Betreff
Heimat-Preis-Vergabe - Bewerbung der Gemeinde Nottuln um die Landesförderung aus dem Programm Heimat.Zukunft.Nordrhein-Westfalen
Vorlage
191/2019
Art
Beschlussvorlage

Beschlussvorschlag:

 

 

Die Gemeinde Nottuln lobt für das Jahr 2020 einen Heimatpreis aus, sofern dieser durch das Land NRW im Rahmen einer Vollfinanzierung mit einem Preisgeld von insgesamt 5.000 € gefördert wird.

 

Bei der Bewertung der Vorschläge sollen insbesondere folgende Kriterien berücksichtigt werden:

  1. Besondere ehrenamtliche Verdienste innerhalb der Gemeinde mit Bezug zur Gemeinde Nottuln und seinen Partnerkommunen.
  2. Herausragende ehrenamtlich organisierte Projekte mit einer besonderen Nachhaltigkeit für das Leben in der Gemeinde Nottuln.

Sollte auch in den Folgejahren ein Preisgeld durch das Land NRW bereitgestellt werden beschließt der Rat der Gemeinde Nottuln bereits jetzt eine jährliche Auslobung des Heimat-Preises.

 


Sachverhalt:

 

Das Land Nordrhein-Westfalen hat im Jahr 2018 erstmalig das Förderprogramm „Heimat. Zukunft. Nordrhein-Westfalen. Wir fördern, was Menschen verbindet.“ auf den Weg gebracht. Bis 2022 sollen verschiedene Projekte mit insgesamt 150 Millionen Euro landesweit zur Verfügung gestellt werden.

Ein Element daraus zur Förderung der Heimat ist der Heimat-Preis. Ehrenamtliches Engagement soll durch die Auslobung des Preises in den Focus der Öffentlichkeit gerückt werden. Damit verbunden ist die Wertschätzung der geleisteten Arbeit vor Ort.

Kriterien zur Vergabe des „Heimat-Preises“:

Der Rat der Gemeinde Nottuln legt folgende Kriterien fest:

  1. besonders ehrenamtliche Verdienste innerhalb der Gemeinde mit Bezug zur Gemeinde Nottuln und seinen Partnerkommunen oder
  2. herausragende ehrenamtlich organisierte Projekte mit einer besonderen Nachhaltigkeit für das Leben in der Gemeinde Nottuln


Privatpersonen der Gemeinde sowie die in Nottuln tätigen Vereine, Gruppen und Initiativen können sich um den Heimatpreis bewerben oder vorgeschlagen werden. Bewerbungen um den Heimat-Preis werden besonders berücksichtigt, wenn das ehrenamtliche Engagement in den letzten 3 Jahren realisiert wurde.

Jury / Auswahlverfahren

Das Preisgeld beträgt 5.000 €, das als einzelner Preis oder für bis zu drei Preisträgern/-projekten verliehen werden kann. Das lokale Engagement der ehrenamtlich Tätigen soll mit diesem Preis gewürdigt werden.

Für das Auswahlverfahren wird eine Jury gebildet. Jede im Rat vertretene Fraktion entsendet jeweils eine Person. Dieses Jury-Mitglied wird von den Parteien jährlich bis Ende Februar d.J. benannt. Weitere Mitglieder der Jury sind der/die Bürgermeister/-in sowie bis zu zwei Personen aus der Verwaltung. Den Vorsitz hat der/die Bürgermeister/-in.

Die Jury legt in der 1. Sitzung einen Auswahlkatalog fest, nach dem für das Jahr entschieden wird.
Sie entscheidet mit Mehrheitsbeschluss über die Preisträger und die Höhe des Preisgeldes.
Die Preisverleihung erfolgt im Rahmen einer gesonderten Veranstaltung.

Unter den Preisträgern wird auf Landesebene  eine Jury die Auslobung und Verleihung zum „Landes-Heimat-Preis“ vornehmen.

 

Vorgehen

  1. Der Rat der Gemeinde Nottuln spricht sich dafür aus, in Nottuln den „Heimat-Preis“ des Landes NRW bis zum Ende der Förderperiode zu vergeben. Er legt die Kriterien fest.
  2. Die Teilnahme an dem Förderprogramm wird bei der Bezirksregierung unter Vorlage eines gültigen Ratsbeschlusses jährlich beantragt.
  3. Nach Bewilligung wird das Bewerbungsverfahren eröffnet und eine Jury bestimmt die Preisträger.
  4. Angedachter Bewerbungsschluss ist jeweils der 01.09. Die Jury setzt den genauen Termin fest.

 

Jeweils bis Jahresende hat die Umsetzung und Preisverleihung zu erfolgen.
Bis März des Folgejahres ist der Verwendungsnachweis bei der Bezirksregierung vorzulegen

 


Finanzielle Auswirkungen:

keine finanziellen Auswirkungen