Beschlussvorschlag des Lokalen Teilhabekreis Nottuln:
Der Rat der Gemeinde Nottuln möge beschließen:
„Der Rat der Gemeinde Nottuln appelliert an die Mitglieder des Deutschen Bundestages, die neu entwickelten pränatalen Bluttestverfahren zur Früherkennung von Trisomie oder ggfs. auch von anderen zu erwartenden Behinderungen eines Kinder nicht in den Regelleistungskatalog der Krankenkassen aufzunehmen“.
Beschlussvorschlag
der Verwaltung:
Der Antrag wird zur Beratung an den Ausschuss für Familie, Soziales, Bildung und Freizeit verwiesen.
Sachverhalt:
Die Bürgeranregung des Lokalen Teilhabekreis Nottuln vom 26.05.2019 ist der Vorlage als Anlage 1 beigefügt.
Es handelt sich um eine Bürgeranregung gemäß § 24 der
Gemeindeordnung, für den nach
§ 4 Abs. 4 der Hauptsatzung der Haupt- und Finanzausschuss zuständig ist.
Um dem Lokalen Teilhabekreis eine Beteiligung an der Diskussion zu ermöglichen wird vorgeschlagen, den Antrag zunächst zur Beratung an den Ausschuss für Familie, Soziales, Bildung und Freizeit zu verweisen.
Finanzielle Auswirkungen:
keine
Anlagen:
Bürgeranregung gemäß § 24 Gemeindeordnung NRW des Lokalen Teilhabekreis Nottuln vom 26.05.2019