Pflicht, das Laub wegzuschaffen, überschreitet nicht die Grenze der
Zumutbarkeit (Kommentar Straßenreinigung und Winterdienst - Wichmann 1.2.2.1.1,
S.70). Persönliche Gründe wie Alter, Krankheit u.a. führen zu keiner
Unzumutbarkeit. Sie ist allein grundstücksbezogen zu verstehen. Pflichten
knüpfen als auf dem Grundstück liegende öffentlich-rechtliche Last
ausschließlich an Eigentum und Besitz. Anlieger schulden lediglich den Erfolg.
Finanzielle Auswirkungen:
a.) 3.392,18 € für die Bereitstellung der Laubtonnen im Herbst 2023 wurden aus dem gemeindlichen Haushalt 2023 finanziert.
Weitere Aufwendungen für die Folgejahre
entstehen nicht.
b.) 3.392,18 € für die Bereitstellung der Laubtonnen im Herbst 2023 wurden aus dem
gemeindlichen Haushalt 2023 finanziert.
Die Kosten für die folgenden Jahre können nicht genau beziffert werden, da diese davon abhängen, wieviel Laubtonnen bestellt werden müssen und ob die Tauschvorgänge durch Remondis in Rechnung gestellt werden.
Ausgehend von der Anzahl der in 2023
bestellten Laubtonnen (170) ist von ca. 3.400 € pro Jahr für die Bereitstellung
der Tonnen auszugehen.
Evtl. erhöht sich dieser Betrag um ca.
6.500 € pro Jahr falls die Tauschvorgänge in Rechnung gestellt werden.