Betreff
Sanierung Brulandstraße, Appelhülsen - überplanmäßige Mittelbereitstellung
Vorlage
216/2023
Art
Beschlussvorlage

Beschlussvorschlag:

Für die Maßnahme werden gem. § 83 Abs. 2 GO NW i.V.m. § 7 III der gemeindlichen Haushaltssatzung 80.000 € überplanmäßig bereitgestellt. Dem stehen zusätzliche Einnahmen (KAG-Beiträge über Landesförderung) in Höhe von rund 40.000 € gegenüber.

 


Sachverhalt:

In der Sitzung des Rates vom 14.03.2023 (Vorlage 007/2023) wurde über die Sanierung der Brulandstraße beraten und der Baubeschluss gefasst. Die Maßnahme wurde am 15.08.2023 mit einem finanziell positiven Ergebnis gegenüber der Kostenberechnung beauftragt. Die Arbeiten sind am 04.10.2023 gestartet.

 

Das Baugrundrisiko liegt bei derartigen Bauvorhaben immer beim Auftraggeber (Gemeinde Nottuln). Damit dieses Risiko minimiert werden und eine gewisse Planungssicherheit erlangt werden kann, werden immer im Vorfeld Baugrunduntersuchungen beauftragt und durchgeführt. Dieses ist auch bei der Brulandstraße erfolgt. Die Ergebnisse lagen der Vorlage 007/2023 als Anlage bei.

Mit Aufnehmen des Oberbaus stellte sich heraus, dass der angetroffene Unterbau nicht den im Vorfeld durchgeführten Ergebnissen der Baugrunduntersuchung entspricht. Ein Versäumnis seitens des Baugrundgutachters konnte in diesem Zusammenhang nicht festgestellt werden. Auch kurzfristig angesetzte Ortstermine zwischen beauftragtem Unternehmen, Baugrundgutachter, Ingenieurbüro und Vertretern der Gemeinde Nottuln, konnten einen Stillstand von 8 Arbeitstagen nicht verhindern.

 

Die aktuelle Situation ist so, dass die angetroffene verfestigte Schicht, beprobt, ausgebaut und entsorgt werden musste. Die Schottertragschicht wurde mit entsprechendem Material wiederaufgebaut.

 

Aufgrund des Mehraufwandes in der unumgänglichen Ausführung und der Behinderung der Bauausführung, welche nicht vom Bauunternehmer zu vertreten ist, wurden die ersten Nachträge an die Gemeinde Nottuln gestellt. Diese belaufen sich in Summe auf ca. 71.000 €. Um die Maßnahme weiterhin durchführen zu können sollen nach § 83 Abs. 2 GO NW i.V.m. § 7 III der gemeindlichen Haushaltssatzung 80.000 € überplanmäßig bereitgestellt werden. Eine Deckung der zusätzlichen Ausgaben erfolgt zum einen durch höhere zu vereinnahmende KAG-Beiträge in Höhe von rd. 40 T€; zudem steht fest, dass die genehmigte überplanmäßige Ausgabe in Höhe von 60 T€ für den Bau des Kunstrasenplatzes in Darup sowie rd. 80 T€ aus dem Projektbudget (Ermächtigungsübertragung)nicht benötigt werden.

 

Im weiteren Verlauf der Brulandstraße wurden bereits zusätzliche Sondierungen durchgeführt, aus denen keine weiteren Abweichungen im vorliegenden Aufbau des Untergrundes gegenüber des Baugrundgutachtens, festzustellen sind.

 


Finanzielle Auswirkungen:

siehe Kapitel Finanzierung in der Sachverhaltsdarstellung