hier: Aufstellungsbeschluss nach § 2 Abs. 1 BauGB
Beschlussvorschlag:
Ein
Verfahren zur Änderung des Bebauungsplans Nr. 6 „Zwischen Nieder- und
Oberstockumer Weg und Auf dem Esch“ wird nach § 13a BauGB für den in Anlage 1
gekennzeichneten Bereich mit dem vorrangigen Ziel eingeleitet, die
Festsetzungen zur Art der baulichen Nutzung, zur Bauweise, zur überbaubaren
Grundstücksfläche und zur Höhenentwicklung der baulichen Anlagen unter
besonderer Berücksichtigung der gewachsenen baulichen Strukturen anzupassen.
Sachverhalt:
Der
Bebauungsplan Nr. 6 „Zwischen Nieder- und Oberstockumer Weg und Auf dem Esch“
wurde in seiner ursprünglichen Fassung bereits im Jahre 1975 beschlossen und
ist insofern einer der ältesten Bebauungspläne im Nottulner Gemeindegebiet.
Seitdem wurde der Bebauungsplan einer Vielzahl von Änderungsverfahren
unterzogen, die zum Teil größere, regelmäßig aber nur kleine Bereiche in den
Blick genommen haben und einzelne Festsetzungen lediglich kleinräumig oder
grundstücksscharf geändert haben (dazu jüngst VL 171/2019 und 026/2020). Beinahe
fünf Jahrzehnte räumlicher Planungsvorstellungen finden nunmehr ihren
Niederschlag im betreffenden Bebauungsplan. Insgesamt führt der Bebauungsplan
daher mittlerweile eine bauplanungsrechtliche Situation herbei, der es nicht
mehr gelingt, eine nachvollziehbare städtebauliche Entwicklung und Ordnung
vorzuformulieren. So kollidieren etwa großzügige Grundstückszuschnitte mit
schmal bemessenen Baugrenzen, in inzwischen kleinteilig strukturierten
Siedlungsbereichen, die ganz überwiegend dem Wohnen dienen, verlangt der
Bebauungsplan einen Mindestanteil gewerblicher Nutzungen, und ohne
Berücksichtigung der Geländehöhenentwicklung ermöglicht der Bebauungsplan Höhen
baulicher Anlagen, die der Eigenart der näheren Umgebung fremd erscheinen.
Inzwischen
ist die Planurkunde unter Berücksichtigung aller Änderungsverfahren im Übrigen
nur noch schwer lesbar, was sich in Besprechungen mit Bauwilligen einerseits
und den am Bau beteiligten Behörden andererseits ebenso verdeutlicht wie an der
Zahl der durchgeführten und bis heute regelmäßig neu angeregten
Änderungsverfahren.
Bewertung:
Um
im o.g. Plangebiet langfristig eine angemessene Siedlungsentwicklung zu
ermöglichen, der es gelingt, die bestehenden städtebaulichen Strukturen zu
sichern und planvoll weiter zu entwickeln, ist ein erneutes Änderungsverfahren
erforderlich. Dieses soll nun aber – anders als in der Vergangenheit – das
gesamte Plangebiet in den Blick nehmen. Dabei geht es vorrangig um die
Sicherung qualitätsvoller Bebauungsmöglichkeiten, die unter Berücksichtigung
der gewachsenen Raum- und Baustruktur überarbeitet werden sollen. Insbesondere
die Festsetzungen zur Art der baulichen Nutzung, zur Bauweise, zur überbaubaren
Grundstücksfläche und zur Höhenentwicklung der baulichen Anlagen gilt es hier
auch unter Berücksichtigung ökonomischer, ökologischer und sozialer Belange
nachhaltig fortzuschreiben. Das kann insoweit je nach Lage im Plangebiet
künftig z.B. eine intensivere oder eben gerade weniger großzügige
Ausnutzbarkeit der Grundstücke zur Folge haben.
Von
besonderem städtebaulichen und insofern öffentlichen Interesse ist dabei gerade
das zuletzt genannte Maß der baulichen Nutzung, das für den Moment das
dringendste Steuerungsbedürfnis auslöst.
Dass
der politische Wille derzeit weitere Änderungen zugunsten einzelner oder
weniger Grundstücke eher nicht zulässt (etwa VL 026/2020), gleichzeitig aber
der Wunsch nach weiteren Möglichkeiten zum maßvollen Bauen in integrierter Lage
nachdrücklich besteht, haben die Diskussionen und Beschlüsse der hiesigen
Gremien bereits verdeutlicht (etwa VL 024/2020/1). Welche wesentliche und vor
allen Dingen für die Zukunft maßstabsbildende Rolle dabei gerade die
städtebauliche Qualität und die Dimensionierung der Baukörper zurecht einnimmt,
hat zuletzt die hiesige Diskussion im mobilen Baukulturbeirat verdeutlicht.
Diese Vorlage steht in unmittelbarem Zusammenhang mit der Vorlage zur Veränderungssperre für den Bereich Daruper Straße/Oberstockumer Weg/Am Hang im Geltungsbereich der Änderung des Bebauungsplans Nr. 6 „Zwischen Nieder- und Oberstockumer Weg und Auf dem Esch“.
Finanzielle Auswirkungen:
Interne
Personalaufwendungen
Anlagen:
Anlage
1: Geltungsbereich des
Änderungsverfahrens