Betreff
Änderung der Satzung über die Erhebung von Elternbeiträgen für die Teilnahme von Kindern an der "Offenen Ganztagsschule" und weiteren Betreuungsmaßnahmen in den Schulen in Trägerschaft der Gemeinde Nottuln vom 14.02.2018 in der Fassung vom _________
Vorlage
192/2019
Art
Beschlussvorlage

Beschlussvorschlag:

Die als Anlage beigefügte 1. Änderungssatzung über die Erhebung von Elternbeiträgen für die Teilnahme von Kindern an der „Offenen Ganztagsschule“ und weiteren Betreuungsmaßnahmen in den Schulen in Trägerschaft der Gemeinde Nottuln vom 14.02.2018 in der Fassung vom ________ wird mit Wirkung zum 01.08.2020 beschlossen.


Sachverhalt:

Zum Schuljahr 2006/2007 wurde mit dem Verein Pippi Langstrumpf e.V. ein Kooperationsvertrag für die Betreuung im Rahmen des „Offenen Ganztags“ an der St. Martinus Grundschule und der Astrid-Lindgren-Grundschule abgeschlossen. Seit dem Schuljahr 2018/2019 stellt Pippi Langstrumpf e.V. ebenfalls die Betreuung an der St. Marien Grundschule im Rahmen des „Offenen Ganztags“ sicher.

Elternbeiträge
Seit Beginn des Schuljahres 2013/2014 werden die Elternbeiträge für die Betreuung in den Grundschulen durch die Gemeinde Nottuln erhoben, nachdem bei einer überörtlichen Prüfung festgestellt wurde, dass diese Aufgabenwahrnehmung durch die Förder- und Betreuungsvereine rechtlich nicht zulässig ist.

Rechtliche Grundlage für die Erhebung der Elternbeiträge ist die Satzung über die Erhebung von Elternbeiträgen für die Teilnahme von Kindern an der „Offenen Ganztagsschule“ und weiteren Betreuungsmaßnahmen in den Schulen in Trägerschaft der Gemeinde Nottuln vom 14.02.2018.

Seit dem Schuljahr 2006/2007 wurden die Elternbeiträge im Offenen Ganztag nicht erhöht. Zum Schuljahr 2016/2017 wurde lediglich das Anmeldeverfahren angepasst, um Einnahmen betreuungsscharf ausweisen zu können.

Die Landeszuweisungen sind zwar in den vergangenen Jahren gestiegen, diese kompensieren jedoch nicht mehr die ansteigenden Betreuungskosten. Pippi Langstrumpf e.V. beantragt daher die Elternbeiträge anzupassen.

Die Beiträge sind von Pippi Langstrumpf e.V. kostendeckend kalkuliert, dass zukünftig die jährliche Zuwendung der Gemeinde in Höhe von 7.200,00 € entfallen kann.

Der entsprechende Antrag mit Beitragskalkulation ist dieser Vorlage als Anlage beigefügt.

Anmerkung:
Von einer jährlichen automatischen Beitragsanpassung angelehnt an die Landesförderung wird, wie beantragt, von Seiten der Gemeindeverwaltung abgeraten, da nicht davon ausgegangen werden kann, dass die Kosten jährlich in prozentual gleicher Höhe steigen.

Vorschlag der Verwaltung:
Wenn sich die kalkulatorische Notwendigkeit ergeben sollte, kann auf Antrag neu über eine entsprechende Beitragsanpassung beraten und beschlossen werden.


Kündigungsmöglichkeit
Nach dem zurzeit geltenden Runderlass für Gebundene und offene Ganztagsschulen sowie außerunterrichtliche Ganztags- und Betreuungsangebote in Primarbereich und Sekundarstufe I stellen im Hinblick auf die Teilnahme an außerunterrichtlichen Angeboten in offenen Ganztagsschulen Schulen, Träger und Kommunen sicher, dass Schülerinnen und Schüler am herkunftssprachlichen Unterricht, an regelmäßig stattfindenden außerschulischen Bildungsangeboten (z.B. im Sportverein, in der Musikschule, beim Erlernen eines Musikinstruments), an ehrenamtlichen Tätigkeiten (z.B. in Kirchen und Religionsgemeinschaften, Vereinen und Jugendgruppen) sowie an Therapien oder an familiären Ereignissen teilnehmen können. In Absprache mit den Eltern sorgen sie dabei dafür, dass die Kontinuität der außerunterrichtlichen Angebote der Ganztagsschulen gewahrt bleibt. Hierbei ist darauf zu achten, dass eine dauerhafte und möglichst vollumfängliche Teilnahme an den Ganztagsangeboten gewährleistet und Regel und Ausnahme deutlich voneinander unterscheidbar sind.

Durch unentschuldigtes bzw. nichtgenehmigtes Fernbleiben von einer Betreuungsmaßnahme ist die Kontinuität der außerunterrichtlichen Angebote der Ganztagsschule nicht gewahrt. Es sollte daher in der Satzung in § 3 (6) folgender Punkt als Kündigungsmöglichkeit ergänzt werden:

-       wenn die Kontinuität der außerunterrichtlichen Angebote durch unregelmäßige Teilnahme, entgegen den jeweils geltenden Förderrichtlinien des Landes Nordrhein-Westfalen gefährdet ist.

Redaktionelle Änderung
Eine Redaktionelle Änderung in § 3 (3) letzter Spiegelstrich ist wie folgt vorzunehmen:

Die Worte „Empfänger von“ werden vor „Kindergeldzuschlag nach dem Bundeskindergeldgesetz (BKK)“ gesetzt.

Es besteht somit die Notwendigkeit die bestehende Satzung sowie die Anlage I durch eine Änderungssatzung zu ändern. Diese ist als Anlage ebenfalls beigefügt.

Nachrichtlich ist die vollständige Satzung inklusive Anlage I mit den neuen Beitragshöhen dieser Vorlage beigefügt. Die eingearbeiteten Änderungen sind dort fett und kursiv gekennzeichnet.

Der Beschluss ergeht als Empfehlung an den Gemeinderat.


Finanzielle Auswirkungen:

Da die vereinnahmten Elternbeiträge bisher in vollem Umfang an die Kooperationspartner weitergeleitet werden (durchlaufende Gelder), gibt es keine finanziellen Auswirkungen für den gemeindlichen Haushalt.


Anlagen:

  • Antrag des Vereins Pippi Langstrumpf e.V.
  • 1. Änderungssatzung über die Erhebung von Elternbeiträgen für die Teilnahme von Kindern an der „Offenen Ganztagsschule“ und weiteren Betreuungsmaßnahmen in den Schulen in Trägerschaft der Gemeinde Nottuln vom __________
  • Satzung über die Erhebung von Elternbeiträgen für die Teilnahme von Kindern an der „Offenen Ganztagsschule“ und weiteren Betreuungsmaßnahmen in den Grundschulen der Gemeinde Nottuln vom 14.02.2018 in der Fassung vom _________