Beschlussvorschlag:
Der
Antrag wird zur Beratung an den Ausschuss für Gemeindeentwicklung, Umwelt und
Ordnungswesen verwiesen.
Sachverhalt:
Die Bürgeranregung vom 30.04.2020 ist der Vorlage
als Anlage 1 beigefügt. Es handelt sich um eine Bürgeranregung gemäß § 24 der
Gemeindeordnung NRW, für den nach § 4 Abs. 4 der Hauptsatzung der Gemeinde
Nottuln der Haupt-und Finanzausschuss zuständig ist.
Aufgrund des bauplanungsrechtlichen Inhalts der
Bürgeranregung wird die Beratung zuständigkeitshalber an den Ausschuss für
Gemeindeentwicklung, Umwelt und Ordnungswesen, der nach § 4 Abs. 2 Nr. 3 der
Zuständigkeitsordnung für die Ausschüsse des Rates der Gemeinde Nottuln über
die Bauleitplanung gemäß BauGB berät und empfehlend beschließt, verwiesen.
Finanzielle Auswirkungen:
Noch
nicht bekannt
Anlagen:
Anlage 1 Bürgeranregung gemäß § 24 Gemeindeordnung
NRW