Beschlussvorschlag
Der überplanmäßigen Auszahlung in Höhe von 60 T€ wird zugestimmt.
Sachverhalt:
Das DRK-Gebäude wird derzeit wie geplant saniert. Im Rahmen der Sanierungsarbeiten sind erhebliche Mängel an der Statik des Gebäudes festgestellt worden. Zur Behebung der Mängel waren/ sind weitere bauliche – bislang nicht eingeplante – Maßnahmen notwendig. Insgesamt entstehen rund 60 T€ an zusätzlichen Auszahlungen.
Zudem ist nun zwischen dem DRK und der Gemeinde Nottuln ein Kauf des vorhandenen Gebäudes zu einem Erinnerungswert von 1 € vereinbart. Somit kann die bestehende Sanierungsmaßnahme in eine investive Maßnahme umgewandelt werden.
Für die Sanierung des Gebäudes besteht eine Instandhaltungsrückstellung in Höhe von 195 T€. Gem. § 7 der Haushaltssatzung kann die Kämmerin, eine bestehende Auszahlungsermächtigung für geplante Maßnahmen für Investitionen derselben Maßnahme nutzen. Hiervor hat Unterzeichnerin Gebrauch gemacht, so dass die 195 T€ nun als investive Mittel zur Verfügung stehen.
Darüber hinaus sind weitere 60 T€ für die Beseitigung der Statikmängel notwendig. Gem. § 7 III der Haushaltssatzung bedürfen überplanmäßige Auszahlungen, die den Betrag von 25 T€ überschreiten, der Zustimmung des Rates (§ 83 Abs. 1 GO).
Eine Deckung der zusätzlichen 60 T€ ist durch veranschlagte, aber nicht realisierte Brückenbauwerke für das Jahr 2021, gegeben.
Finanzielle Auswirkungen:
Umwandlung
einer konsumtiven Maßnahme in eine investive Maßnahme. Zusätzliche
überplanmäßige Auszahlung in Höhe von 60 T€. Die Deckung erfolgt aus im
Haushalt 2021 nicht realisierten Brückenbaumaßnahmen.
Anlagen:
Keine