a) Entwicklung 2019
b) Kalkulation der Abfallbeseitigungsgebühren 2020
c) Änderung der Abfallgebührensatzung
Beschlussvorschlag:
a) Die Entwicklung 2019 wird zur Kenntnis
genommen.
b) Die
Kalkulation der Abfallbeseitigungsgebühren für 2020 wird zur Kenntnis genommen.
c) Die
Abfallgebührensatzung wird - wie in Anlage 4 - geändert
Sachverhalt:
Zu 1) Entwicklung 2019
Bis zum jetzigen Zeitpunkt liegen die Gebührenbescheide
des Kreises Coesfeld und die Rechnungen der Entsorger bis einschließlich Juli
2019 vor. Anhand derer können für das laufende Jahr folgende Aussagen gemacht
werden:
Deponiegebühren
Bei den Deponie-, Benutzungs- und
Grundgebühren liegen die Abweichungen zwischen Kalkulation und
voraussichtlichen Mengen im einstelligen Prozentbereich. In zwei Bereichen
kommt es jedoch zu höheren Abweichungen. Zum Einen bei den Schadstoffen – hier
fällt die erwartete Menge um ca. 18 % geringer aus – und zum Anderen beim
Altpapier. Bei der Kalkulation 2019 wurde beim Altpapier ein DSD-Anteil von
16,82 % berücksichtigt, da zum Zeitpunkt der Kalkulation noch keine neue
Abstimmungsvereinbarung bestand. Diese wurde im Sommer 2019 geschlossen.
Demnach beteiligen sich die Systembetreiber ab 2019 mit einem Anteil von 35 %,
statt der bisherigen 16,82 %.
Gemeindewerke
Die Gemeindewerke erhalten u. a. Entgelte
für die Reinigung der Bushaltestellen und für die Entsorgung wilder
Müllablagerungen. Insgesamt wurden 7.903,00 € in der Kalkulation
berücksichtigt. Aufgrund der derzeitigen Zahlen wird davon ausgegangen, dass
der angesetzte Betrag um ca. 28 % bzw. rd. 2.244,00 € überschritten wird.
Wertstoffhof
Die für den Wertstoffhof zu erwartenden
Kosten für 2019 weichen nach aktuellem Stand um ca. 5 % von der Kalkulation ab.
Für die Betreibung werden demnach rd. 13.000,00 € mehr Aufwendungen anfallen
als geplant.
Entsorger/Schadstoffmobil/Presswagen
Bzgl. der Kosten für die gemeindliche
Abfuhr der Abfallgefäße wird z. Zt. nicht mit relevanten Abweichungen
gerechnet. Hier liegen die Veränderungen nach den derzeitigen Hochrechnungen im
einstelligen %-Bereich.
Erträge/Sonderposten (Sopo) /Erlöse
Die zu erwartenden Erträge aus
Abfallgebühren liegen zum jetzigen Zeitpunkt annähernd an den kalkulierten
Beträgen. Die Erträge aus den Wertstofferlösen werden deutlich geringer
ausfallen. Beim Altpapier fallen die Erträge voraussichtlich um ca. (-) 30% von
den kalkulierten Erlösen ab. Die Erlöslage beim Elektroschrott und Altmetall ist
ebenfalls niedriger als kalkuliert, allerdings beläuft sich die zu erwartende
Abweichung auf 2 bzw. 7%.
Aufgrund der derzeitigen Hochrechnungen
wird das Jahr 2019 voraussichtlich mit einer Unterdeckung von ca. 20.000,00 €
abschließen.
Zu 2 )
Kalkulation der Abfallbeseitigungsgebühren 2020
Aufgrund der ständig variierenden
Abfallmengen sowie der Anzahl der Abfallgefäße werden die
Abfallentsorgungsgebühren der Gemeinde Nottuln jährlich neu kalkuliert. Das
Kommunalabgabengesetz (KAG) gibt die Möglichkeit, der Gebührenrechnung einen
Kalkulationszeitraum von drei Jahren zu Grunde zu legen. Da die Erträge und
Aufwendungen der Abfallbeseitigung jedoch an verschiedene, teilweise
unvorhersehbare Kriterien gebunden sind (z.B. Gefäß-, Mengenentwicklung,
Entgelte des Entsorgers, Höhe der vom Kreis vorgegebenen Deponiegebühren und
Erlöse), sollte jedes Jahr neu kalkuliert werden.
Vorbehaltlich der Zustimmung des Kreistages
hat der Kreis Coesfeld die voraussichtlichen Benutzungsgebühren für 2020 mitgeteilt.
Die Gebühren, die der Gemeinde für die Wertstoffe berechnet werden, sind keine Deponiegebühren.
Diese Stoffe werden wiederverwertet. Vielmehr stellt der Kreis den Kommunen die
Aufwendungen in Rechnung, die die Wirtschaftsbetriebe des Kreises (WBC) mit dem
Handling der Verwertung haben.
|
2016 €/t |
2017 €/t |
2018 €/t |
2019 €/t |
2020 €/t |
Restabfälle |
145,00 € |
145,00 € |
145,00 € |
149,00 € |
149,00 € |
Sperrgut |
145,00 € |
145,00 € |
145,00 € |
149,00 € |
149,00 € |
Altholz |
4,00 € |
60,00 € |
70,00 € |
70,00 € |
70,00 € |
Grün-/Bioabfälle |
65,00 € |
65,00 € |
65,00 € |
69,00 € |
74,80 € |
E-Schrott |
99,00 € |
79,00 € |
70,00 € |
70,00 € |
70,00 € |
Altmetall |
99,00 € |
99,00 € |
70,00 € |
70,00 € |
70,00 € |
Papier |
13,00 € |
13,00 € |
15,00 € |
15,00 € |
15,00 € |
Umschlag1 |
20,00 € |
20,00 € |
20,00 € |
20,00 € |
20,00 € |
Schadstoffe |
200,00 € |
200,00 € |
300,00 € |
300,00 € |
300,00 € |
1 Für Restabfälle aus
Straßenpapierkörben und Sperrgut
Erlöse |
2017 €/t |
2018 €/t |
2019 €/t |
2020 €/t |
|
Papier |
100,00 € |
126,00 € |
90,00 € |
73,00 € |
|
E-Schrott
Sammelgruppe 4 |
87,50 € |
160,00 € |
188,00 € |
155,00 € |
Elektrogroßgeräte |
E-Schrott
Sammelgruppe 5 |
70,75 € |
142,00 € |
180,00 € |
160,00 € |
Elektrokleingeräte |
Altmetall |
103,00 € |
160,00 € |
200,00 € |
185,00 € |
|
E-Schrott
Depotcontainer |
70,75 € |
128,00 € |
140,00 € |
130,00 € |
E-Kleingeräte/Container |
Kunststoff-Sperrmüll |
--- |
7,00 € |
--- |
|
|
Die
Wertstofferlöse, die der Gemeinde Nottuln ausgeschüttet werden, sind aufgrund
der starken Schwankungen der Marktpreise der einzelnen Fraktionen nur schwer
vorherzusehen.
Die Tendenz der
Wertstofferlöse ist z. Zt. in allen Bereichen sinkend. Da die Erlöse
indexbezogen sind, ist eine genaue Vorhersage nicht möglich. Da für diverse
Sammelgruppen auch in 2020 keine Optierung (Eigenverwertung durch den
öffentlich-rechtlichen Entsorgungsträger) mehr erfolgt, entfallen die Erlöse
der betroffenen Gruppen. Die Sammelgruppen, für die noch Erlöse erzielt werden,
können der vorstehenden Tabelle entnommen werden.
I. Ermittlung der
Berechnungsgrundlage
Als
Berechnungsgrundlage für die Verteilung der Beseitigungskosten für Restabfälle
wurde das Jahresvolumen der Gefäße gewählt. Das Jahresvolumen wird anhand der
Größe der Gefäße, der Abfuhrrhythmen und der Anzahl der aufgestellten Gefäße
berechnet.
a)
Gefäßstückzahlen
Durch
Neuaufstellungen und Abmeldungen sowie Umbestellungen innerhalb der Gefäßgrößen
und Abfuhrrhythmen ergeben sich auch im nächsten Jahr Änderungen bei den
Gefäßstückzahlen. Um diese Änderungen bei der Kalkulation berücksichtigen zu
können, wurde der durchschnittliche Zugang bzw. Abgang innerhalb der einzelnen
Gefäßgrößen im Jahr 2018 und 2019 ermittelt. Hieraus resultieren die der
Kalkulation zugrunde liegenden Gefäßstückzahlen (siehe Anlage 1).
b) Anzahl der
Abfuhren pro Jahr
Durch die
Abfallbeseitigungssatzung erhält der Bürger die Möglichkeit, zwischen einem
14-täglichen und einem vierwöchentlichen Entleerungsrhythmus der Restmülltonne
zu wählen. In 2020 wird voraussichtlich von 53 % der Anschlusspflichtigen eine
vierwöchentliche Abfuhr gewählt und von 47 % die 14-tägliche Abfuhr. Die
bisherige Wahlmöglichkeit wird von den Bürgern gut angenommen und sollte
deshalb beibehalten werden.
II. Anteile der
Beseitigungskosten
Auf der Grundlage
des Abfallaufkommens 2019 (Januar bis einschließlich Juli) wird das Aufkommen
und somit die Gebühren für das Jahr 2020 beim Restmüll wie folgt geschätzt:
a) gewichtsabhängige Beseitigungskosten
Restmüll |
1.955 t |
x |
149,00 € |
= |
291.295,00 € |
Die weiteren
Deponiegebühren/Verwertungskosten für Sperrmüll, Holz, Schadstoffe, Grünabfälle,
E-Schrott und Altmetall werden bei dem Punkt „Sonstige Kosten – Wertstoffhof“
einbezogen. Durch die Ausschüttung der Erlöse an die Kommunen werden neben den
Deponiegebühren auch die Erlöse für die Wertstoffe beim Wertstoffhof berücksichtigt.
Die Deponiegebühren für die Fraktionen Papier und Bioabfall werden hingegen
direkt bei den anfallenden Kosten der jeweiligen Gefäße berücksichtigt. So auch
die Erlöse für Papier.
b) Grundgebühr
Der Kreis
Coesfeld setzt in seiner Satzung die Höhe der Grundgebühr pro Gefäß fest.
Seit 1998 wird
die Grundgebühr zum Ausgleich eines Teils der Vorhaltekosten (fixe Kosten)
erhoben. Wie bereits in den Vorjahren wird der Kreis auch 2020 die Grundgebühr
nach der Anzahl der aufgestellten Müllgefäße, Stand 01.07.2019, auf die
Gemeinden umlegen.
Die Grundgebühr
2020 (je Einheit) beträgt – wie in 2019 – 17,50 €.
Bei der
Grundgebühr wird eine Gewichtung nach Gefäßgrößen und der unterschiedlichen
Abfuhrrhythmen der jeweiligen Gemeinden vorgenommen:
|
|
|
2020 |
80 l/120
l-Gefäße 4 w. |
1 |
Einheit |
17,50 € |
80 l/120
l-Gefäße 14 t |
1,1 |
Einheiten |
19,25 € |
240 l Gefäße |
2 |
Einheiten |
35,00 € |
1,1 m³
Container |
10 |
Einheiten |
175,00 € |
Unter
Berücksichtigung des Gefäßbestandes zum 01.07.2019 ergibt sich für die Gemeinde
Nottuln nachfolgende Berechnung der Grundgebühr:
Gefäßgröße
|
Anzahl Stand 01.07.2019 |
|
Grundgebühr |
||
80 l/120 l 4 w |
3.121 |
x |
17,50 € |
= |
54.617,50 € |
80 l/120 14 t |
2.055 |
x |
19,25 € |
= |
39.558,75 € |
240 l |
886 |
x |
35,00 € |
= |
31.010,00 € |
1,1 m³ |
19 |
x |
175,00 € |
= |
3.325,00 € |
Grundgebühr |
6.081 |
|
|
|
128.511,25 € |
Die Summe der
mengenabhängigen Beseitigungskosten und die an den Kreis zu zahlende
Grundgebühr werden nach dem Jahresvolumen der Gefäße umgelegt. Diese Art der
Verteilung der insgesamt an den Kreis zu zahlenden Kosten entspricht der
Vorgehensweise der Vorjahre.
Ermittlung der an
den Kreis zu zahlenden Gebühren
Gewichtsabhängige
Beseitigungskosten |
291.295,00 € |
Grundgebühr
(gerundet) |
128.511,00 € |
|
419.806,00 € |
Die Grundgebühr
wird nach dem prozentualen Anteil der einzelnen Volumen am Gesamtvolumen
umgelegt (siehe Anlage 2, Seite 3, Pkt. II).
III. Anteile
Beförderung, Vergütung, Muldengestellung – Restabfallgefäße –
Gemäß § 5 Abs. 6
LAbfG haben die kreisangehörigen Gemeinden die in ihrem Gebiet anfallenden
Abfälle einzusammeln und zu den Abfallentsorgungsanlagen der Kreise zu
befördern. Diese Verpflichtung wird in der Gemeinde Nottuln durch die
Beauftragung der Fa. Remondis Münsterland GmbH & Co. KG erfüllt. Für das
Jahr 2020 wurde seitens des Entsorgers keine Preisanpassung geltend gemacht.
Aufgrund der Ausschreibung des Abfallabfuhrvertrages zum 01.01.2019 und der
öffentlich-rechtlichen Vereinbarung vom 14.03.2017 werden die Entgelte für das
Sammeln und Befördern sowie die Gestellung (Mietkauf) der Gefäße an die WBC
entrichtet. Die WBC erhalten demnach im Jahr 2020 eine Vergütung i. H. v.
179.410,87 € (Anlage 2, Seite 4, Pkt. III, abweichender Betrag durch
Rundungsdifferenzen). Die Aufteilung der Tonagen (1.955 t) erfolgte nach Abzug
der Menge für die 1,1 m³-Container (89 t) wie folgt: 1/3 für die 4 wöchentliche
Abfuhr und 2/3 für die 14-tägliche Abfuhr.
Gesamt Restmüll:
Gestellung 80 l |
3.048 Gefäße |
x |
0,14 € |
x |
12 Mon. |
= |
5.120,64 € |
Gestellung 120 l |
2.121 Gefäße |
x |
0,13 € |
x |
12 Mon. |
= |
3.308,76 € |
Gestellung 240 l |
910 Gefäße |
x |
0,18 € |
x |
12 Mon. |
= |
1.965,60 € |
Gestellung 1,1 m³ |
21 Gefäße |
x |
0,93 € |
x |
12 Mon. |
= |
234,36 € |
Beförderung |
1.955 t |
x |
21,52 € |
|
|
= |
42.071,60 € |
Vergütung 14-täglich |
2.836 Gefäße |
x |
1,66 € |
x |
12 Mon. |
= |
56.493,12 € |
Vergütung 4-wöchentl. |
3.243 Gefäße |
x |
0,83 € |
x |
12 Mon. |
= |
32.300,28 € |
Vergütung wöchentl. 1,1 m³ |
21 Gefäße |
x |
36,79 € |
x |
12 Mon. |
= |
9.271,08 € |
|
|
|
|
|
|
|
150.765,44 € |
zzgl. 19 % MwSt |
|
|
|
|
|
|
28.645,43 € |
Insgesamt |
|
|
|
|
|
|
179.410,87
€ |
a) Gebührenanteil 14-tägliche Abfuhr:
Gestellung 80 l |
934 Gefäße |
x |
0,14 € |
x |
12 Mon. |
= |
1.569,12 € |
Gestellung 120 l |
1.127 Gefäße |
x |
0,13 € |
x |
12 Mon. |
= |
1.758,12 € |
Gestellung 240 l |
775 Gefäße |
x |
0,18 € |
x |
12 Mon. |
= |
1.674,00 € |
Beförderung |
1.244 t |
x |
21,52 € |
|
|
= |
26.770,88 € |
Vergütung 14-täglich |
2.836 Gefäße |
x |
1,66 € |
x |
12 Mon. |
= |
56.493,12 € |
|
|
|
|
|
|
|
88.265,24 € |
zzgl. 19 % MwSt |
|
|
|
|
|
|
16.770,40 € |
Insgesamt |
|
|
|
|
|
|
105.035,64
€ |
Kostenanteil je Gefäß mit 14-täglicher Abfuhr
|
105.035,64 € |
: |
2.836 |
= |
37,04 € |
b) Gebührenanteil 4-wöchentliche Abfuhr:
Gestellung 80 l |
2.114 Gefäße |
x |
0,14 € |
x |
12 Mon. |
= |
3.551,52 € |
Gestellung 120 l |
994 Gefäße |
x |
0,13 € |
x |
12 Mon. |
= |
1.550,64 € |
Gestellung 240 l |
135 Gefäße |
x |
0,18 € |
x |
12 Mon. |
= |
291,60 € |
Beförderung |
622 t |
x |
21,52 € |
|
|
= |
13.385,44 € |
Vergütung 4 wöchentlich |
3.243 Gefäße |
x |
0,83 € |
x |
12 Mon. |
= |
32.300,28 € |
|
|
|
|
|
|
|
51.079,48 € |
zzgl. 19 % MwSt |
|
|
|
|
|
|
9.705,10 € |
Insgesamt |
|
|
|
|
|
|
60.784,58
€ |
Kostenanteil je Gefäß mit 4 wöchentl. Abfuhr |
60.784,58 € |
: |
3.243 |
= |
18,74 € |
c) Gebührenanteil der 1,1 m³ - Container:
Vergütung |
21 Gefäße |
x |
36,79 € |
x |
12 Mon. |
= |
9.271,08 € |
Gestellung 1,1
m³ |
21 Gefäße |
x |
0,93 € |
x |
12 Mon. |
= |
234,36 € |
Beförderung |
89 t |
x |
21,52 € |
|
|
= |
1.915,28 € |
|
|
|
|
|
|
|
11.420,72 € |
zzgl. 19 % MwSt |
|
|
|
|
|
|
2.169,94 € |
Insgesamt |
|
|
|
|
|
|
13.590,66 € |
Kostenanteil je Container |
13.590,66 € |
: |
21 |
= |
647,17 € |
IV. Kostenanteil
Papiertonne
Die neun
Systembetreiber (DSD AG, Interseroh, Belland …) rechnen der Gemeinde einen
prozentualen Anteil an gebrauchten Einwegverpackungen aus Papier/Pappe/Karton
(PPK) im Rahmen der kommunalen Altpapiererfassung und –verwertung zu. Dieser
vom Institut für Abfall, Abwasser und Infrastruktur (INFA) ermittelte Anteil
(der sog. Masseanteil) betrug bisher für die Gemeinde Nottuln 16,82 %. Der von
der Gemeinde zu
tragende
Anteil lag demnach bei 83,18 %.
Am 01.01.2019 ist
das neue Verpackungsgesetz in Kraft getreten. Das enthält neue Vorgaben für die
Abstimmung zwischen den öffentlich rechtlichen Entsorgungsträgern und den
Systembetreibern. Für die Sammlung und den Transport wird zukünftig nach
Volumen- und nicht mehr – wie bisher – nach Masseanteilen abgerechnet. Der
Anteil der Kostenbeteiligung der Systembetreiber beträgt nach der im Juli 2019
geschlossenen Abstimmungsvereinbarung zwischen den WBC und den Systembetreibern
35 %. Der kommunale Anteil liegt somit bei 65 %. Aufgrund der v. g.
Abstimmungsvereinbarung beteiligen sich die Systembetreiber beim Sammeln und Befördern
der Papierverpackungen für 35 % der gesammelten Mengen mit 112,00 €/t.
Bei den Erlösen
orientiert sich die Beteiligung weiterhin am Gewichtsverhältnis. 35 % der
Erlöse gehen an die Systembetreiber.
Neben den
Entsorgerkosten und den an den Kreis zu entrichtenden Verwertungsgebühren
werden zur Ermittlung des Gebührenanteils der Papiertonne auch die zu
erwartenden Papiererlöse für das Altpapier aus der kommunalen Sammlung
berücksichtigt. In 2020 werden mit 73,00 €/t voraussichtlich genügend Papiererlöse
erwirtschaftet, um die Papiertonne zu finanzieren. Der Kostenanteil für die
Papiertonne ergibt sich wie folgt:
Gestellung 240 l |
7.017 Gefäße |
x |
0,18 € |
x |
12 Mon. |
= |
15.156,72 € |
Beförderung |
1.256 t |
x |
6,86 € |
|
|
= |
8.616,16 € |
Vergütung |
7.017 Gefäße |
x |
0,69 € |
x |
12 Mon. |
= |
58.100,76 € |
|
|
|
|
|
|
|
81.873,64 € |
./. DSD-Beteiligung |
440 t |
x |
112,00 € |
|
|
= |
49.280,00 € |
Gesamt Entsorger |
|
|
|
|
|
|
32.593,64 € |
zzgl.19 % MwSt |
|
|
|
|
|
|
6.192,79 € |
Entsorger |
|
|
|
|
|
|
38.786,43 € |
Benutzungsgebühren |
1.256 t |
x |
15,00 € |
|
|
= |
18.840,00 € |
./. DSD-Anteil 35 % |
|
|
|
|
|
|
6.594,00 € |
Benutzungsgebühren |
|
|
|
|
|
|
12.246,00
€ |
Gesamt |
|
|
|
|
|
|
51.032,43
€ |
./. Papiererlöse (kommunale Abfuhr ./. DSD-Anteil 35 %) |
816 t |
x |
73,00 € |
|
|
= |
59.568,00 € |
Gesamt |
|
|
|
|
|
|
-8.535,57
€ |
Gebührenanteil je Gefäß: |
0,00 € |
Die überschüssigen Papiererlöse werden unter Pkt. VI „Sonstige Kosten“
berücksichtigt.
Zusätzliche
Papiertonnen
Den Bürgern wird
weiterhin die Möglichkeit gewährt, eine zusätzliche Papiertonne aufstellen zu
lassen. Die Gebühr für das Gefäß beträgt 0,00 €.
V. Kostenanteil
Biotonne
Für die
Ermittlung der Kosten für die Biotonne werden zu den Deponiegebühren die an den
Entsorger zu entrichtenden Kosten hinzugerechnet (Anlage 2, Seite 4, Pkt. V;
abweichender Betrag durch Rundungsdifferenzen).
Gestellung 120 l |
2.909 Gefäße |
x |
0,13 € |
x |
12 Mon. |
= |
4.538,04 € |
Gestellung 240 l |
3.267 Gefäße |
x |
0,18 € |
x |
12 Mon. |
= |
7.056,72 € |
Vergütung |
6.176 Gefäße |
x |
1,60 € |
x |
12 Mon. |
= |
118.579,20 € |
Beförderung |
3.166 t |
x |
6,54 € |
|
|
= |
20.705,64 € |
|
|
|
|
|
|
|
150.879,60 € |
zzgl. 19 % MwSt |
|
|
|
|
|
|
28.667,12 € |
Gesamt
Entsorger
|
|
|
|
|
|
|
179.546,72 € |
Deponiegebühr |
3.166 t |
x |
74,80 € |
|
|
= |
236.816,80 € |
Gesamt |
|
|
|
|
|
|
416.363,52 |
Von den zu
verteilenden Kosten wird der Anteil, den die Eigenkompostierer tragen,
abgezogen. Die
Eigenkompostierer, die keine Biotonne haben, müssen dennoch einen Anteil an der
Biotonne tragen (Vorhaltekosten für die Möglichkeit der Inanspruchnahme einer
Biotonne).
Voraussichtliche Anzahl der Eigenkompostierer in 2020: |
717 |
Voraussichtlicher Anteil der Eigenkompostierer an der Biotonne: (Der Anteil von
23,00 € ist so errechnet worden, dass sich eine Ersparnis von ca. 70 %
ergibt) |
23,00 € |
717 Eigenkompostierer x 23,00 € = |
16.491,00 € |
Nach Abzug des
Eigenkompostiereranteils bleiben noch zu verteilende Kosten in Höhe von
399.872,52 € (416.363,52 € ./. 16.491,00 €).
Die Kosten werden
auf alle 5.328 regulären Biotonnen verteilt:
399.872,52 € |
: |
5.328 Gefäße |
= |
75,05 € |
Zusätzliche
Biotonnen
Dem Bürger wird
die Möglichkeit eingeräumt, ein zusätzliches 120 l-Gefäß bzw. anstatt der
bereits vorhandenen 120 l-Tonne eine 240 l-Tonne ohne Aufpreis zu erhalten.
a) Für jede 1., 3., 5. etc. zusätzliche
Biotonne (120 l-Volumen) wird keine Gebühr erhoben.
b) Für jede 2., 4., 6. etc. zusätzliche
Biotonne (120 l-Volumen) beträgt die Gebühr 75,00 € im Jahr.
Die Gebühr für
die zusätzlichen, kostenpflichtigen Biotonnen (75,00 €) weicht geringfügig von
dem errechneten Gebührenanteil ab. Die Gebühr für die zusätzliche Biotonne wird
u. a. separat erhoben und muss daher durch 12 teilbar sein (s. Punkt VII der
Kalkulation).
VI. Anteil an den
sonstigen Kosten (gerundet)
1. |
Personalkosten |
56.534,00 € |
2. |
Verwaltungskosten |
5.917,00 € |
3. |
Kosten für die
Erstellung des Abfuhrkalenders |
1.600,00 € |
4. |
Kosten für die
Verteilung des Abfuhrkalenders |
1.500,00 € |
5. |
Beseitigung von
„wildem Müll“ a) wilde
Müllablagerungen b) Reinigung
der Bushaltestellen |
9.272,00 € 5.875,00 € |
6. |
Kosten für
Umweltaktionen |
959,00 € |
7. |
Kosten für den
Einsatz des Schadstoffmobiles a) Sammlung b) Entsorgung (
9 t x 300,00 €)
|
14.872,00 € 2.700,00 € |
8. |
Kosten für die
Straßenpapierkörbe a)
Entleerungskosten des Bauhofes b)
Deponiegebühren (36 t x 169,00 € (Deponie- u. Umschlaggeb.) c)
Muldengestellungskosten d)
Anschaffungs-/Aufstellungskosten
|
21.120,00 € 6.084,00 € 1.683,00 € 2.000,00 € |
9. |
Presswagen |
2.500,00 € |
10. |
Betreibung
Wertstoffhof |
266.740,00 € |
11. |
Überschüssige
Papiererlöse |
-8.535,00 € |
12. |
Erlöse
Depotcontainer E-Schrott |
-1.820,00 € |
13. |
Sonderposten |
-36.000,00 € |
14. |
Behälterbestandspflege |
16.692,00 € |
15. |
Kopplungsnachlass |
-12.621,00 € |
16. |
WBC
Aufwandsentschädigung |
8.570,00 € |
|
Gesamt |
365.642,00 €
|
Erläuterungen:
1. |
Für die Kalkulation werden die
Personalkosten für 2020 entsprechend der Personalkostenhochrechnung
berücksichtigt.
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2. |
Als Verwaltungskosten wird, wie in den
Vorjahren, eine geschätzte Pauschale i. H. v. 0,97 € je Restmüllgefäß
zugrunde gelegt. Unter die Pauschale gehören Kosten als Ausgleich für
anfallende Sachkosten, ADV-Kosten, Gemeinkosten etc..
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3. |
Der Betrag wurde aufgrund der in den
Vorjahren entstandenen Kosten für die Erstellung des Abfuhrkalenders ermittelt.
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4. |
Der Betrag
wurde aufgrund der in 2019 entstandenen Kosten für die Verteilung ermittelt.
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5. |
Nach dem Landesabfallgesetz (LAbfG) haben
die Gemeinden die in ihrem Gebiet anfallenden Abfälle einzusammeln. Diese
Pflicht umfasst auch das Einsammeln verbotswidrig abgelagerter Abfälle. Das
Einsammeln dieses „wilden Mülls“ wird von den Beschäftigten des
Baubetriebshofes vorgenommen. Da die Kosten für die Beseitigung
verbotswidriger Abfallablagerungen zu den ansatzfähigen Kosten gemäß § 9 Abs.
2 LAbfG im Sinne des KAG zählen, sind sie auf die Gebühren umzulegen und
somit von allen Abgabepflichtigen zu tragen.
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6. |
Unter diesen
Kosten sind die entstehenden Kosten für Müllsammelaktionen zu verstehen. Die
Mulde, die Säcke und Handschuhe stellt die Fa. Remondis kostenlos zur
Verfügung. Hier fallen lediglich die Deponiegebühren für die gesammelten
Abfälle an.
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7. |
Aufgrund des bestehenden Vertrages fallen
für eine Standzeitstunde 185,03 € (inkl. MwSt) an. Das Schadstoffmobil wird
in 2020 an 78 Std. eingesetzt. Für die Entsorgung der Schadstoffe berechnet
der Kreis Coesfeld im kommenden Jahr 300,00 €/t. Für 2020 wird von einer
Menge von 9 t ausgegangen.
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8. |
Zu den ansatzfähigen Kosten gemäß § 9
Abs. 2 LAbfG zählen die Kosten für die Neuanschaffung, die Aufstellung und
die Unterhaltung der Straßenpapierkörbe. Hierzu zählen auch die Entleerungs-
und Muldengestellungskosten sowie die Deponiegebühren für die Beseitigung der
Abfälle.
Da die Straßenpapierkörbe i.d.R.
günstiger sind als 410,00 € (inkl. Aufstellung) zählen sie zu den
geringwertigen Wirtschaftsgütern (GWG) und werden im Jahr der Anschaffung
komplett abgeschrieben.
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9. |
Wie in den
vergangenen Jahren wird auch im Herbst 2020 den Bürgern der Ortsteile
Schapdetten, Darup und Appelhülsen ein Presswagen für Grünabfälle zur Verfügung
gestellt. In Nottuln selbst wird die Aktion nicht durchgeführt, da der
Wertstoffhof vor Ort liegt. Aufgrund des aktuellen Abfallabfuhrvertrages z
belaufen sich die Kosten für die Bereitstellung des Presswagens auf ca.
830,00 € je Tag. |
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10. |
Die Kosten für die Betreibung des
Wertstoffhofes ergeben sich wie folgt:
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11. |
Durch die in
2019 erwarteten Papiererlöse können die für die Papiertonne anfallenden
Kosten gedeckt werden. Darüber hinaus übersteigen die voraussichtlichen
Erlöse die kalkulierten Kosten geringfügig.
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12. |
Im Juli 2013
wurden in Nottuln vier Depotcontainer für die Erfassung von
Elektrokleingeräten aufgestellt. Die durch die Betreibung entstehenden Kosten
(Aufstellung, Miete, Leerung, Verwertung …) sind durch die vom Kreis
erhobenen Benutzungsgebühren abgegolten. Es ist fraglich, ob das System
aufgrund der geringen Rentabilität weiterhin beibehalten wird. Solange das
kreisweite Defizit nicht weiter ansteigt, schlagen die WBC vor, zunächst von
einer Abschaffung abzusehen. Die Elektrokleingeräte würden andernfalls über
die Restmülltonnen entsorgt. Das wiederum führt aufgrund der höheren
Restmüllmengen zu steigenden Gebühren für die Restabfälle.
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13. |
Für 2020 werden
16.300,19 € aus der Zuführung 2016 als Ertrag einkalkuliert. Die in § 6 II S.
2 Kommunalabgabengesetz eingeräumte Frist von vier Jahren endet in 2020.
Darüber hinaus wird ein Teilbetrag aus der Zuführung 2017 i. H. v. 19.699,81
€ berücksichtigt, so dass insgesamt eine Entnahme des Sonderpostens i. H. v.
36.000,00 € getätigt wird.
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14. |
Durch Wartung
und Instandhaltung sind die aufgestellten Abfallgefäße durch den Entsorger im
funktionsfähigen Zustand zu halten. Nicht mehr funktionsfähige Behälter sind
auszutauschen. Die Kosten für die Bewirtschaftung des Behälterpools
(Behälterbestandspflege) werden durch den neuen, seit 01.01.2019 geltenden,
Abfallabfuhrvertrag separat ausgewiesen.
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15. |
Der
Kopplungsnachlass wird vom Auftragnehmer im Rahmen der Ausschreibung gewährt,
da er den Zuschlag für die Sammlung und den Transport von Restmüll und
Bioabfall (Los 1 der Ausschreibung) sowie den Zuschlag für die Sammlung, den
Transport und Umschlag von PPK (Los 3 der Ausschreibung) erhalten hat.
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16. |
Zur Optimierung
der Aufgabenerledigung bei der Sammlung und dem Transport von Abfällen wird
der Kreis Coesfeld, bzw. die WBC, im Rahmen der öffentlich-rechtlichen
Vereinbarung die operativen Aufgaben übernehmen. Der Bearbeitungsaufwand wird
spitz nach den tatsächlichen Arbeitsstunden abgerechnet. Die WBC rechnen
dabei mit 1 % der Rechnungssumme. Darüber hinaus wird ein 1%iger
Gewinnaufschlag für die Leistungen der WBC erhoben. Hierbei handelt es sich
um den gesetzlich vorgeschriebenen Mindestaufschlag, den eine GmbH bei der
Weiterberechnung von Leistungen erheben muss.
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Um den Anteil an
den sonstigen Kosten je Gefäß zu erhalten, wird der Gesamtbetrag durch die
Anzahl der aufgestellten Restmüllgefäße geteilt. (Anlage 2, Seite 4, Pkt. VI,
abweichender Betrag durch Rundungsdifferenzen)
365.642,00 € |
: |
6.100 Gefäße |
= |
59,94 € |
VII. Ermittlung
der Gesamtgebühr
Zur Berechnung
der kostendeckenden Abfallbeseitigungsgebühr wurden die ermittelten
Kostenbestandteile pro Gefäß zusammengefasst.
Laut Angaben der
citeq in Münster, können die Gebührensätze so gestaltet sein, dass sich zwei
Stellen hinter dem Komma ergeben. Die festgesetzte Gebühr muss jedoch durch
zwölf teilbar sein, um bei Zu- und Abgängen des laufenden Jahres
Rundungsfehlern vorzubeugen, die sich aufgrund mehrerer Kommastellen ergeben
können. Gebührensätze, die diese Voraussetzung nicht erfüllen, verursachen
einen erheblichen Verwaltungsaufwand, da die Rundungsfehler manuell
ausgeglichen werden müssen. Die ermittelte kostendeckende Gebühr wurde somit in
einigen Fällen geringfügig abgeändert.
VIII. Aus der
Kalkulation sich ergebende kostendeckende Jahresgebühr
Die
kostendeckende Gebühr 2020 für die regulären Abfallgefäße liegt aufgrund der
Kalkulation durchschnittlich 5,24 % bzw. 9,84 € über den in 2019 gültigen Gebührensätzen.
Die finanziellen Auswirkungen in € und % sind der Anlage 2, Seite 7, Pkt. X zu
entnehmen.
Die
Gebührenbestandteile für die Grundgebühr, den Restmüll sowie die Papiertonne
haben sich nur marginal verändert. Der Anteil für die Biotonne ist gestiegen.
Dies begründet sich u. a. an den erhöhten Deponie-/Verwertungsgebühren für
Bioabfälle. Der Kreis Coesfeld hat aufgrund neuer gesetzlicher Vorgaben bei der
Bioabfallverwertung den Gebührensatz von 69,00 €/t auf 74,80 €/t angehoben.
Neben dem Anteil für die Biotonne steigt der Bestandteil für die sonstigen
Kosten. In 2020 wird eine geringere Entnahme des Sopos einkalkuliert als in
2019. Zusätzlich steigen die Kosten für die Betreibung des Wertstoffhofes durch
eine Mieterhöhung und ein zu erwartender starker Rückgang der Wertstofferlöse
um ca. 17 % (in Bezug auf die Kalkulation 2019). Ein weiterer Punkt sind die
voraussichtlich anfallenden Kosten für die Beseitigung wilder Müllablagerungen.
Aufgrund der Hochrechnungen würden „lediglich“ ca. 4.300,00 € benötigt, um
derartige Abfälle einzusammeln. Da im kommenden Jahr eine alte, wilde
Mülldeponie nicht unerheblichen Ausmaßes abtransportiert und entsorgt werden
muss, werden zusätzlich 5.000,00 € eingeplant. Eine genauere Schätzung der
anfallenden Kosten ist derzeitig nicht möglich.
Da die Verteilung
der an den Kreis Coesfeld zu zahlenden Gebühren (Grundgebühr und Restmüll) nach
dem Gefäßlitervolumen der Gefäße erfolgt, ergeben sich unterschiedliche
Steigerungen innerhalb der Abgabearten.
Diese Gebührenerhöhung
ist die erste Erhöhung seit 2014. Von 2014 - 2016 konnten die Gebühren konstant
gehalten werden. Von 2016 – 2019 konnten die Gebührensätze sukzessiv gesenkt
werden - bei den beiden gängigsten Abfallkategorien um insgesamt ca. 22,00 €
bzw. 18,00 €. Die Gebührenentwicklung der letzten sechs Jahre wurde im
folgenden Diagramm grafisch dargestellt.
Die für die
Bewirtschaftung der Gefäße anfallenden Tauschgebühren von 14,00 € /Tauschvorgang,
bzw. für die 1,1 m³-Container von 28,00 €/Tauschvorgang bleiben bestehen und
werden nicht erhöht. Diese Gebühren werden von jedem Bürger individuell
getragen und sind daher nicht Bestandteil der Kalkulation.
IV. Satzungsänderung
Durch die Änderung
Gebührensätze ist eine Änderung der Abfallgebührensatz erforderlich. Die
Satzungsänderung ist der Anlage 4 zu entnehmen.
Finanzielle Auswirkungen:
Ergeben sich aus der anliegenden
Kalkulation
Anlagen:
Anlage 1: Gefäßstückzahl
Anlage 2: Kalkulation
Anlage 3: Haushaltsansätze
Anlage 4: Änderungssatzung