1) Entwicklung 2021
2) Kalkulation der Abfallbeseitigungsgebühren 2022
3) Änderung der Abfallgebührensatzung
Beschlussvorschlag:
Zu 1) Die Entwicklung 2021 wird
zur Kenntnis genommen
Zu 2) Die Kalkulation der
Abfallbeseitigungsgebühren für 2022 wird zur Kenntnis genommen
Zu 3) Die Abfallgebührensatzung wird – wie in Anlage 4 - geändert
Sachverhalt:
Zu 1) Entwicklung 2021
Bis
zum jetzigen Zeitpunkt liegen die Gebührenbescheide des Kreises Coesfeld und
die Rechnungen der Entsorger bis einschließlich Juli 2021 vor. Anhand derer
können für das laufende Jahr folgende Aussagen gemacht werden. Da es sich um
eine Vielzahl von einzelnen Positionen handelt, werden lediglich diejenigen
aufgeführt, bei denen eine Abweichung ab +/- 10 % zu erwarten ist:
Deponiegebühren
Bei den Nutzungsentgelten, Deponie-, und
Grundgebühren liegen die Abweichungen zwischen Kalkulation und
voraussichtlichen Mengen grundsätzlich im einstelligen Prozentbereich. Im
Bereich der Gebühren für die Entsorgung von Schadstoffen wird eine höhere Summe
benötigt, als angenommen. Der Mehrbedarf liegt bei rd. 29 % bzw. 1.300,00 €.
Auch die Deponiegebühren für die
Restabfälle aus Straßenpapierkörben fallen höher aus. Hier werden
voraussichtlich ca. 33 % – das entspricht ca. 1.700,00 € - mehr anfallen, als
angenommen.
Kosten der Abfallbeseitigung
In 2021 wurden drei der insgesamt vier
Umweltaktionen aufgrund der noch andauernden Corona-Pandemie abgesagt. Daher
reduzieren sich die hierfür angesetzten Kosten um ca. 90% (840,00 €).
Für die Abfälle aus den Straßenpapierkörben
werden mehr Mulden benötigt. Die Bereitstellung dieser Mulden wird den
Gebührenhaushalt um rd. 300,00 € (19%) mehr belasten. Ein spezieller Grund für
diesen betragsmäßig geringfügigen Mehrbedarf ist nicht erkennbar.
Eine weitere Position, die eine Abweichung
von mehr als 10 % zum angesetzten Betrag hat, ist die Sammlung von Schadstoffen
am Schadstoffmobil. Hier liegt die Abweichung bei 14 %. Diese Abweichung
basiert auf einer Erhöhung des Stundensatzes von ca. 160,00 € auf 214,00 €
netto, die in der Kalkulation für 2021 noch keine Berücksichtigung gefunden
hat.
Gemeindewerke
Die
Gemeindewerke erhalten u. a. Entgelte für die Reinigung der Bushaltestellen und
für die Entsorgung wilder Müllablagerungen. Insgesamt wurden 10.500,00 € in der
Kalkulation für die Beseitigung wilder Müllablagerungen berücksichtigt.
Aufgrund der derzeitigen Zahlen wird davon ausgegangen, dass der angesetzte
Betrag um ca. 46 % bzw. rd. 4.800,00 € unterschritten wird.
Erträge/Sonderposten (Sopo) /Erlöse
Die zu erwartenden Erträge aus
Abfallgebühren liegen zum jetzigen Zeitpunkt marginal über den kalkulierten
Beträgen. Im Bereich der Wertstofferlöse wird aller Voraussicht nach mit einem
deutlichen Mehrertrag gerechnet. Die Erlöse, die durch die Wertstoffe Papier,
Metall und Schrott erzielt werden können, sind stark schwankend und kaum
vorhersehbar.
Die für das Jahr 2021 hochgerechneten
Erträge basieren auf den Zahlen der Monate Januar bis Juli. Aufgrund der
enormen Schwankungen können sich die Erträge jedoch noch wieder relativieren.
Aktuell liegen beispielweise die voraussichtlichen Erlöse für E-Schrott mit ca.
19.400,00 € deutlich über den kalkulierten 6.000,00 €. Ebenso hoch sind die
Abweichungen beim Papier. Nur beim Metall liegt der evtl. Mehrertrag bei „nur“
60%.
Diese hohen Differenzen machen deutlich,
wie unvorhersehbar eine verlässliche Aussage bzw. Planung diesbezüglich ist.
Aufgrund der derzeitigen Hochrechnungen
wird das Jahr 2021 voraussichtlich mit einer Überdeckung abschließen. Dies in
erster Linie aufgrund des starken Anstiegs bei den Erlösen.
Zu 2) Kalkulation
der Abfallbeseitigungsgebühren 2022
Aufgrund
der ständig variierenden Abfallmengen sowie der Anzahl der Abfallgefäße werden
die Abfallentsorgungsgebühren der Gemeinde Nottuln jährlich neu kalkuliert. Das
Kommunalabgabengesetz (KAG) gibt die Möglichkeit, der Gebührenrechnung einen
Kalkulationszeitraum von drei Jahren zu Grunde zu legen. Da die Erträge und
Aufwendungen der Abfallbeseitigung jedoch an verschiedene, teilweise
unvorhersehbare Kriterien gebunden sind (z.B. Gefäß-, Mengenentwicklung,
Entgelte des Entsorgers, Höhe der vom Kreis vorgegebenen Deponiegebühren und Erlöse),
sollte jedes Jahr neu kalkuliert werden.
Vorbehaltlich der Zustimmung des Kreistages hat der Kreis Coesfeld die voraussichtlichen Benutzungsgebühren für 2022 mitgeteilt. Demnach bleiben die Gebühren wie in 2021 bestehen.
|
2018 €/t |
2019 €/t |
2020 €/t |
2021 €/t |
2022 €/t |
Restabfälle |
145,00 € |
149,00 € |
149,00 € |
149,00 € |
149,00 € |
Sperrgut |
145,00 € |
149,00 € |
149,00 € |
149,00 € |
149,00 € |
Altholz |
70,00 € |
70,00 € |
70,00 € |
70,00 € |
70,00 € |
Grün-/Bioabfälle |
65,00 € |
69,00 € |
74,80 € |
74,80 € |
74,80 € |
E-Schrott |
70,00 € |
70,00 € |
70,00 € |
70,00 € |
70,00 € |
Altmetall |
70,00 € |
70,00 € |
70,00 € |
70,00 € |
70,00 € |
Papier |
15,00 € |
15,00 € |
15,00 € |
15,00 € |
15,00 € |
Umschlag1 |
20,00 € |
20,00 € |
20,00 € |
20,00 € |
20,00 € |
Schadstoffe |
300,00 € |
300,00 € |
300,00 € |
320,00 € |
320,00 € |
1 Für Restabfälle aus
Straßenpapierkörben und Sperrgut
Erlöse |
2019 €/t |
2020 €/t |
2021 €/t |
2022 €/t |
|
Papier |
90,00 € |
73,00 € |
45,00 € |
80,00 € |
|
E-Schrott
Sammelgruppe 4 |
188,00 € |
155,00 € |
90,00 € |
152,00 € |
Elektrogroßgeräte |
E-Schrott
Sammelgruppe 5 |
180,00 € |
160,00 € |
5,00 € |
130,00 € |
Elektrokleingeräte |
Altmetall |
200,00 € |
185,00 € |
175,00 € |
185,00 € |
|
E-Schrott
Depotcontainer |
140,00 € |
130,00 € |
5,00 € |
130,00 € |
E-Kleingeräte/Container |
Die
Wertstofferlöse, die der Gemeinde Nottuln ausgeschüttet werden, sind aufgrund
der starken Schwankungen der Marktpreise der einzelnen Fraktionen nur schwer
vorherzusehen und Abweichungen sind nicht auszuschließen. Derzeitig ist die
Entwicklung jedoch unerwartet positiv. Bei den v. g. Erlösen handelt es sich
jeweils um einen Mittelwert der vergangenen Jahre.
I. Ermittlung der
Berechnungsgrundlage
Als
Berechnungsgrundlage für die Verteilung der Beseitigungskosten für Restabfälle
wurde das Jahresvolumen der Gefäße gewählt. Das Jahresvolumen wird anhand der
Größe der Gefäße, der Abfuhrrhythmen und der Anzahl der aufgestellten Gefäße
berechnet.
a)
Gefäßstückzahlen
Durch
Neuaufstellungen und Abmeldungen sowie Umbestellungen innerhalb der Gefäßgrößen
und Abfuhrrhythmen ergeben sich auch im nächsten Jahr Änderungen bei den
Gefäßstückzahlen. Um diese Änderungen bei der Kalkulation berücksichtigen zu
können, wurde der durchschnittliche Zugang bzw. Abgang innerhalb der einzelnen
Gefäßgrößen im Jahr 2020 und 2021 ermittelt. Hieraus resultieren die der
Kalkulation zugrunde liegenden Gefäßstückzahlen (siehe Anlage 1).
b) Anzahl der
Abfuhren pro Jahr
Durch die
Abfallbeseitigungssatzung erhält der:die Bürger:in die Möglichkeit, zwischen
einem 14-täglichen und einem vierwöchentlichen Entleerungsrhythmus der
Restmülltonne zu wählen. In 2022 wird voraussichtlich von 51 % der
Anschlusspflichtigen eine vierwöchentliche Abfuhr gewählt und von 49 % die
14-tägliche Abfuhr. Die bisherige Wahlmöglichkeit wird von den Bürgern:innen
gut angenommen und sollte deshalb beibehalten werden.
II. Anteile der
Beseitigungskosten
Auf der Grundlage
des Abfallaufkommens 2021 (Januar bis einschließlich Juli) wird das Aufkommen
und somit die Gebühren für das Jahr 2022 beim Restmüll wie folgt geschätzt:
a) gewichtsabhängige Beseitigungskosten
Restmüll |
2.107 t |
x |
149,00 € |
= |
313.943,00 € |
Die weiteren
Deponiegebühren/Verwertungskosten für Sperrmüll, Holz, Schadstoffe,
Grünabfälle, E-Schrott und Altmetall werden bei dem Punkt „Sonstige Kosten –
Wertstoffhof“ einbezogen. Durch die Ausschüttung der Erlöse an die Kommunen
werden neben den Deponiegebühren auch die Erlöse für die Wertstoffe beim
Wertstoffhof berücksichtigt. Die Deponiegebühren für die Fraktionen Papier und
Bioabfall werden hingegen direkt bei den anfallenden Kosten der jeweiligen
Gefäße berücksichtigt. So auch die Erlöse für Papier.
b) Grundgebühr
Der Kreis
Coesfeld setzt in seiner Satzung die Höhe der Grundgebühr pro Gefäß fest.
Seit 1998 wird
die Grundgebühr zum Ausgleich eines Teils der Vorhaltekosten (fixe Kosten)
erhoben. Wie bereits in den Vorjahren wird der Kreis auch 2022 die Grundgebühr
nach der Anzahl der aufgestellten Müllgefäße, Stand 01.07.2021, auf die
Gemeinden umlegen.
Die Grundgebühr
2022 (je Einheit) beträgt – wie in den Vorjahren – 17,50 €.
Bei der
Grundgebühr wird eine Gewichtung nach Gefäßgrößen und der unterschiedlichen
Abfuhrrhythmen der jeweiligen Gemeinden vorgenommen:
|
|
|
2022 |
80 l/120
l-Gefäße 4 w. |
1 |
Einheit |
17,50 € |
80 l/120
l-Gefäße 14 t |
1,1 |
Einheiten |
19,25 € |
240 l Gefäße |
2 |
Einheiten |
35,00 € |
1,1 m³
Container |
10 |
Einheiten |
175,00 € |
Unter
Berücksichtigung des Gefäßbestandes zum 01.07.2021 ergibt sich für die Gemeinde
Nottuln nachfolgende Berechnung der Grundgebühr:
Gefäßgröße |
Anzahl Stand 01.07.2021 |
|
Grundgebühr |
||
80 l/120 l 4 w |
3.065 |
x |
17,50 € |
= |
53.637,50 € |
80 l/120 14 t |
2.135 |
x |
19,25 € |
= |
41.098,75 € |
240 l |
971 |
x |
35,00 € |
= |
33.985,00 € |
1,1 m³ |
25 |
x |
175,00 € |
= |
4.375,00 € |
Grundgebühr |
6.196 |
|
|
|
133.096,25 € |
Die Summe der
mengenabhängigen Beseitigungskosten und die an den Kreis zu zahlende
Grundgebühr werden nach dem Jahresvolumen der Gefäße umgelegt. Diese Art der
Verteilung der insgesamt an den Kreis zu zahlenden Kosten entspricht der
Vorgehensweise der Vorjahre.
Ermittlung
der an den Kreis zu zahlenden Gebühren
Gewichtsabhängige
Beseitigungskosten |
313.943,00 € |
Grundgebühr
(gerundet) |
133.096,00 € |
|
447.039,00 € |
Die Grundgebühr
wird nach dem jeweiligen prozentualen Anteil am Gesamtvolumen umgelegt (siehe
Anlage 2, Seite 3, Pkt. II).
III. Anteile
Beförderung, Vergütung, Muldengestellung – Restabfallgefäße –
Gemäß § 5 Abs. 6
LAbfG haben die kreisangehörigen Gemeinden die in ihrem Gebiet anfallenden Abfälle
einzusammeln und zu den Abfallentsorgungsanlagen der Kreise zu befördern. Diese
Verpflichtung wird in der Gemeinde Nottuln durch die Beauftragung der Fa.
Remondis Münsterland GmbH & Co. KG erfüllt. Für das Jahr 2022 wurde seitens
des Entsorgers eine Preisanpassung i. H. v. 4,03 % geltend gemacht. Aufgrund
der Ausschreibung des Abfallabfuhrvertrages zum 01.01.2019 werden die Entgelte
für das Sammeln und Befördern sowie die Gestellung (Mietkauf) der Gefäße an die
WBC entrichtet. Die WBC erhalten demnach im Jahr 2022 eine Vergütung i. H. v.
190.746,43 € (Anlage 2, Seite 4, Pkt. III, abweichender Betrag durch
Rundungsdifferenzen). Die Aufteilung der Tonagen (2.107 t) erfolgte nach Abzug
der Menge für die 1,1 m³-Container (121 t) wie folgt: 1/3 für die 4 wöchentliche
Abfuhr und 2/3 für die 14-tägliche Abfuhr.
Gesamt Restmüll:
Gestellung 80 l |
3.019 Gefäße |
x |
0,14 € |
x |
12 Mon. |
= |
5.071,92 € |
Gestellung 120 l |
2.185 Gefäße |
x |
0,13 € |
x |
12 Mon. |
= |
3.408,60 € |
Gestellung 240 l |
1.003 Gefäße |
x |
0,18 € |
x |
12 Mon. |
= |
2.166,48 € |
Gestellung 1,1 m³ |
27 Gefäße |
x |
0,93 € |
x |
12 Mon. |
= |
301,32 € |
Beförderung |
2.107 t |
x |
22,39 € |
|
|
= |
47.175,73 € |
Vergütung 14-täglich |
3.038 Gefäße |
x |
1,73 € |
x |
12 Mon. |
= |
63.068,88 € |
Vergütung 4-wöchentl. |
3.169 Gefäße |
x |
0,86 € |
x |
12 Mon. |
= |
32.704,08 € |
Vergütung wöchentl. 1,1 m³ |
27 Gefäße |
x |
38,27 € |
x |
12 Mon. |
= |
12.399,48 € |
|
|
|
|
|
|
|
166.296,49 € |
zzgl. 19 % MwSt |
|
|
|
|
|
|
31.596,33 € |
Insgesamt |
|
|
|
|
|
|
197.892,82
€ |
a) Gebührenanteil 14-tägliche Abfuhr:
Gestellung 80 l |
966 Gefäße |
x |
0,14 € |
x |
12 Mon. |
= |
1.622,88 € |
|
|||
Gestellung 120 l |
1.202 Gefäße |
x |
0,13 € |
x |
12 Mon. |
= |
1.875,12 € |
|
|||
Gestellung 240 l |
870 Gefäße |
x |
0,18 € |
x |
12 Mon. |
= |
1.879,20 € |
|
|||
Beförderung |
1.324 t |
x |
22,39 € |
|
|
= |
29.644,36 € |
|
|||
Vergütung 14-täglich |
3.038 Gefäße |
x |
1,73 € |
x |
12 Mon. |
= |
63.068,88 € |
|
|||
|
|
|
|
|
|
|
98.090,44 € |
|
|||
zzgl. 19 % MwSt |
|
|
|
|
|
|
18.637,18 € |
|
|||
Insgesamt |
|
|
|
|
|
|
116.727,62 |
|
|||
|
|
|
|
|
|
|
|
|
|||
Kostenanteil je Gefäß mit 14-täglicher Abfuhr |
116.727,62 € |
: |
3.038 |
= |
38,42 € |
||||||
b) Gebührenanteil 4-wöchentliche Abfuhr:
Gestellung 80 l |
2.053Gefäße |
x |
0,14 € |
x |
12 Mon. |
= |
3.449,04 € |
Gestellung 120 l |
983 Gefäße |
x |
0,13 € |
x |
12 Mon. |
= |
1.533,48 € |
Gestellung 240 l |
133 Gefäße |
x |
0,18 € |
x |
12 Mon. |
= |
287,28 € |
Beförderung |
662 t |
x |
22,39 € |
|
|
= |
14.822,18 € |
Vergütung 4 wöchentlich |
3.169 Gefäße |
x |
0,86 € |
x |
12 Mon. |
= |
32.704,08 € |
|
|
|
|
|
|
|
52.796,06 € |
zzgl. 19 % MwSt |
|
|
|
|
|
|
10.031,25 € |
Insgesamt |
|
|
|
|
|
|
62.827,31
€ |
Kostenanteil je Gefäß mit 4 wöchentl. Abfuhr |
62.827,31 € |
: |
3.169 |
= |
19,83 € |
c) Gebührenanteil der 1,1 m³ - Container:
Vergütung |
27 Gefäße |
x |
38,27 € |
x |
12 Mon. |
= |
12.399,48 € |
Gestellung 1,1 m³ |
27 Gefäße |
x |
0,93 € |
x |
12 Mon. |
= |
301,32 € |
Beförderung |
121 t |
x |
22,39 € |
|
|
= |
2.709,19 € |
|
|
|
|
|
|
|
15.409,99 € |
zzgl. 19 % MwSt |
|
|
|
|
|
|
2.927,90 € |
Insgesamt |
|
|
|
|
|
|
18.337,89 € |
Kostenanteil je Container |
18.337,89 € |
: |
27 |
= |
679,18 € |
IV. Kostenanteil
Papiertonne
Die verschiedenen
Systembetreiber (Zentek, DSD AG, Interseroh, Belland, etc.) rechnen der
Gemeinde einen prozentualen Anteil an gebrauchten Einwegverpackungen aus
Papier/Pappe/Karton (PPK) im Rahmen der kommunalen Altpapiererfassung und
–verwertung zu. Das zum 01.01.2019 in Kraft getretene Verpackungsgesetz enthält
Vorgaben für die Abstimmung zwischen den öffentlich-rechtlichen
Entsorgungsträgern und den Systembetreibern. Für die Sammlung und den Transport
wird nach Volumen abgerechnet. Der Anteil der Kostenbeteiligung der
Systembetreiber beträgt nach der geschlossenen Abstimmungsvereinbarung zwischen
den WBC und den Systembetreibern 35 %. Der kommunale Anteil liegt somit bei 65
%. Aufgrund der v. g. Abstimmungsvereinbarung beteiligen sich die
Systembetreiber beim Sammeln und Befördern der Papierverpackungen für 35 % der
gesammelten Mengen mit 125,00 €/t – statt wie bisher mit 112,00 €/t.
Die WBC konnten
darüber hinaus aushandeln, dass die im Rahmen der Verwertung erwirtschafteten
Erlöse seit 2021 zu 100 % an die Kommunen ausgeschüttet werden. Bisher war der
kommunale Anteil wie bei den Kostenbeteiligungen 65 %.
Neben den
Entsorgerkosten und den an den Kreis zu entrichtenden Verwertungsgebühren
werden zur Ermittlung des Gebührenanteils der Papiertonne auch die zu
erwartenden Papiererlöse für das Altpapier aus der kommunalen Sammlung
berücksichtigt. In 2022 werden mit geschätzten 80,00 €/t genügend Papiererlöse
erwirtschaftet, um die Papiertonne zu finanzieren. Die die Finanzierung der
Papiertonne übersteigenden Erlöse werden unter Punkt VI. „Sonstige Kosten“
berücksichtigt.
Der Kostenanteil für die Papiertonne ergibt sich wie folgt:
Gestellung 240 l |
7.237 Gefäße |
x |
0,18 € |
x |
12 Mon. |
= |
15.631,92 € |
Beförderung |
1.054 t |
x |
7,14 € |
|
|
= |
7.525,56 € |
Vergütung |
7.237 Gefäße |
x |
0,72 € |
x |
12 Mon. |
= |
62.527,68 € |
|
|
|
|
|
|
|
85.685,16 € |
./. DSD-Anteil |
369 t |
x |
125,00 € |
|
|
= |
46.125,00 € |
Gesamt Entsorger |
|
|
|
|
|
|
39.560,16 € |
zzgl.19 % MwSt |
|
|
|
|
|
|
7.516,43 € |
Entsorger |
|
|
|
|
|
|
47.076,59 € |
Benutzungsgebühren |
1.054 t |
x |
15,00 € |
|
|
= |
15.810,00 € |
./. DSD-Anteil 35 % |
|
|
|
|
|
|
5.533,50 € |
Benutzungsgebühren |
|
|
|
|
|
|
10.276,50
€ |
Gesamt |
|
|
|
|
|
|
57.353,09
€ |
./. Papiererlöse aus der kommunalen Abfuhr |
1.054 t |
x |
80,00 € |
|
|
= |
84.320,00 € |
Gesamt |
|
|
|
|
|
|
-26.966,91
€ |
Gebührenanteil je Gefäß: |
0,00 € |
Zusätzliche
Papiertonnen
Den Bürgern:innen
wird weiterhin die Möglichkeit gewährt, eine zusätzliche Papiertonne aufstellen
zu lassen. Die Gebühr für das Gefäß beträgt 0,00 €.
V. Kostenanteil
Biotonne
Für
die Ermittlung der Kosten für die Biotonne werden zu den Deponiegebühren die an
den Entsorger zu entrichtenden Kosten hinzugerechnet (Anlage 2, Seite 4, Pkt.
V; abweichender Betrag durch Rundungsdifferenzen).
Gestellung 120 l |
2.942 Gefäße |
x |
0,13 € |
x |
12 Mon. |
= |
4.589,52 € |
Gestellung 240 l |
3.427 Gefäße |
x |
0,18 € |
x |
12 Mon. |
= |
7.402,32 € |
Vergütung |
6.369 Gefäße |
x |
1,66 € |
x |
12 Mon. |
= |
126.870,48 € |
Beförderung |
3.394 t |
x |
6,80 € |
|
|
= |
23.079,20 € |
|
|
|
|
|
|
|
161.941,52 € |
zzgl. 19 % MwSt |
|
|
|
|
|
|
30.768,89 € |
Gesamt
Entsorger |
|
|
|
|
|
|
192.710,41 € |
Deponiegebühr |
3.394 t |
x |
74,80 € |
|
|
= |
253.871,20 € |
Gesamt |
|
|
|
|
|
|
446.581,61 € |
Von den zu
verteilenden Kosten wird der Anteil, den die Eigenkompostierer:innen tragen,
abgezogen. Die
Eigenkompostierer:innen, die keine Biotonne haben, müssen dennoch einen Anteil
an der Biotonne tragen (Vorhaltekosten für die Möglichkeit der Inanspruchnahme
einer Biotonne).
Voraussichtliche
Anzahl der Eigenkompostierer:innen in 2022: |
686 |
Voraussichtlicher
Anteil der Eigenkompostierer:innen an der Biotonne: (Der Anteil von 24,00
€ ist so errechnet worden, dass sich eine Ersparnis von ca. 70 % ergibt) |
24,00 € |
686 Eigenkompostierer:innen
x 24,00 € = |
16.464,00 € |
Nach Abzug des
Eigenkompostiereranteils bleiben noch zu verteilende Kosten in Höhe von 430.117,61
€.
Die Kosten werden
auf alle 5.499 regulären Biotonnen verteilt:
430.117,61 € |
: |
5.499 |
= |
78,22 € |
Zusätzliche Biotonnen
Dem:der Bürger:in
wird die Möglichkeit eingeräumt, ein zusätzliches 120 l-Gefäß bzw. anstatt der
bereits vorhandenen 120 l-Tonne eine 240 l-Tonne ohne Aufpreis zu erhalten.
a) Für jede 1., 3., 5. etc. zusätzliche
Biotonne (120 l-Volumen) wird keine Gebühr erhoben.
b) Für jede 2., 4., 6. etc. zusätzliche
Biotonne (120 l-Volumen) beträgt die Gebühr 78,12 € im Jahr.
Die Gebühr für
die zusätzlichen kostenpflichtigen Biotonnen weicht von dem errechneten
Gebührenanteil ab. Diese Gebühr wird separat erhoben und muss daher durch 12
teilbar sein.
VI. Anteil an den
sonstigen Kosten (gerundet)
1. |
Personalkosten |
48.875,00 € |
2. |
Verwaltungskosten |
6.047,00 € |
3. |
Kosten für die
Erstellung des Abfuhrkalenders |
1.387,00 € |
4. |
Kosten für die
Verteilung des Abfuhrkalenders |
1.621,00 € |
5. |
Beseitigung von
„wildem Müll“ a) wilde Müllablagerungen b) Reinigung
der Bushaltestellen |
5.450,00 € 6.580,00 € |
6. |
Kosten für
Umweltaktionen |
734,00 € |
7. |
Kosten für den
Einsatz des Schadstoffmobiles a) Sammlung b) Entsorgung |
19.863,00 € 5.760,00 € |
8. |
Kosten für die
Straßenpapierkörbe a)
Entleerungskosten des Bauhofes b)
Deponiegebühren c)
Muldengestellungskosten d)
Anschaffungs-/Aufstellungskosten |
22.610,00 € 6.760,00 € 1.895,00 € 2.000,00 € |
9. |
Presswagen |
2.594,00 € |
10. |
Betreibung
Wertstoffhof |
262.191,00 € |
11. |
Erlöse
Depotcontainer E-Schrott |
-1.690,00 € |
12. |
Behälterbestandspflege |
17.202,00 € |
13. |
Kopplungsnachlass |
-12.573,00 € |
14. |
WBC
Aufwandsentschädigung |
8.891,00 € |
15. |
Überschüssige
Papiererlöse |
-26.966,00 € |
|
Gesamt |
379.231,00 € |
Erläuterungen:
1. |
Für die Kalkulation werden die
Personalkosten für 2022 entsprechend der Personalkostenhochrechnung
berücksichtigt. Diese fallen im Vergleich zum Vorjahr geringer aus, da es
einen Personalwechsel und eine damit verbundene Stundenumverteilung gegeben
hat. |
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2. |
Als Verwaltungskosten wird, wie in den
Vorjahren, eine geschätzte Pauschale i. H. v. 0,97 € je Restmüllgefäß
zugrunde gelegt. Unter die Pauschale gehören Kosten als Ausgleich für
anfallende Sachkosten, ADV-Kosten, Gemeinkosten etc.. |
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3. |
Der Betrag wurde aufgrund der in den
Vorjahren entstandenen Kosten für die Erstellung des Abfuhrkalenders ermittelt. |
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4. |
Der Betrag
wurde aufgrund der in 2021 entstandenen Kosten für die Verteilung ermittelt. |
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5. |
Nach dem Landesabfallgesetz (LAbfG) haben
die Gemeinden die in ihrem Gebiet anfallenden Abfälle einzusammeln. Diese
Pflicht umfasst auch das Einsammeln verbotswidrig abgelagerter Abfälle. Das
Einsammeln dieses „wilden Mülls“ wird von den Beschäftigten des
Baubetriebshofes vorgenommen. Da die Kosten für die Beseitigung
verbotswidriger Abfallablagerungen zu den ansatzfähigen Kosten gemäß § 9 Abs.
2 LAbfG im Sinne des KAG zählen, sind sie auf die Gebühren umzulegen und
somit von allen Abgabepflichtigen zu tragen. |
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6. |
Hierunter sind
die Deponiegebühren für die gesammelten Abfälle zu verstehen. Die Mulde, die
Säcke und Handschuhe stellt die Fa. Remondis kostenlos zur Verfügung. |
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7. |
Aufgrund des bestehenden Vertrages fallen
für eine Standzeitstunde 254,66 € (inkl. MwSt) an. Für die Entsorgung der
Schadstoffe berechnet der Kreis Coesfeld im kommenden Jahr 320,00 €/t. |
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8. |
Zu den ansatzfähigen Kosten gemäß § 9
Abs. 2 LAbfG zählen die Kosten für die Neuanschaffung, die Aufstellung und
die Unterhaltung der Straßenpapierkörbe. Hierzu zählen auch die Entleerungs-
und Muldengestellungskosten sowie die Deponiegebühren für die Beseitigung der
Abfälle. |
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9. |
Wie in den
vergangenen Jahren wird auch im Herbst 2022 den Bürgern:innen der Ortsteile
Schapdetten, Darup und Appelhülsen ein Presswagen für Grünabfälle zur
Verfügung gestellt. In Nottuln selbst wird die Aktion nicht durchgeführt, da
der Wertstoffhof vor Ort liegt. Aufgrund des aktuellen Abfallabfuhrvertrages
belaufen sich die Kosten für die Bereitstellung des Presswagens für 2022 auf ca.
865,00 € je Tag. Dies ist eine Steigerung von ca. 30,00 €/Tag. Diese
Preisanpassung i. H. v. 4% hat die Fa. Remondis zum 01.01.22 geltend gemacht. |
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10. |
Die Kosten für die Betreibung des
Wertstoffhofes ergeben sich wie folgt:
|
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|
Im Bereich der
Entgelte für den Transport hat die Fa. Remondis zum 01.01.2022 eine
Preisanpassung i. H. v. 4,93 % geltend gemacht. |
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11. |
Im Juli 2013
wurden in Nottuln vier Depotcontainer für die Erfassung von Elektrokleingeräten
aufgestellt. Die durch die Betreibung entstehenden Kosten (Aufstellung,
Miete, Leerung, Verwertung) sind durch die vom Kreis erhobenen
Benutzungsgebühren abgegolten. Es ist fraglich, ob das System aufgrund der
geringen Rentabilität weiterhin beibehalten wird. Solange das kreisweite
Defizit nicht weiter ansteigt, schlagen die WBC vor, zunächst von einer
Abschaffung abzusehen. Die Elektrokleingeräte würden andernfalls über die
Restmülltonnen entsorgt. Das wiederum führt aufgrund der höheren Restmüllmengen
zu steigenden Gebühren für die Restabfälle. |
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12. |
Durch Wartung
und Instandhaltung sind die aufgestellten Abfallgefäße durch den Entsorger im
funktionsfähigen Zustand zu halten. Nicht mehr funktionsfähige Behälter sind
auszutauschen. Die Kosten für die Bewirtschaftung des Behälterpools
(Behälterbestandspflege) werden durch den neuen, seit 01.01.2019 geltenden,
Abfallabfuhrvertrag separat ausgewiesen und werden pauschal berechnet. Für
2022 hat der Entsorger eine Preisanpassung i. H. v. 3,34 % geltend gemacht. |
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13. |
Der
Kopplungsnachlass wird vom Auftragnehmer im Rahmen der Ausschreibung gewährt,
da er den Zuschlag für die Sammlung und den Transport von Restmüll und
Bioabfall (Los 1 der Ausschreibung) sowie den Zuschlag für die Sammlung, den
Transport und Umschlag von Papier/Pappe/Karton (Los 3 der Ausschreibung)
erhalten hat. |
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14. |
Zur Optimierung
der Aufgabenerledigung bei der Sammlung und dem Transport von Abfällen wird
der Kreis Coesfeld, bzw. die WBC, im Rahmen der öffentlich-rechtlichen
Vereinbarung die operativen Aufgaben übernehmen. Der Bearbeitungsaufwand wird
spitz nach den tatsächlichen Arbeitsstunden abgerechnet. Die WBC rechnen
dabei mit 1 % der Rechnungssumme. Darüber hinaus wird ein 1%iger
Gewinnaufschlag für die Leistungen der WBC erhoben. Hierbei handelt es sich
um den gesetzlich vorgeschriebenen Mindestaufschlag, den eine GmbH bei der
Weiterberechnung von Leistungen erheben muss. |
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15. |
Es werden
voraussichtlich mehr Papiererlöse erwirtschaftet als Entgelte/Gebühren für
die Abfuhr der Papiertonnen anfallen. Die die Kosten übersteigenden Erlöse
werden bei den sonstigen Kosten berücksichtigt. |
Um den Anteil an den sonstigen Kosten je Gefäß zu erhalten,
wird der Gesamtbetrag durch die Anzahl der aufgestellten Restmüllgefäße
geteilt. (Anlage 2, Seite 4, Pkt. VI, abweichender Betrag durch
Rundungsdifferenzen)
379.231,00 € |
: |
6.234 Gefäße |
= |
60,83 € |
VII. Ermittlung
der Gesamtgebühr
Zur Berechnung
der kostendeckenden Abfallbeseitigungsgebühr wurden die ermittelten
Kostenbestandteile pro Gefäß zusammengefasst.
Laut Angaben der
citeq in Münster, können die Gebührensätze so gestaltet sein, dass sich zwei
Stellen hinter dem Komma ergeben. Die festgesetzte Gebühr muss jedoch durch
zwölf teilbar sein, um bei Zu- und Abgängen des laufenden Jahres
Rundungsfehlern vorzubeugen, die sich aufgrund mehrerer Kommastellen ergeben
können. Gebührensätze, die diese Voraussetzung nicht erfüllen, verursachen
einen erheblichen Verwaltungsaufwand, da die Rundungsfehler manuell
ausgeglichen werden müssen. Die ermittelte kostendeckende Gebühr wurde somit in
einigen Fällen geringfügig abgeändert.
VIII. Aus der
Kalkulation sich ergebende kostendeckende Jahresgebühr
Die
kostendeckende Gebühr 2022 für die regulären Abfallgefäße liegt aufgrund der
Kalkulation durchschnittlich 0,33 % bzw. 0,67 € unter den in 2021 gültigen
Gebührensätzen. Die finanziellen Auswirkungen in € und % sind der Anlage 2,
Seite 7, Pkt. X zu entnehmen.
Da die Verteilung
der an den Kreis Coesfeld zu zahlenden Gebühren (Grundgebühr und Restmüll) nach
dem Gefäßlitervolumen der Gefäße erfolgt, ergeben sich unterschiedliche
Steigerungen innerhalb der Abgabearten.
Die kostendeckende
Gesamt-Jahresgebühr liegt mit ca. 1.486.000,00 € nur 0,12 % unter dem Betrag,
der eingenommen wird, sollte der aktuelle Gebührensatz beibehalten werden.
Bei den beiden
gängigsten Abgabearten (120 l/14 tägliche Leerung und 80 l/4 wöchentliche
Leerung) liegen die Abweichungen bei -0,14 % oder -0,56 € bzw. -0,26 % oder -0,48
€.
Da die Einnahmen bei
einer kostendeckenden Jahresgebühr annähernd den Einnahmen bei den zur Zeit
gültigen Gebührensätzen entsprechen, wird von einer Gebührenänderung für 2022
abgesehen. Die einzige Ausnahme sind die für die Bewirtschaftung der Gefäße
anfallenden Tauschgebühren von 14,00 € /Tauschvorgang, bzw. für die 1,1
m³-Container von 28,00 €/ Tauschvorgang. Diese können für 2022 nicht
beibehalten werden. Die Gebühr, die an Remondis gezahlt wird, beträgt aufgrund
der Preisanpassung ab dem kommenden Jahr 17,00 € bzw. 35,00 €. Diese Gebühren
werden von jedem:jeder Bürger:in individuell getragen und sind daher nicht
Bestandteil der Kalkulation.
Finanzielle Auswirkungen:
Ergeben sich aus der anliegenden Kalkulation
Anlagen:
Anlage 1 – Gefäßstückzahl
Anlage 2 – Kalkulation
Anlage 3 – Haushaltsansätze
Anlage 4 - Satzungsänderung