Beschlussvorschlag:
Wird in der Sitzung erarbeitet.
Sachverhalt:
Mit Antrag vom 05.04.2019 begehrt der Sportverein DJK Grün-Weiß Nottuln
die gemeindliche Übernahme von Kosten, die dem Verein im Rahmen der Beantragung
einer veränderten Genehmigung seiner Nutzungszeiten auf dem o.g. Sportgelände
entstehen bzw. bereits entstanden sind. Anlass des Genehmigungsverfahrens ist
hier die Anpassung der Nutzungszeiten der Sportanlage an die geänderten
Vorschriften der 18. BImSchV (Sportanlagenlärmschutzverordnung). Dazu verweisen
die Antragsteller auf die Notwendigkeit eines Schall- und
Brandschutzgutachtens. Da auf dem in Rede stehenden Sportplatzgrundstück zudem
mehrere Baulasten liegen, ist im Genehmigungsverfahren die Beibringung eines
amtlichen Lageplans erforderlich. Aufgrund der Grundstücksgröße verursacht
dieser in seiner Herstellung nicht unerhebliche Kosten, die die Antragsteller
auf Grundlage eines Kostenvoranschlags ausweisen.
Insgesamt entstehen dem Verein somit Kosten in Höhe von etwa 19.580
Euro. Hinzukommen die Kosten für das Genehmigungsverfahren selbst. Zu den
Einzelheiten wird auf Anlage 1 verwiesen.
Bewertung:
Die Verwaltung erkennt in der ausgewiesenen Summe eine hohe finanzielle
Belastung für den Sportverein, die zum Zweck des Antrags nur noch bedingt im
Verhältnis steht. Gleichwohl steht außer Frage, dass ein amtlicher Lageplan
erforderlich ist (dazu im Einzelnen die BauPrüfVO).
Für den vorliegenden Fall, der in Anbetracht seiner Umstände besonders
ist, ist der Antrag jedenfalls mit Blick auf die Kosten für den amtlichen
Lageplan nachvollziehbar. Die Beibringung der Lärm- und Brandschutzgutachten
hingegen erscheint auch vor dem Hintergrund des Eigeninteresses des Vereins an
der veränderten Genehmigung zumutbar.
Hinsichtlich einer Kostenübernahme durch die Gemeinde ist
problematisch, dass eine entsprechende Position im laufenden Haushalt nicht
ausgewiesen ist. Eine Finanzierung kann insoweit allenfalls über eine
außerplanmäßige Mittelbereitstellung gedeckt werden. Das wirft jedoch allem
voran die Frage auf, wie die Gemeinde grundsätzlich zur Finanzierung und
Bezuschussung solcher oder ähnlicher Anträge heute und in Zukunft steht.
Vor diesem Hintergrund ist nunmehr eine politische Positionierung
erforderlich.
Ungeachtet dessen kann seitens der Verwaltung eine Unterstützung im
Rahmen der Übernahme der Antragstellung erfolgen, sodass Verfahrensgebühren
entfallen.
Finanzielle Auswirkungen:
Je nach Beschluss.
Anlagen:
Anlage 1 Antrag DJK Grün-Weiß Nottuln