Beschlussvorschlag:
Für die
Maßnahme werden gem. § 83 Abs. 2 GO NW i.V.m. § 7 III der gemeindlichen
Haushaltssatzung 80.000 € überplanmäßig bereitgestellt. Dem stehen zusätzliche
Einnahmen (KAG-Beiträge über Landesförderung) in Höhe von rund 40.000 €
gegenüber.
Sachverhalt:
In der
Sitzung des Rates vom 14.03.2023 (Vorlage 007/2023) wurde über die Sanierung
der Brulandstraße beraten und der Baubeschluss gefasst. Die Maßnahme wurde am
15.08.2023 mit einem finanziell positiven Ergebnis gegenüber der
Kostenberechnung beauftragt. Die Arbeiten sind am 04.10.2023 gestartet.
Das
Baugrundrisiko liegt bei derartigen Bauvorhaben immer beim Auftraggeber
(Gemeinde Nottuln). Damit dieses Risiko minimiert werden und eine gewisse
Planungssicherheit erlangt werden kann, werden immer im Vorfeld
Baugrunduntersuchungen beauftragt und durchgeführt. Dieses ist auch bei der
Brulandstraße erfolgt. Die Ergebnisse lagen der Vorlage 007/2023 als Anlage
bei.
Mit
Aufnehmen des Oberbaus stellte sich heraus, dass der angetroffene Unterbau
nicht den im Vorfeld durchgeführten Ergebnissen der Baugrunduntersuchung
entspricht. Ein Versäumnis seitens des Baugrundgutachters konnte in diesem
Zusammenhang nicht festgestellt werden. Auch kurzfristig angesetzte Ortstermine
zwischen beauftragtem Unternehmen, Baugrundgutachter, Ingenieurbüro und
Vertretern der Gemeinde Nottuln, konnten einen Stillstand von 8 Arbeitstagen
nicht verhindern.
Die
aktuelle Situation ist so, dass die angetroffene verfestigte Schicht, beprobt,
ausgebaut und entsorgt werden musste. Die Schottertragschicht wurde mit
entsprechendem Material wiederaufgebaut.
Aufgrund
des Mehraufwandes in der unumgänglichen Ausführung und der Behinderung der
Bauausführung, welche nicht vom Bauunternehmer zu vertreten ist, wurden die
ersten Nachträge an die Gemeinde Nottuln gestellt. Diese belaufen sich in Summe
auf ca. 71.000 €. Um die Maßnahme weiterhin durchführen zu können sollen nach §
83 Abs. 2 GO NW i.V.m. § 7 III der gemeindlichen Haushaltssatzung 80.000 €
überplanmäßig bereitgestellt werden. Eine Deckung der zusätzlichen Ausgaben
erfolgt zum einen durch höhere zu vereinnahmende KAG-Beiträge in Höhe von rd.
40 T€; zudem steht fest, dass die genehmigte überplanmäßige Ausgabe in Höhe von
60 T€ für den Bau des Kunstrasenplatzes in Darup sowie rd. 80 T€ aus dem
Projektbudget (Ermächtigungsübertragung)nicht benötigt werden.
Im
weiteren Verlauf der Brulandstraße wurden bereits zusätzliche Sondierungen
durchgeführt, aus denen keine weiteren Abweichungen im vorliegenden Aufbau des
Untergrundes gegenüber des Baugrundgutachtens, festzustellen sind.
Finanzielle Auswirkungen:
siehe
Kapitel Finanzierung in der Sachverhaltsdarstellung