Betreff
Koordinierung von Aktivierungsideen bezüglich des Franz-Rhode-Parks
Vorlage
187/2019
Art
Beschlussvorlage

Beschlussvorschlag:

1.    Die Bürgerstiftung wird für einen Zeitraum von zwei Jahren als zentrale Stelle zur Koordination von Gestaltungs- und Entwicklungskonzepten des Franz-Rhode-Parks bestellt. Die Koordination beinhaltet ausschließlich die Aktivierung der Bevölkerung in die Ideenfindung für die Gestaltung des Franz-Rhode-Parks als einem Teil des Ortsmittelpunkts im Einvernehmen mit der Gemeindeverwaltung.

2.    Die Verwaltung wird beauftragt, Fördermöglichkeiten zur gestalterischen Entwicklung des Franz-Rhode-Parks zu eruieren.

 


Sachverhalt:

Mit Antrag vom 17.04.2019 haben die Fraktionen Bündnis 90/Die Grünen, CDU, FDP, UBG sowie die Bürgerstiftung Nottuln beantragt, die Koordinierung von Gestaltungs- und Aktivierungsideen und –aktivitäten (Veranstaltungen) in Bezug auf den Franz-Rhode-Park für einen Zeitraum von zwei Jahren auf die Bürgerstiftung zu übertragen.

 

Nach Rücksprache mit der Bürgerstiftung ist allerdings lediglich die Sammlung und zeitliche Koordinierung von Ideen für den Rhodepark sowie die Veröffentlichung eines Veranstaltungskalenders gemeint. Ausdrücklich nicht gewünscht ist eine Verantwortlichkeit für die Durchführung, Organisation oder Finanzierung der Veranstaltung bzw. Umsetzung einer Idee im Rhodepark.

 

Sofern diese Verantwortlichkeiten nicht durch die Bürgerstiftung übernommen werden sollen, stellt sich die Frage, wer diese übernehmen soll. Hier bleibt letztlich nur der jeweilige Ideengeber (Veranstalter).

 

Vor dem Hintergrund der Tatsache, dass zum jetzigen Zeitpunkt nicht überschaubar ist, welche Ideen, Projekte, Aktivitäten, etc. (Veranstaltungen) für den Rhodepark in Frage kommen, ist in der Folge auch nicht absehbar, welche Anforderungen an Fragen der Haftung, Sondernutzungserlaubnisse, gaststättenrechtliche Erlaubnisse, etc. zu stellen sind.

 

Die Durchführung der Veranstaltungen kann mithin nur in enger Abstimmung mit der Gemeindeverwaltung erfolgen, da ggf. Sondernutzungserlaubnisse zu erteilen oder Nutzungsverträge abzuschließen sind. Hier sollte die Bürgerstiftung Veranstalter darauf verweisen, zunächst Kontakt mit der Gemeindeverwaltung aufzunehmen. Gegebenenfalls können notwendige Erlaubnisse beantragt oder Verträge geschlossen werden. Verantwortlich ist allerdings der Veranstalter.

 

Sofern eine zeitliche Koordinierung von Veranstaltungen erfolgen soll, so ist die Bereitschaft der Bürgerstiftung zu begrüßen, dies zu leisten. Allerdings muss hier die Verantwortlichkeit letztlich bei der Gemeindeverwaltung liegen. Für den unwahrscheinlichen, aber letztlich nicht ausgeschlossenen Fall, dass einer von zwei konkurrierenden Veranstaltungen der Zuschlag erteilt werden müsste, soll jedenfalls nicht die Bürgerstiftung Partei einer rechtlichen Auseinandersetzung sein. Insofern ist auch hier eine enge Abstimmung zwischen Bürgerstiftung, Veranstalter und Gemeindeverwaltung erforderlich.

 

Letztlich ist zu sagen, dass Veranstaltungen für den Rhodepark nicht grundsätzlich anders zu behandeln sind, als andere erlaubnispflichtige Veranstaltungen im Gemeindegebiet auch.

 


Finanzielle Auswirkungen:

keine


Anlagen:

Anlage 1        Schreiben der Antragsteller vom 17.04.2019