Betreff
Dachbegrünung bei Neubauten und Sanierungen
Antrag der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen vom 16.10.2019
Vorlage
166/2019
Art
Beschlussvorlage

Beschlussvorschlag:

Beschlussvorschlag der Antragssteller:

1.    Gemeinbedarfsgebäude, also Gebäude für kommunale Aufgaben mit öffentlichem Zweck, sollen zukünftig bei Sanierung oder Neubau mit einer Dachbegrünung vorgesehen werden, sofern die Gebäude eine Dachschräge unter 15 Grad aufweisen.

2.    Nach § 1 Abs. 3 BauGB hat unsere Kommune Nottuln die Planungshoheit und stellt Bauleitpläne für spätere Bebauungspläne auf. Dachbegrünungen sollen darin als einzuhaltender Standard für zukünftige Planungen integriert werden. Die Festsetzungen (§ 9 Abs. 1 Nr. 25 BauGB) von Begrünungen in neuen, geänderten und überplanten Bebauungsplänen ist durchaus üblich und für eine nachhaltige Ortsentwicklung zu empfehlen. Dachbegrünungen weisen hinsichtlich der Feinstaubproblematik sehr gute Reinigungseffekte auf.

 


Sachverhalt:

Die Gemeinde Nottuln begrüßt die Initiative, künftig die Begrünung von Dächern an öffentlichen Gebäuden zu fördern. Insoweit der Beschlussvorschlag unter 1. tatsächlich als „Soll-Vorschlag“ zu verstehen ist, bestehen hier keine Bedenken. Hier sei jedoch der ergänzende Hinweis gestattet, dass es sich bei den Gebäuden, die entsprechend des Beschlussvorschlags behandelt werden sollen, stets um Gebäude im Eigentum der Gemeinde Nottuln handeln muss und nicht um Mietobjekte handeln kann.

 

Der Beschlussvorschlag unter 2. bedarf zunächst der Klarstellung, dass die Gemeinde ihre Planungshoheit nicht unmittelbar aus § 1 Abs. 3 BauGB, sondern aus Art. 28 Abs. 2 GG schöpft. § 1 Abs. 3 BauGB beschreibt vielmehr den einer Bauleitplanung vorstehenden Erforderlichkeitsgrundsatz. Im Übrigen sei begrifflich klargestellt, dass auch der Bebauungsplan ein Bauleitplan ist.

Insoweit auch der Beschlussvorschlag unter 2. tatsächlich als „Soll-Vorschlag“ zu verstehen ist, bestehen auch hier keine Bedenken.


Finanzielle Auswirkungen:

keine


Anlagen:

Anlage 1        Antrag der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen vom 16.10.2019