Beschlussvorschlag:
Ein Verfahren zur Aufstellung des
Bebauungsplanes Nr. 161 „Niederstockumer
Weg“ für den in Anlage 1 abgegrenzten Geltungsbereich wird eingeleitet.
(Hier: Aufstellungsbeschluss gemäß § 2 BauGB)
Ziel
des Verfahrens ist die Schaffung der planungsrechtlichen Voraussetzungen für
die Entwicklung eines neuen Wohngebiets.
Sachverhalt:
Sachstand
Zur weiteren baulichen Entwicklung der
Gemeinde Nottuln plant die Verwaltung die Schaffung der planungsrechtlichen
Voraussetzungen zur Realisierung eines neuen Wohngebiets (siehe Anlage 1). Das
potentielle Baugebiet grenzt an das bestehende Wohngebiet „Nachtigallengrund“
an und ermöglicht eine arrondierende Bebauung.
Das Baugebiet „Niederstockumer Weg“
grenzt an den Niederstockumer Weg, sodass die Erschließung sowohl nördlich als
auch südlich der bestehenden Bebauung entlang des Niederstockumer Wegs erfolgen
kann. Das Gebiet umfasst eine Fläche von ca. 5,1 ha und soll durch eine
gemischte Bebauung geprägt werden. Weitere Details werden in der Ausarbeitung
des Bauleitplanverfahrens erarbeitet.
Planungsrechtliche Situation
Im Flächennutzungsplan ist das Baugebiet
derzeit als Fläche für Wohnbaufläche dargestellt (siehe Anlage 2), sodass eine
Entwicklung des Bebauungsplanes aus den Darstellungen des Flächennutzungsplanes
heraus erfolgt.
Ein
Bebauungsplan existiert im Geltungsbereich bisher nicht, sodass die Bebaubarkeit
der Fläche nach § 35 BauGB geregelt wird. Durch die Aufstellung des
Bebauungsplans wird die Realisierung des Baugebietes ermöglicht.
Finanzielle Auswirkungen:
Die
Durchführung des Bauleitplanverfahrens wird über das, gemeinsam von der
Gemeinde Nottuln und NRW.Urban für das Bauleitplanverfahren angelegte
Treuhandkonto finanziert (siehe VL 170/2021).
Anlagen:
Anlage 1: Geltungsbereich
Anlage 2: Auszug Flächennutzungsplan