Vorschlag der Einteilung des Wahlgebietes der Gemeinde Nottuln in zwei Kreiswahlbezirke; Abgabe eines Wahlbezirkes an die Gemeinde Havixbeck
Beschlussvorschlag:
Dem
Kreis Coesfeld wird vorgeschlagen, das Wahlgebiet der Gemeinde Nottuln wird in
2 Kreiswahlbezirke einzuteilen. Der Kreiswahlbezirk I soll die Wahlbezirke 1, 7, 9, 10, 11,
12, 13, der Kreiswahlbezirk II die Wahlbezirke 2, 3, 4, 5, 6, 8, 14, 15
umfassen.
Außerdem
wird vorgeschlagen, dass der Wahlbezirk 16 zur Bildung eines weiteren
Kreiswahlbezirkes an die Gemeinde Havixbeck abgegeben wird.
Sachverhalt:
Zunächst wird auf die Vorlage zur Einteilung
des Gemeindegebietes in Kommunalwahlbezirke verwiesen. Die Entscheidung über
die Einteilung ist Voraussetzung über den Beschluss über diesen Sachverhalt.
Gemäß den Angaben des Kreises Coesfeld (s.
Anlage) wird es zwischen den Gemeinden Havixbeck und Nottuln bei der Einteilung
der Kreiswahlbezirke zu einer Überschneidung der Gemeindegrenzen kommen. Diese
Situation ist aus den vergangenen Kommunalwahlen bereits bekannt.
Unter Berücksichtigung der aus der Vorlage
über die Einteilung des Gemeindegebietes in Kommunalwahlbezirke bekannten
gesetzlichen Vorgaben, welche auch für die Einteilung des Kreisgebietes gelten,
wird in Abstimmung mit der Gemeinde Havixbeck vorgeschlagen, die
Kommunalwahlbezirk 16 mit 1.197 Einwohnern dem Kreiswahlbezirk der Gemeinde
Havixbeck zuzuschlagen.
Damit ist der geforderte räumliche
Zusammenhang gegeben und die erforderliche Einwohnerzahl vorhanden.
Des Weiteren sind Vorschläge an den Kreis
Coesfeld über die Aufteilung der verbleibenden Kommunalwahlbezirke in zwei
Kreiswahlbezirke zu unterbreiten.
Im ersten Kreiswahlbezirk können die
Kommunalwahlbezirke 1, 7, 9, 10, 11, 12, 13 mit insgesamt 8.491 Einwohnern
zusammengefasst werden. Der zweite Kreiswahlbezirk kann die verbleibenden
Kommunalwahlbezirke 2, 3, 4, 5, 6, 8, 14, 15 mit insgesamt 9.449 Einwohnern
beinhalten. Für einen Kreiswahlbezirk ist eine durchschnittliche Einwohnerzahl
von 7.941 Einwohnern durch den Kreis Coesfeld ermittelt worden. Die Obergrenze
(25% über dem Durchschnitt) beträgt 9.926 Einwohner, die Untergrenze (25% unter
dem Durchschnitt) 5.956 Einwohner pro Kreiswahlbezirk.
Die beiden Vorschläge sind hinsichtlich der
Einwohnerzahl ausgewogen, räumlich zusammenhängend und innerhalb der
Schwankungsbreite.
Die Aufteilungen und Zuordnungen können dem
Kartenmaterial und sonstigen Anhängen zur Vorlage über die Einteilung des
Gemeindegebietes in Kommunalwahlbezirke entnommen werden.
Finanzielle Auswirkungen:
keine
Anlagen:
Anlage 1 Kreiswahlbezirke – Übersichtskarte
Anlage 2 Schreiben des Kreises Coesfeld