Betreff
Abfallbeseitigung
1) Entwicklung 2021
2) Kalkulation der Abfallbeseitigungsgebühren 2022
3) Änderung der Abfallgebührensatzung
Vorlage
152/2021
Art
Beschlussvorlage

Beschlussvorschlag:

Zu 1)        Die Entwicklung 2021 wird zur Kenntnis genommen

Zu 2)        Die Kalkulation der Abfallbeseitigungsgebühren für 2022 wird zur Kenntnis genommen

Zu 3)        Die Abfallgebührensatzung wird – wie in Anlage 4 - geändert


Sachverhalt:

 

Zu 1) Entwicklung 2021

 

Bis zum jetzigen Zeitpunkt liegen die Gebührenbescheide des Kreises Coesfeld und die Rechnungen der Entsorger bis einschließlich Juli 2021 vor. Anhand derer können für das laufende Jahr folgende Aussagen gemacht werden. Da es sich um eine Vielzahl von einzelnen Positionen handelt, werden lediglich diejenigen aufgeführt, bei denen eine Abweichung ab +/- 10 % zu erwarten ist:

 

Deponiegebühren

 

Bei den Nutzungsentgelten, Deponie-, und Grundgebühren liegen die Abweichungen zwischen Kalkulation und voraussichtlichen Mengen grundsätzlich im einstelligen Prozentbereich. Im Bereich der Gebühren für die Entsorgung von Schadstoffen wird eine höhere Summe benötigt, als angenommen. Der Mehrbedarf liegt bei rd. 29 % bzw. 1.300,00 €.

 

Auch die Deponiegebühren für die Restabfälle aus Straßenpapierkörben fallen höher aus. Hier werden voraussichtlich ca. 33 % – das entspricht ca. 1.700,00 € - mehr anfallen, als angenommen.

 

Kosten der Abfallbeseitigung

 

In 2021 wurden drei der insgesamt vier Umweltaktionen aufgrund der noch andauernden Corona-Pandemie abgesagt. Daher reduzieren sich die hierfür angesetzten Kosten um ca. 90% (840,00 €).

 

Für die Abfälle aus den Straßenpapierkörben werden mehr Mulden benötigt. Die Bereitstellung dieser Mulden wird den Gebührenhaushalt um rd. 300,00 € (19%) mehr belasten. Ein spezieller Grund für diesen betragsmäßig geringfügigen Mehrbedarf ist nicht erkennbar.

 

Eine weitere Position, die eine Abweichung von mehr als 10 % zum angesetzten Betrag hat, ist die Sammlung von Schadstoffen am Schadstoffmobil. Hier liegt die Abweichung bei 14 %. Diese Abweichung basiert auf einer Erhöhung des Stundensatzes von ca. 160,00 € auf 214,00 € netto, die in der Kalkulation für 2021 noch keine Berücksichtigung gefunden hat.

 

Gemeindewerke

 

Die Gemeindewerke erhalten u. a. Entgelte für die Reinigung der Bushaltestellen und für die Entsorgung wilder Müllablagerungen. Insgesamt wurden 10.500,00 € in der Kalkulation für die Beseitigung wilder Müllablagerungen berücksichtigt. Aufgrund der derzeitigen Zahlen wird davon ausgegangen, dass der angesetzte Betrag um ca. 46 % bzw. rd. 4.800,00 € unterschritten wird.

 

Erträge/Sonderposten (Sopo) /Erlöse

 

Die zu erwartenden Erträge aus Abfallgebühren liegen zum jetzigen Zeitpunkt marginal über den kalkulierten Beträgen. Im Bereich der Wertstofferlöse wird aller Voraussicht nach mit einem deutlichen Mehrertrag gerechnet. Die Erlöse, die durch die Wertstoffe Papier, Metall und Schrott erzielt werden können, sind stark schwankend und kaum vorhersehbar.

Die für das Jahr 2021 hochgerechneten Erträge basieren auf den Zahlen der Monate Januar bis Juli. Aufgrund der enormen Schwankungen können sich die Erträge jedoch noch wieder relativieren. Aktuell liegen beispielweise die voraussichtlichen Erlöse für E-Schrott mit ca. 19.400,00 € deutlich über den kalkulierten 6.000,00 €. Ebenso hoch sind die Abweichungen beim Papier. Nur beim Metall liegt der evtl. Mehrertrag bei „nur“ 60%.

Diese hohen Differenzen machen deutlich, wie unvorhersehbar eine verlässliche Aussage bzw. Planung diesbezüglich ist.

 

Aufgrund der derzeitigen Hochrechnungen wird das Jahr 2021 voraussichtlich mit einer Überdeckung abschließen. Dies in erster Linie aufgrund des starken Anstiegs bei den Erlösen.

 

 

 

Zu 2) Kalkulation der Abfallbeseitigungsgebühren 2022

 

Aufgrund der ständig variierenden Abfallmengen sowie der Anzahl der Abfallgefäße werden die Abfallentsorgungsgebühren der Gemeinde Nottuln jährlich neu kalkuliert. Das Kommunalabgabengesetz (KAG) gibt die Möglichkeit, der Gebührenrechnung einen Kalkulationszeitraum von drei Jahren zu Grunde zu legen. Da die Erträge und Aufwendungen der Abfallbeseitigung jedoch an verschiedene, teilweise unvorhersehbare Kriterien gebunden sind (z.B. Gefäß-, Mengenentwicklung, Entgelte des Entsorgers, Höhe der vom Kreis vorgegebenen Deponiegebühren und Erlöse), sollte jedes Jahr neu kalkuliert werden.

 

Vorbehaltlich der Zustimmung des Kreistages hat der Kreis Coesfeld die voraussichtlichen Benutzungsgebühren für 2022 mitgeteilt. Demnach bleiben die Gebühren wie in 2021 bestehen.

 

 


Gebühren

2018

€/t

2019

€/t

2020

€/t

2021

€/t

2022

€/t

Restabfälle

145,00 €

149,00 €

149,00 €

149,00 €

149,00 €

Sperrgut

145,00 €

149,00 €

149,00 €

149,00 €

149,00 €

Altholz

70,00 €

70,00 €

70,00 €

70,00 €

70,00 €

Grün-/Bioabfälle

65,00 €

69,00 €

74,80 €

74,80 €

74,80 €

E-Schrott

70,00 €

70,00 €

70,00 €

70,00 €

70,00 €

Altmetall

70,00 €

70,00 €

70,00 €

70,00 €

70,00 €

Papier

15,00 €

15,00 €

15,00 €

15,00 €

15,00 €

Umschlag1

20,00 €

20,00 €

20,00 €

20,00 €

20,00 €

Schadstoffe

300,00 €

300,00 €

300,00 €

320,00 €

320,00 €

1 Für Restabfälle aus Straßenpapierkörben und Sperrgut

 

 

 

Erlöse

2019

€/t

2020

€/t

2021

€/t

2022

€/t

 

Papier

90,00 €

73,00 €

45,00 €

80,00 €

 

E-Schrott Sammelgruppe 4

188,00 €

155,00 €

90,00 €

152,00 €

Elektrogroßgeräte

E-Schrott Sammelgruppe 5

180,00 €

160,00 €

5,00 €

130,00 €

Elektrokleingeräte

Altmetall

200,00 €

185,00 €

175,00 €

185,00 €

 

E-Schrott Depotcontainer

140,00 €

130,00 €

5,00 €

130,00 €

E-Kleingeräte/Container

Die Wertstofferlöse, die der Gemeinde Nottuln ausgeschüttet werden, sind aufgrund der starken Schwankungen der Marktpreise der einzelnen Fraktionen nur schwer vorherzusehen und Abweichungen sind nicht auszuschließen. Derzeitig ist die Entwicklung jedoch unerwartet positiv. Bei den v. g. Erlösen handelt es sich jeweils um einen Mittelwert der vergangenen Jahre.

 

I. Ermittlung der Berechnungsgrundlage

 

Als Berechnungsgrundlage für die Verteilung der Beseitigungskosten für Restabfälle wurde das Jahresvolumen der Gefäße gewählt. Das Jahresvolumen wird anhand der Größe der Gefäße, der Abfuhrrhythmen und der Anzahl der aufgestellten Gefäße berechnet.

 

a) Gefäßstückzahlen

 

Durch Neuaufstellungen und Abmeldungen sowie Umbestellungen innerhalb der Gefäßgrößen und Abfuhrrhythmen ergeben sich auch im nächsten Jahr Änderungen bei den Gefäßstückzahlen. Um diese Änderungen bei der Kalkulation berücksichtigen zu können, wurde der durchschnittliche Zugang bzw. Abgang innerhalb der einzelnen Gefäßgrößen im Jahr 2020 und 2021 ermittelt. Hieraus resultieren die der Kalkulation zugrunde liegenden Gefäßstückzahlen (siehe Anlage 1).

 

b) Anzahl der Abfuhren pro Jahr

 

Durch die Abfallbeseitigungssatzung erhält der:die Bürger:in die Möglichkeit, zwischen einem 14-täglichen und einem vierwöchentlichen Entleerungsrhythmus der Restmülltonne zu wählen. In 2022 wird voraussichtlich von 51 % der Anschlusspflichtigen eine vierwöchentliche Abfuhr gewählt und von 49 % die 14-tägliche Abfuhr. Die bisherige Wahlmöglichkeit wird von den Bürgern:innen gut angenommen und sollte deshalb beibehalten werden.

 

 

II. Anteile der Beseitigungskosten

 

Auf der Grundlage des Abfallaufkommens 2021 (Januar bis einschließlich Juli) wird das Aufkommen und somit die Gebühren für das Jahr 2022 beim Restmüll wie folgt geschätzt:

 

a) gewichtsabhängige Beseitigungskosten

 

Restmüll

2.107 t

x

149,00 €

=

313.943,00 €

 

Die weiteren Deponiegebühren/Verwertungskosten für Sperrmüll, Holz, Schadstoffe, Grünabfälle, E-Schrott und Altmetall werden bei dem Punkt „Sonstige Kosten – Wertstoffhof“ einbezogen. Durch die Ausschüttung der Erlöse an die Kommunen werden neben den Deponiegebühren auch die Erlöse für die Wertstoffe beim Wertstoffhof berücksichtigt. Die Deponiegebühren für die Fraktionen Papier und Bioabfall werden hingegen direkt bei den anfallenden Kosten der jeweiligen Gefäße berücksichtigt. So auch die Erlöse für Papier.

 

b) Grundgebühr

 

Der Kreis Coesfeld setzt in seiner Satzung die Höhe der Grundgebühr pro Gefäß fest.

Seit 1998 wird die Grundgebühr zum Ausgleich eines Teils der Vorhaltekosten (fixe Kosten) erhoben. Wie bereits in den Vorjahren wird der Kreis auch 2022 die Grundgebühr nach der Anzahl der aufgestellten Müllgefäße, Stand 01.07.2021, auf die Gemeinden umlegen.

 

Die Grundgebühr 2022 (je Einheit) beträgt – wie in den Vorjahren – 17,50 €.

 

Bei der Grundgebühr wird eine Gewichtung nach Gefäßgrößen und der unterschiedlichen Abfuhrrhythmen der jeweiligen Gemeinden vorgenommen:

 

 

 

 

 

2022

80 l/120 l-Gefäße 4 w.

1

Einheit

17,50 €

80 l/120 l-Gefäße 14 t

1,1

Einheiten

19,25 €

240 l Gefäße

2

Einheiten

35,00 €

1,1 m³ Container

10

Einheiten

175,00 €

 

 

Unter Berücksichtigung des Gefäßbestandes zum 01.07.2021 ergibt sich für die Gemeinde Nottuln nachfolgende Berechnung der Grundgebühr:

 

Gefäßgröße

 

Anzahl

Stand 01.07.2021

 

Grundgebühr

80 l/120 l    4 w

3.065

x

17,50 €

=

53.637,50 €

80 l/120    14 t

2.135

x

19,25 €

=

41.098,75 €

240 l

971

x

35,00 €

=

33.985,00 €

1,1 m³

25

x

175,00 €

=

4.375,00 €

Grundgebühr

6.196

 

 

 

133.096,25 €

 

Die Summe der mengenabhängigen Beseitigungskosten und die an den Kreis zu zahlende Grundgebühr werden nach dem Jahresvolumen der Gefäße umgelegt. Diese Art der Verteilung der insgesamt an den Kreis zu zahlenden Kosten entspricht der Vorgehensweise der Vorjahre.

 

Ermittlung der an den Kreis zu zahlenden Gebühren

 

Gewichtsabhängige Beseitigungskosten

313.943,00

Grundgebühr (gerundet)

133.096,00 €

 

447.039,00 €

 

Die Grundgebühr wird nach dem jeweiligen prozentualen Anteil am Gesamtvolumen umgelegt (siehe Anlage 2, Seite 3, Pkt. II).

 

 

III. Anteile Beförderung, Vergütung, Muldengestellung – Restabfallgefäße –

 

Gemäß § 5 Abs. 6 LAbfG haben die kreisangehörigen Gemeinden die in ihrem Gebiet anfallenden Abfälle einzusammeln und zu den Abfallentsorgungsanlagen der Kreise zu befördern. Diese Verpflichtung wird in der Gemeinde Nottuln durch die Beauftragung der Fa. Remondis Münsterland GmbH & Co. KG erfüllt. Für das Jahr 2022 wurde seitens des Entsorgers eine Preisanpassung i. H. v. 4,03 % geltend gemacht. Aufgrund der Ausschreibung des Abfallabfuhrvertrages zum 01.01.2019 werden die Entgelte für das Sammeln und Befördern sowie die Gestellung (Mietkauf) der Gefäße an die WBC entrichtet. Die WBC erhalten demnach im Jahr 2022 eine Vergütung i. H. v. 190.746,43 € (Anlage 2, Seite 4, Pkt. III, abweichender Betrag durch Rundungsdifferenzen). Die Aufteilung der Tonagen (2.107 t) erfolgte nach Abzug der Menge für die 1,1 m³-Container (121 t) wie folgt: 1/3 für die 4 wöchentliche Abfuhr und 2/3 für die 14-tägliche Abfuhr.

 

Gesamt Restmüll:

 

Gestellung 80 l

3.019 Gefäße

x

0,14 €

x

12 Mon.

=

5.071,92 €

Gestellung 120 l

2.185 Gefäße

x

0,13 €

x

12 Mon.

=

3.408,60 €

Gestellung 240 l

1.003 Gefäße

x

0,18 €

x

12 Mon.

=

2.166,48 €

Gestellung 1,1 m³

27 Gefäße

x

0,93 €

x

12 Mon.

=

301,32 €

Beförderung

2.107 t

x

22,39 €

 

 

=

47.175,73 €

Vergütung 14-täglich

3.038 Gefäße

x

1,73 €

x

12 Mon.

=

63.068,88 €

Vergütung 4-wöchentl.

3.169 Gefäße

x

0,86 €

x

12 Mon.

=

32.704,08 €

Vergütung wöchentl. 1,1 m³

27 Gefäße

x

38,27 €

x

12 Mon.

=

12.399,48 €

 

 

 

 

 

 

 

166.296,49 €

zzgl. 19 % MwSt

 

 

 

 

 

 

31.596,33 €

Insgesamt

 

 

 

 

 

 

197.892,82 €

 

 

a) Gebührenanteil 14-tägliche Abfuhr:

 

Gestellung 80 l

966 Gefäße

x

0,14 €

x

12 Mon.

=

1.622,88 €

 

Gestellung 120 l

1.202 Gefäße

x

0,13 €

x

12 Mon.

=

1.875,12 €

 

Gestellung 240 l

870 Gefäße

x

0,18 €

x

12 Mon.

=

1.879,20 €

 

Beförderung

1.324 t

x

22,39 €

 

 

=

29.644,36 €

 

Vergütung 14-täglich

3.038 Gefäße

x

1,73 €

x

12 Mon.

=

63.068,88 €

 

 

 

 

 

 

 

 

98.090,44 €

 

zzgl. 19 % MwSt

 

 

 

 

 

 

18.637,18 €

 

Insgesamt

 

 

 

 

 

 

116.727,62

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Kostenanteil je Gefäß

mit 14-täglicher Abfuhr

116.727,62 €

:

3.038

=

38,42 €

 

b) Gebührenanteil 4-wöchentliche Abfuhr:

 

Gestellung 80 l

2.053Gefäße

x

0,14 €

x

12 Mon.

=

3.449,04 €

Gestellung 120 l

983 Gefäße

x

0,13 €

x

12 Mon.

=

1.533,48 €

Gestellung 240 l

133 Gefäße

x

0,18 €

x

12 Mon.

=

287,28 €

Beförderung

662 t

x

22,39 €

 

 

=

14.822,18 €

Vergütung 4 wöchentlich

3.169 Gefäße

x

0,86 €

x

12 Mon.

=

32.704,08 €

 

 

 

 

 

 

 

52.796,06 €

zzgl. 19 % MwSt

 

 

 

 

 

 

10.031,25 €

Insgesamt

 

 

 

 

 

 

62.827,31 €

 

 

Kostenanteil je Gefäß

mit 4 wöchentl. Abfuhr

62.827,31 €

:

3.169

=

19,83 €

 

 

c) Gebührenanteil der 1,1 m³ - Container:

 

 

Vergütung

27 Gefäße

x

38,27 €

x

12 Mon.

=

12.399,48 €

Gestellung 1,1 m³

27 Gefäße

x

0,93 €

x

12 Mon.

=

301,32 €

Beförderung

121 t

x

22,39 €

 

 

=

2.709,19 €

 

 

 

 

 

 

 

15.409,99 €

zzgl. 19 % MwSt

 

 

 

 

 

 

2.927,90 €

Insgesamt

 

 

 

 

 

 

18.337,89 €

 

 

Kostenanteil je Container

18.337,89 €

:

27

=

679,18 €

 

 

IV. Kostenanteil Papiertonne

 

Die verschiedenen Systembetreiber (Zentek, DSD AG, Interseroh, Belland, etc.) rechnen der Gemeinde einen prozentualen Anteil an gebrauchten Einwegverpackungen aus Papier/Pappe/Karton (PPK) im Rahmen der kommunalen Altpapiererfassung und –verwertung zu. Das zum 01.01.2019 in Kraft getretene Verpackungsgesetz enthält Vorgaben für die Abstimmung zwischen den öffentlich-rechtlichen Entsorgungsträgern und den Systembetreibern. Für die Sammlung und den Transport wird nach Volumen abgerechnet. Der Anteil der Kostenbeteiligung der Systembetreiber beträgt nach der geschlossenen Abstimmungsvereinbarung zwischen den WBC und den Systembetreibern 35 %. Der kommunale Anteil liegt somit bei 65 %. Aufgrund der v. g. Abstimmungsvereinbarung beteiligen sich die Systembetreiber beim Sammeln und Befördern der Papierverpackungen für 35 % der gesammelten Mengen mit 125,00 €/t – statt wie bisher mit 112,00 €/t.

 

Die WBC konnten darüber hinaus aushandeln, dass die im Rahmen der Verwertung erwirtschafteten Erlöse seit 2021 zu 100 % an die Kommunen ausgeschüttet werden. Bisher war der kommunale Anteil wie bei den Kostenbeteiligungen 65 %.

 

Neben den Entsorgerkosten und den an den Kreis zu entrichtenden Verwertungsgebühren werden zur Ermittlung des Gebührenanteils der Papiertonne auch die zu erwartenden Papiererlöse für das Altpapier aus der kommunalen Sammlung berücksichtigt. In 2022 werden mit geschätzten 80,00 €/t genügend Papiererlöse erwirtschaftet, um die Papiertonne zu finanzieren. Die die Finanzierung der Papiertonne übersteigenden Erlöse werden unter Punkt VI. „Sonstige Kosten“ berücksichtigt.

 

 

Der Kostenanteil für die Papiertonne ergibt sich wie folgt:

 

Gestellung 240 l

7.237 Gefäße

x

0,18 €

x

12 Mon.

=

15.631,92 €

Beförderung

1.054 t

x

7,14 €

 

 

=

7.525,56 €

Vergütung

7.237 Gefäße

x

0,72 €

x

12 Mon.

=

62.527,68 €

 

 

 

 

 

 

 

85.685,16 €

./. DSD-Anteil

369 t

x

125,00 €

 

 

=

46.125,00 €

Gesamt Entsorger

 

 

 

 

 

 

39.560,16 €

zzgl.19 % MwSt

 

 

 

 

 

 

7.516,43 €

Entsorger

 

 

 

 

 

 

47.076,59 €

Benutzungsgebühren

1.054 t

x

15,00 €

 

 

=

15.810,00 €

./. DSD-Anteil 35 %

 

 

 

 

 

 

5.533,50 €

Benutzungsgebühren

 

 

 

 

 

 

10.276,50 €

Gesamt

 

 

 

 

 

 

57.353,09 €

 

./. Papiererlöse aus der kommunalen Abfuhr

 

1.054 t

 

x

 

80,00 €

 

 

 

=

 

84.320,00 €

 

Gesamt

 

 

 

 

 

 

 

 

-26.966,91 €

 

Gebührenanteil je Gefäß:

0,00 €

 

Zusätzliche Papiertonnen

 

Den Bürgern:innen wird weiterhin die Möglichkeit gewährt, eine zusätzliche Papiertonne aufstellen zu lassen. Die Gebühr für das Gefäß beträgt 0,00 €.

 

 

V. Kostenanteil Biotonne

 

Für die Ermittlung der Kosten für die Biotonne werden zu den Deponiegebühren die an den Entsorger zu entrichtenden Kosten hinzugerechnet (Anlage 2, Seite 4, Pkt. V; abweichender Betrag durch Rundungsdifferenzen).

 

Gestellung 120 l

2.942 Gefäße

x

0,13 €

x

12 Mon.

=

4.589,52 €

Gestellung 240 l

3.427 Gefäße

x

0,18 €

x

12 Mon.

=

7.402,32 €

Vergütung

6.369 Gefäße

x

1,66 €

x

12 Mon.

=

126.870,48 €

Beförderung

3.394 t

x

6,80 €

 

 

=

23.079,20 €

 

 

 

 

 

 

 

161.941,52 €

zzgl. 19 % MwSt

 

 

 

 

 

 

30.768,89 €

Gesamt Entsorger

 

 

 

 

 

 

 

192.710,41 €

Deponiegebühr

3.394 t

x

74,80 €

 

 

=

253.871,20 €

Gesamt

 

 

 

 

 

 

446.581,61 €

 

Von den zu verteilenden Kosten wird der Anteil, den die Eigenkompostierer:innen tragen,

abgezogen. Die Eigenkompostierer:innen, die keine Biotonne haben, müssen dennoch einen Anteil an der Biotonne tragen (Vorhaltekosten für die Möglichkeit der Inanspruchnahme einer Biotonne).

 

 

Voraussichtliche Anzahl der Eigenkompostierer:innen in 2022:

686

Voraussichtlicher Anteil der Eigenkompostierer:innen an der Biotonne:

(Der Anteil von 24,00 € ist so errechnet worden, dass sich eine Ersparnis von ca. 70 % ergibt)

24,00 €

686 Eigenkompostierer:innen x 24,00 € =

16.464,00 €

 

Nach Abzug des Eigenkompostiereranteils bleiben noch zu verteilende Kosten in Höhe von 430.117,61 €.

 

Die Kosten werden auf alle 5.499 regulären Biotonnen verteilt:

 

430.117,61 €

:

5.499

=

78,22 €

 

 

Zusätzliche Biotonnen

 

Dem:der Bürger:in wird die Möglichkeit eingeräumt, ein zusätzliches 120 l-Gefäß bzw. anstatt der bereits vorhandenen 120 l-Tonne eine 240 l-Tonne ohne Aufpreis zu erhalten.

 

a)  Für jede 1., 3., 5. etc. zusätzliche Biotonne (120 l-Volumen) wird keine Gebühr erhoben.

 

b)  Für jede 2., 4., 6. etc. zusätzliche Biotonne (120 l-Volumen) beträgt die Gebühr 78,12 € im Jahr.

 

Die Gebühr für die zusätzlichen kostenpflichtigen Biotonnen weicht von dem errechneten Gebührenanteil ab. Diese Gebühr wird separat erhoben und muss daher durch 12 teilbar sein.

 

 

VI. Anteil an den sonstigen Kosten (gerundet)

 

1.

Personalkosten

48.875,00 €

2.

Verwaltungskosten

6.047,00 €

3.

Kosten für die Erstellung des Abfuhrkalenders

1.387,00 €

4.

Kosten für die Verteilung des Abfuhrkalenders

1.621,00 €

5.

Beseitigung von „wildem Müll“

a) wilde Müllablagerungen

b) Reinigung der Bushaltestellen

 

 

5.450,00 €

6.580,00 €

6.

Kosten für Umweltaktionen

734,00 €

7.

Kosten für den Einsatz des Schadstoffmobiles

a) Sammlung

b) Entsorgung

 

 

19.863,00 €

5.760,00 €

8.

Kosten für die Straßenpapierkörbe

a) Entleerungskosten des Bauhofes

b) Deponiegebühren

c) Muldengestellungskosten

d) Anschaffungs-/Aufstellungskosten

 

 

22.610,00 €

6.760,00 €

1.895,00 €

2.000,00 €

9.

Presswagen

2.594,00 €

10.

Betreibung Wertstoffhof

262.191,00 €

11.

Erlöse Depotcontainer E-Schrott

-1.690,00 €

12.

Behälterbestandspflege

17.202,00 €

13.

Kopplungsnachlass

-12.573,00 €

14.

WBC Aufwandsentschädigung

8.891,00 €

15.

Überschüssige Papiererlöse

-26.966,00 €

 

 

Gesamt

 

379.231,00 €

 

 

Erläuterungen:

 

1.

Für die Kalkulation werden die Personalkosten für 2022 entsprechend der Personalkostenhochrechnung berücksichtigt. Diese fallen im Vergleich zum Vorjahr geringer aus, da es einen Personalwechsel und eine damit verbundene Stundenumverteilung gegeben hat.

 

2.

Als Verwaltungskosten wird, wie in den Vorjahren, eine geschätzte Pauschale i. H. v. 0,97 € je Restmüllgefäß zugrunde gelegt. Unter die Pauschale gehören Kosten als Ausgleich für anfallende Sachkosten, ADV-Kosten, Gemeinkosten etc..

 

3.

Der Betrag wurde aufgrund der in den Vorjahren entstandenen Kosten für die

Erstellung des Abfuhrkalenders ermittelt.

 

4.

Der Betrag wurde aufgrund der in 2021 entstandenen Kosten für die Verteilung ermittelt.

 

5.

Nach dem Landesabfallgesetz (LAbfG) haben die Gemeinden die in ihrem Gebiet anfallenden Abfälle einzusammeln. Diese Pflicht umfasst auch das Einsammeln verbotswidrig abgelagerter Abfälle. Das Einsammeln dieses „wilden Mülls“ wird von den Beschäftigten des Baubetriebshofes vorgenommen. Da die Kosten für die Beseitigung verbotswidriger Abfallablagerungen zu den ansatzfähigen Kosten gemäß § 9 Abs. 2 LAbfG im Sinne des KAG zählen, sind sie auf die Gebühren umzulegen und somit von allen Abgabepflichtigen zu tragen.

 

6.

Hierunter sind die Deponiegebühren für die gesammelten Abfälle zu verstehen. Die Mulde, die Säcke und Handschuhe stellt die Fa. Remondis kostenlos zur Verfügung.

 

7.

Aufgrund des bestehenden Vertrages fallen für eine Standzeitstunde 254,66 € (inkl. MwSt) an. Für die Entsorgung der Schadstoffe berechnet der Kreis Coesfeld im kommenden Jahr 320,00 €/t.

 

8.

Zu den ansatzfähigen Kosten gemäß § 9 Abs. 2 LAbfG zählen die Kosten für die Neuanschaffung, die Aufstellung und die Unterhaltung der Straßenpapierkörbe. Hierzu zählen auch die Entleerungs- und Muldengestellungskosten sowie die Deponiegebühren für die Beseitigung der Abfälle.

 

9.

Wie in den vergangenen Jahren wird auch im Herbst 2022 den Bürgern:innen der Ortsteile Schapdetten, Darup und Appelhülsen ein Presswagen für Grünabfälle zur Verfügung gestellt. In Nottuln selbst wird die Aktion nicht durchgeführt, da der Wertstoffhof vor Ort liegt. Aufgrund des aktuellen Abfallabfuhrvertrages belaufen sich die Kosten für die Bereitstellung des Presswagens für 2022 auf ca. 865,00 € je Tag. Dies ist eine Steigerung von ca. 30,00 €/Tag. Diese Preisanpassung i. H. v. 4% hat die Fa. Remondis zum 01.01.22 geltend gemacht.

 

 

10.

 

 

Die Kosten für die Betreibung des Wertstoffhofes ergeben sich wie folgt:

 

 

Bezeichnung

Preis/

Einheiten

Gesamt

 

 

Einheit

 

 

A

Grundentgelt

 

16.228,05 €

 

Personalkosten

43,40 €

673 Std.

29.208,20 €

 

Transport Sperrmüll

39,39 €

332 t

13.077,48 €

 

Transport Holz

27,58 €

402 t

11.087,16 €

 

Transport Papier

80,57 €

142 t

11.440,94 €

 

Transport Grünabfall

22,15 €

602 t

13.334,30 €

 

Transport Kunststoffe

Mautgebühren

59,09 €

10,00 €

27 t

609 Mulden

1.595,43 €

6.090,00 €

 

Gesamt

 

102.061,56 €

 

MwSt

 

19.391,70 €

 

Gesamt Betreiber

 

 

121.452,56 €

B

Miete Grundstück

 

37.663,50 €

 

Unterhaltung

Versicherung (Feuer, Einbruch)

 

1.000,00 €

65,00 €

 

Gesamt Grundstück

 

 

38.728,50 €

C

Deponiegebühren Sperrmüll

169,00 €

332 t

56.108,00 €

 

Deponiegebühren Grünabfall

74,80 €

602 t

45.029,60 €

 

Benutzungsgebühren Altholz

70,00 €

402 t

28.140,00 €

 

Benutzungsgebühren E-Schrott

70,00 €

115 t

8.050,00 €

 

Benutzungsgebühren Altmetall

70,00 €

80 t

5.600,00 €

 

Benutzungsgebühren Papier

15,00 €

92 t

1.380,00 €

 

Gesamt Kreis

 

 

144.307,60 €

D

Erlöse Papier

Erlöse SG 4

80,00 €

152,00 €

142 t

54 t

11.360,00 €

8.208,00 €

 

Erlöse SG 5

130,00 €

61 t

7.930,00 €

 

Erlöse Altmetall

185,00 €

80 t

14.800,00 €

 

Gesamt Erlöse

 

 

42.298,00 €

 

 

 

 

 

 

Gesamt Wertstoffhof (A+B+C-D)

 

262.190,66 €

 

gerundet

 

 

262.191,00 €

 

 

 

Im Bereich der Entgelte für den Transport hat die Fa. Remondis zum 01.01.2022 eine Preisanpassung i. H. v. 4,93 % geltend gemacht.

 

11.

Im Juli 2013 wurden in Nottuln vier Depotcontainer für die Erfassung von Elektrokleingeräten aufgestellt. Die durch die Betreibung entstehenden Kosten (Aufstellung, Miete, Leerung, Verwertung) sind durch die vom Kreis erhobenen Benutzungsgebühren abgegolten. Es ist fraglich, ob das System aufgrund der geringen Rentabilität weiterhin beibehalten wird. Solange das kreisweite Defizit nicht weiter ansteigt, schlagen die WBC vor, zunächst von einer Abschaffung abzusehen. Die Elektrokleingeräte würden andernfalls über die Restmülltonnen entsorgt. Das wiederum führt aufgrund der höheren Restmüllmengen zu steigenden Gebühren für die Restabfälle.

 

12.

Durch Wartung und Instandhaltung sind die aufgestellten Abfallgefäße durch den Entsorger im funktionsfähigen Zustand zu halten. Nicht mehr funktionsfähige Behälter sind auszutauschen. Die Kosten für die Bewirtschaftung des Behälterpools (Behälterbestandspflege) werden durch den neuen, seit 01.01.2019 geltenden, Abfallabfuhrvertrag separat ausgewiesen und werden pauschal berechnet. Für 2022 hat der Entsorger eine Preisanpassung i. H. v. 3,34 % geltend gemacht.

 

13.

Der Kopplungsnachlass wird vom Auftragnehmer im Rahmen der Ausschreibung gewährt, da er den Zuschlag für die Sammlung und den Transport von Restmüll und Bioabfall (Los 1 der Ausschreibung) sowie den Zuschlag für die Sammlung, den Transport und Umschlag von Papier/Pappe/Karton (Los 3 der Ausschreibung) erhalten hat.

 

14.

Zur Optimierung der Aufgabenerledigung bei der Sammlung und dem Transport von Abfällen wird der Kreis Coesfeld, bzw. die WBC, im Rahmen der öffentlich-rechtlichen Vereinbarung die operativen Aufgaben übernehmen. Der Bearbeitungsaufwand wird spitz nach den tatsächlichen Arbeitsstunden abgerechnet. Die WBC rechnen dabei mit 1 % der Rechnungssumme. Darüber hinaus wird ein 1%iger Gewinnaufschlag für die Leistungen der WBC erhoben. Hierbei handelt es sich um den gesetzlich vorgeschriebenen Mindestaufschlag, den eine GmbH bei der Weiterberechnung von Leistungen erheben muss.

 

15.

Es werden voraussichtlich mehr Papiererlöse erwirtschaftet als Entgelte/Gebühren für die Abfuhr der Papiertonnen anfallen. Die die Kosten übersteigenden Erlöse werden bei den sonstigen Kosten berücksichtigt.

 

 

Um den Anteil an den sonstigen Kosten je Gefäß zu erhalten, wird der Gesamtbetrag durch die Anzahl der aufgestellten Restmüllgefäße geteilt. (Anlage 2, Seite 4, Pkt. VI, abweichender Betrag durch Rundungsdifferenzen)

 

 

379.231,00 €

:

6.234 Gefäße

=

60,83 €

 

 

 

 

VII. Ermittlung der Gesamtgebühr

 

Zur Berechnung der kostendeckenden Abfallbeseitigungsgebühr wurden die ermittelten Kostenbestandteile pro Gefäß zusammengefasst.

 

Laut Angaben der citeq in Münster, können die Gebührensätze so gestaltet sein, dass sich zwei Stellen hinter dem Komma ergeben. Die festgesetzte Gebühr muss jedoch durch zwölf teilbar sein, um bei Zu- und Abgängen des laufenden Jahres Rundungsfehlern vorzubeugen, die sich aufgrund mehrerer Kommastellen ergeben können. Gebührensätze, die diese Voraussetzung nicht erfüllen, verursachen einen erheblichen Verwaltungsaufwand, da die Rundungsfehler manuell ausgeglichen werden müssen. Die ermittelte kostendeckende Gebühr wurde somit in einigen Fällen geringfügig abgeändert.

 

 

VIII. Aus der Kalkulation sich ergebende kostendeckende Jahresgebühr

 

Die kostendeckende Gebühr 2022 für die regulären Abfallgefäße liegt aufgrund der Kalkulation durchschnittlich 0,33 % bzw. 0,67 € unter den in 2021 gültigen Gebührensätzen. Die finanziellen Auswirkungen in € und % sind der Anlage 2, Seite 7, Pkt. X zu entnehmen.

 

Da die Verteilung der an den Kreis Coesfeld zu zahlenden Gebühren (Grundgebühr und Restmüll) nach dem Gefäßlitervolumen der Gefäße erfolgt, ergeben sich unterschiedliche Steigerungen innerhalb der Abgabearten.

 

Die kostendeckende Gesamt-Jahresgebühr liegt mit ca. 1.486.000,00 € nur 0,12 % unter dem Betrag, der eingenommen wird, sollte der aktuelle Gebührensatz beibehalten werden.

Bei den beiden gängigsten Abgabearten (120 l/14 tägliche Leerung und 80 l/4 wöchentliche Leerung) liegen die Abweichungen bei -0,14 % oder -0,56 € bzw. -0,26 % oder -0,48 €.

Da die Einnahmen bei einer kostendeckenden Jahresgebühr annähernd den Einnahmen bei den zur Zeit gültigen Gebührensätzen entsprechen, wird von einer Gebührenänderung für 2022 abgesehen. Die einzige Ausnahme sind die für die Bewirtschaftung der Gefäße anfallenden Tauschgebühren von 14,00 € /Tauschvorgang, bzw. für die 1,1 m³-Container von 28,00 €/ Tauschvorgang. Diese können für 2022 nicht beibehalten werden. Die Gebühr, die an Remondis gezahlt wird, beträgt aufgrund der Preisanpassung ab dem kommenden Jahr 17,00 € bzw. 35,00 €. Diese Gebühren werden von jedem:jeder Bürger:in individuell getragen und sind daher nicht Bestandteil der Kalkulation.

 


Finanzielle Auswirkungen:

Ergeben sich aus der anliegenden Kalkulation


Anlagen:

Anlage 1 – Gefäßstückzahl

Anlage 2 – Kalkulation

Anlage 3 – Haushaltsansätze

Anlage 4 - Satzungsänderung