hier: Einleitung eines Bauleitplanverfahrens zum Zweck der Betriebsflächenerweiterung der Firma Achterkamp in Appelhülsen
Beschlussvorschlag:
Die
Anregung wird in den Ausschuss für Gemeindeentwicklung, Umwelt und
Ordnungswesen verwiesen. Vor einer Beratung in diesem Gremium sucht die
Verwaltung die notwendigen Vorgespräche mit der Bezirksregierung Münster und
dem Kreis Coesfeld.
Sachverhalt:
Bevor der Rat am 01.10.2019 mit VL
117/2019 die Einstellung des Verfahrens zur Aufstellung einer
Innenbereichssatzung „Achterkamp“ i.S.v. § 34 Abs. 4 Nr. 3 BauGB und zugleich
die Aufhebung des dazu ergangenen Aufstellungsbeschlusses beschlossen hat, hatte
derselbe Antragsteller zuvor am 16.09.2019 vorsorglich einen ersatzweisen
Antrag auf Bauleitplanung gestellt.
Die Verwaltung sieht hier weiteren
Beratungsbedarf im zuständigen Ausschuss. Vor einer weitergehenden
Beschlussfassung sucht die Verwaltung jedoch die notwendigen Vorgespräche mit
der Bezirksregierung Münster und dem Kreis Coesfeld.
Finanzielle Auswirkungen:
keine
Anlagen:
Anlage 1 Anregung für eine Bauleitplanung