Beschlussvorschlag:
Die
Bürgeranregung wird zur Kenntnis genommen. Ein Verfahren zur Änderung des
Bebauungsplans Nr. 2 „Zwischen Nieder- und Oberstockumer
Weg und Auf dem Esch“ wird nicht eingeleitet, da eine den örtlichen
Verhältnissen angemessene bauliche Ausnutzbarkeit der Flächen bereits möglich
und eine städtebauliche Ordnung geschaffen ist.
Sachverhalt:
Mit
Schreiben vom 15.11.2021 ist der Gemeinde Nottuln eine Anregung gem. § 24 GO
NRW auf Änderung des o.g. Bebauungsplans zugegangen (siehe Anlage 1).
Gegenstand der Anregung ist dabei eine geänderte Festsetzung zur Baugrenze mit
dem Ziel einer vergrößerten überbaubaren Grundstücksfläche auf den betreffenden
Flurstücken 641 und 759, Flur 37, Gemarkung Nottuln.
Aktuelle
planungsrechtliche Situation und städtebauliche Bewertung
Der
aktuelle Bebauungsplan Nr. 2 „Zwischen Nieder- und Oberstockumer Weg und Auf
dem Esch“ ermöglicht im Bereich der gestellten Bürgeranregung eine klar definierte
Bebauung entlang des Oberstockumer Wegs sowie entlang der Wibbeltstraße (siehe
Anlage 2). Vor dem Hintergrund dieses Verlaufs der Baugrenzen und der sich
daraus ergebenden überbaubaren Grundstücksfläche, ist bereits heute eine
angemessene, mit der Maßstäblichkeit der Umgebung harmonisierende bauliche
Ausnutzbarkeit des Grundstücks ohne weiteres möglich (siehe Anlage 3).
Bei
näherer Betrachtung der Umgebung wird deutlich, dass eine Nachverdichtung
ausschließlich auf den beiden, in der Bürgeranregung benannten Flurstücken 641
und 759 möglich sein könnte, sodass die vorherrschende städtebauliche Ordnung,
die der bestehende Bebauungsplan geschaffen hat, nicht fortgeschrieben werden
würde.
In der
Vergangenheit wurde für die heutigen Hausnummern Oberstockumer Weg 37 bis 45
der Bebauungsplan bereits mit dem Ziel einer höheren Ausnutzbarkeit der
Grundstücke geändert. So wurde die Geschossflächenzahl von 0,4 auf 0,6 sowie
die Anzahl der zulässigen Vollgeschosse von einem auf zwei Vollgeschosse
hochgesetzt (siehe Rotmarkierung in Anlage 3). Dies bedingt, dass das
bestehende Gebäude Oberstockumer Weg 45 baulich innerhalb des rechtskräftigen
Bebauungsplanes vergrößert werden kann.
Finanzielle Auswirkungen:
Keine
Anlagen:
Anlage 1: Bürgeranregung vom 15.11.2021
Anlage 2: Planauskunft
Anlage 3: Auszug Bebauungsplan