Betreff
Bürgeranregung gemäß § 24 Gemeindeordnung NRW - Wohnbauentwicklung
Vorlage
096/2020
Art
Beschlussvorlage
Untergeordnete Vorlage(n)

Beschlussvorschlag:

 

Der Antrag wird zur Beratung an den Ausschuss für Gemeindeentwicklung, Umwelt und Ordnungswesen verwiesen.

 


Sachverhalt:

 

Die Bürgeranregung vom 30.04.2020 ist der Vorlage als Anlage 1 beigefügt. Es handelt sich um eine Bürgeranregung gemäß § 24 der Gemeinde­ordnung NRW, für den nach § 4 Abs. 4 der Hauptsatzung der Gemeinde Nottuln der Haupt-und Finanzausschuss zuständig ist.

 

Aufgrund des bauplanungsrechtlichen Inhalts der Bürgeranregung wird die Beratung zuständigkeitshalber an den Ausschuss für Gemeindeentwicklung, Umwelt und Ordnungswesen, der nach § 4 Abs. 2 Nr. 3 der Zuständig­keits­ordnung für die Ausschüsse des Rates der Gemeinde Nottuln über die Bau­leitplanung gemäß BauGB berät und empfehlend beschließt, verwiesen.

 


Finanzielle Auswirkungen:

Noch nicht bekannt

 


Anlagen:

 

Anlage 1 Bürgeranregung gemäß § 24 Gemeindeordnung NRW