Betreff
Schulsozialarbeit und Bundesfreiwilligendienst an den Schulen der Gemeinde Nottuln
Vorlage
167/2021
Art
Beschlussvorlage

Beschlussvorschlag:

Die Finanzierung zweier halber Stellen der Schulsozialarbeit wird weitergeführt. Eine Ausweitung der Schulsozialarbeit kann aufgrund der defizitären Haushaltslage allerdings nicht erfolgen.


Sachverhalt:

Das Thema der Schulsozialarbeit in der Gemeinde Nottuln war zuletzt noch in der Sitzung am 15.09.2021 Gegenstand ausführlicher Beratung. Vgl. hierzu Vorlage Nr. 110/2021.

Es wurde der einstimmige Beschluss gefasst:

„Der Sachstandsbericht der Schulsozialarbeit an den Schulen der Gemeinde Nottuln wird zur Kenntnis genommen.

Der Ausschuss ist sich einig, dass die Schulsozialarbeit einen höheren Stellenwert bekommen soll und im Rahmen der kommenden Haushaltsberatungen über eine Stellenausweitung entschieden wird.“

In der o.a. Vorlage wurde darauf hingewiesen, dass zum Zeitpunkt der Vorlagenerstellung noch von Personalkosten von rd. 65.000 € (insgesamt für zwei halbe, unbefristet ausgestaltete Stellen) ausgegangen wurde. Eine zusätzliche halbe Stelle z.B. würde zusätzliche Personalkosten im Jahr 2022 i.H.v. rd. 32.500 € auslösen.

Außerdem wurde noch von einem jährlichen Zuschuss in Höhe von rd. 12.000 € ausgegangen, den das Land für die enthaltenden Aufgaben nach dem Bildungs- und Teilhabepaket (BuT) gewährt hat.

Zwischenzeitlich erreichte die Gemeindeverwaltung die neue Förderrichtlinie, wonach das Land die Förderung gänzlich umstellt. Zwar erhält das bisherige Landesprogramm zur Förderung der sozialen Arbeit an Schulen (BuT) eine neue Grundlage und Ausrichtung hin zur „allgemeinen Schulsozialarbeit“ und stellt nunmehr die Entwicklungsziele von Kindern und Jugendlichen in den Vordergrund.

Allerdings ist nach Ziffer 4.1 der Richtline eine Vollzeitstelle maximal an zwei Schulen förderfähig; Teilzeitkräfte mit halber Stelle oder weniger (wie in Nottuln), können danach an nur einer Schule tätig sein. Diese Regelung lässt befürchten, dass eine Förderung der Gemeinde Nottuln in der nächsten Förderphase vom 01.01.2022 bis zum 31.07.2023 gefährdet sein könnte.

Ob eine Förderung über Ausnahmetatbestände möglich sein wird und wie die Mittel vom Kreis Coesfeld als Zuwendungsempfänger innerhalb des Kreises auf alle Kommunen und den Kreis als Schulträger verteilt werden, wird zurzeit mit Hochdruck eruiert. Ein weiteres Abstimmungsgespräch hierzu findet am Freitag, dem 12.11.2021, also nach Vorlagenerstellung, statt.

Sollte es entgegen des Beschlussvorschlages der Gemeindeverwaltung zu einer Ausweitung der bisherigen freiwilligen Leistung „Schulsozialarbeit“ kommen, so ist ein entsprechender Deckungsvorschlag zu unterbreiten und zu beschließen, um den eingeschlagenen Weg der Haushaltskonsolidierung weiterzugehen.

In diesem Zusammenhang wird außerdem darauf hingewiesen, dass die Gemeinde Nottuln als ebenfalls freiwillige Leistung seit dem Jahr 2017 auch Bundesfreiwilligendienste an ihren Schulen finanziert. Aktuell sind drei Stellen eingerichtet (jeweils eine Stelle am Rupert-Neudeck-Gymnasium, an der Astrid-Lindgren- und der Sebastian-Grundschule), wobei pro Stelle jährliche Kosten in Höhe von rd. 8.000 € anfallen, von denen das Bundesamt jeweils 3.600 € erstattet. Der Eigenanteil der Gemeinde Nottuln beträgt also insgesamt rd. 13.200 €.


Finanzielle Auswirkungen:

Kosten für eine zusätzliche halbe Stelle der Schulsozialarbeit rd. 32.500 € p.a.

Kosten für drei Stellen des Bundesfreiwilligendienstes insgesamt rd. 13.200 € p.a.


Anlagen:

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