Beschlussvorschlag:
Die Gemeinde Nottuln lobt für das Jahr 2020
einen Heimatpreis aus, sofern dieser durch das Land NRW im Rahmen einer
Vollfinanzierung mit einem Preisgeld von insgesamt 5.000 € gefördert wird.
Bei der Bewertung der Vorschläge sollen
insbesondere folgende Kriterien berücksichtigt werden:
- Besondere ehrenamtliche Verdienste innerhalb der Gemeinde mit Bezug
zur Gemeinde Nottuln und seinen Partnerkommunen.
- Herausragende ehrenamtlich organisierte Projekte mit einer
besonderen Nachhaltigkeit für das Leben in der Gemeinde Nottuln.
Sollte
auch in den Folgejahren ein Preisgeld durch das Land NRW bereitgestellt werden
beschließt der Rat der Gemeinde Nottuln bereits jetzt eine jährliche Auslobung
des Heimat-Preises.
Sachverhalt:
Das Land
Nordrhein-Westfalen hat im Jahr 2018 erstmalig das Förderprogramm „Heimat. Zukunft. Nordrhein-Westfalen. Wir
fördern, was Menschen verbindet.“ auf den Weg gebracht. Bis 2022 sollen
verschiedene Projekte mit insgesamt 150 Millionen Euro landesweit zur Verfügung
gestellt werden.
Ein Element daraus zur Förderung der Heimat ist der
Heimat-Preis. Ehrenamtliches Engagement soll durch die Auslobung des Preises in
den Focus der Öffentlichkeit gerückt werden. Damit verbunden ist die
Wertschätzung der geleisteten Arbeit vor Ort.
Kriterien zur Vergabe des „Heimat-Preises“:
Der Rat der Gemeinde Nottuln legt folgende
Kriterien fest:
- besonders ehrenamtliche Verdienste innerhalb der Gemeinde mit Bezug
zur Gemeinde Nottuln und seinen Partnerkommunen oder
- herausragende ehrenamtlich organisierte Projekte mit einer besonderen
Nachhaltigkeit für das Leben in der Gemeinde Nottuln
Privatpersonen der Gemeinde sowie die in Nottuln tätigen Vereine, Gruppen und
Initiativen können sich um den Heimatpreis bewerben oder vorgeschlagen werden.
Bewerbungen um den Heimat-Preis werden besonders berücksichtigt, wenn das
ehrenamtliche Engagement in den letzten 3 Jahren realisiert wurde.
Jury / Auswahlverfahren
Das Preisgeld beträgt 5.000 €, das als einzelner
Preis oder für bis zu drei Preisträgern/-projekten verliehen werden kann. Das
lokale Engagement der ehrenamtlich Tätigen soll mit diesem Preis gewürdigt
werden.
Für das Auswahlverfahren wird eine Jury gebildet.
Jede im Rat vertretene Fraktion entsendet jeweils eine Person. Dieses
Jury-Mitglied wird von den Parteien jährlich bis Ende Februar d.J. benannt.
Weitere Mitglieder der Jury sind der/die Bürgermeister/-in sowie bis zu zwei
Personen aus der Verwaltung. Den Vorsitz hat der/die Bürgermeister/-in.
Die Jury legt in der 1. Sitzung einen
Auswahlkatalog fest, nach dem für das Jahr entschieden wird.
Sie entscheidet mit Mehrheitsbeschluss über die Preisträger und die Höhe des
Preisgeldes.
Die Preisverleihung erfolgt im Rahmen einer gesonderten Veranstaltung.
Unter den Preisträgern wird auf Landesebene eine Jury die Auslobung und Verleihung zum
„Landes-Heimat-Preis“ vornehmen.
Vorgehen
- Der Rat der Gemeinde Nottuln spricht sich dafür aus, in Nottuln den
„Heimat-Preis“ des Landes NRW bis zum Ende der Förderperiode zu vergeben.
Er legt die Kriterien fest.
- Die Teilnahme an dem Förderprogramm wird bei der Bezirksregierung unter
Vorlage eines gültigen Ratsbeschlusses jährlich beantragt.
- Nach Bewilligung wird das Bewerbungsverfahren eröffnet und eine
Jury bestimmt die Preisträger.
- Angedachter Bewerbungsschluss ist jeweils der 01.09. Die Jury setzt
den genauen Termin fest.
Jeweils bis Jahresende hat die Umsetzung und
Preisverleihung zu erfolgen.
Bis März des Folgejahres ist der Verwendungsnachweis bei der Bezirksregierung
vorzulegen
Finanzielle Auswirkungen:
keine finanziellen Auswirkungen