hier: Vorstellung des in der AG zum Teilneubau der Grundschule Darup abgestimmten Entwurfs einschließlich Kostenberechnung und Beschluss über das weitere Vorgehen
Beschlussvorschlag:
Gemäß der Empfehlung der AG zum
Teilneubau der Grundschule in Darup beauftragt der Rat der Gemeinde Nottuln die
Verwaltung, den Entwurf in Variante 2d (siehe Anlage 1) zur Genehmigungsreife
zu führen und den Bauantrag zu stellen. Die Verwaltung erstattet zum Fortgang
in der Sache Bericht und veranlasst mit Vorliegen der Baugenehmigung
schnellstmöglich die notwendigen Ausschreibungen.
Sachverhalt:
Zum Beratungsstand in der Sache wird
allem voran auf VL 084/2020/2 und VL 061/2021 verwiesen. Mit letzter wurde in
der gemeinsamen Sitzung der Ausschüsse für Bildung und Soziales und Planen und
Bauen vom 11.05.2021 beschlossen:
„Die
Verwaltung wird beauftragt, auf der Grundlage der Variante 2 Fördermittel bei
der KfW aus der Richtlinie für die Bundesförderung für effiziente Gebäude -
hier Nichtwohngebäude - zu beantragen. Als anzustrebender
Energieeffizienzstandard wird dabei das Effizienzhaus 55 EE zu Grunde
gelegt. Die zu erwartende Fördersumme wird zum frühestmöglichen Zeitpunkt mit
der KfW plausibilisiert und von den 360.000 Euro, die der Ausschuss für Planen
und Bauen in seiner Sitzung vom 20.04.2021 zur Einsparung beschlossen hat, zum
Abzug gebracht. Der Differenzbetrag ist einzusparen oder durch alternative
Finanzierung auszugleichen, wobei nur die Kostengruppen 300, 400, 700
berücksichtigt werden.“
Ausgehend von dieser Beschlusslage
wurden seit dem 11.05.2021 verwaltungsseitig gemeinsam mit den beauftragten
Planern und der Schulleitung weitere umfangreiche Gespräche geführt. Diese
haben mit dem Ziel der o.g. Kostenreduktion insbesondere zu einer Änderung des
Grundrisses (siehe Anlage 1) und zu Einsparungen i.H.v. etwa 145.000 Euro
geführt. Im Ergebnis lautet die aktuelle Kostenberechnung aufbauend auf
Variante 2d nunmehr auf 2.296.799,84 Euro. Ein Anteil i.H.v. ca. 42.000 Euro an
der Gesamtersparnis ergibt sich dabei allerdings aus KG 500, die i.S.d.
Beschlusses vom 11.05.2021 von den 360.000 Euro nicht in Abzug gebracht werden
kann.
Zudem haben zur Bundesförderung für
energieeffiziente Gebäude umfangreiche Vorgespräche mit der KfW stattgefunden,
die mit Stand der Vorlagenerstellung in KW 24 einen Zuschuss in durch den
Architekten ermittelter Höhe von max. 318.500 Euro erwarten lassen.
Dieser Sachstand, der unter
Berücksichtigung der Einsparpotenziale in KG 300, 400 und 700 sowie einer
Bezuschussung durch die KfW Einsparungen von insgesamt etwa 420.000 Euro
ermöglicht (siehe Anlage 3), ist in der AG-Sitzung am 10.06.2021 vorgestellt
und erörtert worden.
Die
AG empfiehlt dem Rat nunmehr, die Verwaltung wie im Beschlussvorschlag
abgefasst zu beauftragen.
In der Sitzung des Rats am 29.06.2021
werden die beauftragten Architekten den aktuellen Projekt- und Kostenstand darüber
hinaus erneut vorstellen.
Weiteres Vorgehen:
Nach Beschlussfassung
im obigen Sinne, arbeitet das Architekturbüro in Zusammenarbeit mit den
beteiligten Fachplanern die Entwurfsplanung zur Genehmigungsplanung aus.
Parallel werden auch die Kosten weiter differenziert. In enger Abstimmung mit
der Unteren Bauaufsichtsbehörde wird sodann das notwendige
Genehmigungsverfahren durchlaufen. Während des laufenden Genehmigungsverfahrens
wird die Planung zur Ausführungsplanung weiterentwickelt und erste
Ausschreibungen werden vorbereitet. Mit dem Ziel eines zügigen Fortgangs des
Projekts, werden die Leistungsphasen dabei zeitlich so weit wie möglich
parallelisiert.
In der
AG-Sitzung vom 10.06.2021 wurde zudem vereinbart, dass für den Moment keine weiteren
AG-Sitzungen geplant sind, die Verwaltung die politischen Gremien und die AG
aber regelmäßig über den Stand der Dinge im Planungs- und Bauprozess
informiert.
Finanzielle Auswirkungen:
Für die von der AG bevorzugte
Entwurfsvariante 2d beläuft sich die Kostenberechnung nach DIN 276 auf 2.296.799,84
Euro brutto (siehe Anlage 2). Hinzu kommen Kosten in berechneter Höhe von
136.197,74 Euro brutto für den Anbau an den Altbautrakt.
Ausdrücklich noch nicht berücksichtigt
sind in dieser Berechnung die Kosten für das Inventar. Außenanlagen finden in
der Berechnung nur insoweit Berücksichtigung, als dass ein barrierefreier
Zugang zum Gebäude gewährleistet ist. Die Kosten der Schulhofgestaltung, die
selbst noch nicht detailliert geplant ist, aber auch nicht zwingend neu geplant
werden muss, sind nicht Bestandteil der o.g. Kostenberechnung.
Noch nicht abschließend ermittelt sind
die Kosten für
·
Baumaterialien
im Detail,
·
die
Gründung; hier wurden zunächst Annahmen getroffen, die gemeinsam mit dem Tragwerksplaner
auf Basis des vorliegenden Bodengutachtens noch plausibilisiert werden müssen,
·
die
brandschutztechnische Ertüchtigung der Kellerdecke,
·
die
Schließung der Erdgeschossdecke im Altbautrakt, die nach Verlegung der Kabel
für die elektrische Lautsprecheranlage (ELA-Anlage), die zu Alarmierungszwecken
in Gefahrensituationen erforderlich ist, noch „offen“ ist,
·
die
Herstellung der Notausgänge im Altbautrakt
Vor dem Hintergrund der konsequent zu
beobachtenden Baukostensteigerungen ist zudem zu beachten, dass mit steigenden
Baukosten (KG 300 und 400) auch die Honorare der Architekten, TGA-Ingenieure
und Statiker ggf. angepasst werden müssen.
Den Ausgaben stehen Einnahmen aus
Zahlungen der Versicherung in Höhe von etwa 950.000 € gegenüber, von denen zum
Zeitpunkt der Erstellung der Vorlage bereits ca. 375.000 € gebunden sind.
Die Gemeinde Nottuln beabsichtigt, für
die Baumaßnahme, wenn möglich, Fördermittel zu beantragen. Hier ist u.a. an die
zum 01.07.2021 ins Leben gerufene Bundesförderung für energieeffiziente Gebäude
zu denken.
Anlagen:
Anlage 1: Variante 2d
Anlage 2: Kostenberechnung nach DIN 276 zu Variante 2d
Anlage 3: Übersicht zur Kostenverfolgung