Betreff
Einbringung des Haushaltsplanentwurfes 2020
Vorlage
196/2019
Art
Beschlussvorlage

Beschlussvorschlag:

Der eingebrachte Entwurf der Haushaltssatzung 2020 mit seinen Anlagen wird an die Fachausschüsse und zur Vorbereitung der Beschlussfassung an den Haupt- und Finanzausschuss verwiesen.

 


Sachverhalt:

Der Entwurf der Haushaltssatzung mit seinen Anlagen für das Haushaltsjahr 2020 wird von der Bürgermeisterin gemäß § 80 Abs. 2 S. 1 Gemeindeordnung für das Land NRW in die Ratssitzung eingebracht.

 


Finanzielle Auswirkungen:

Die finanziellen Auswirkungen für die Jahre 2020 bis 2023 sind im Haushaltsplanentwurf 2020 dargestellt.